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Beschlussvorlage GB (Stellenpläne 2007 / 2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 284/2006 03.11.2006 Az.: 10/031-10/Ru X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Stellenpläne 2007 / 2008 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 323 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellenpläne 2007 / 2008 nach dem vorgelegten Entwurf. € € Seite - 2 Begründung: A) Allgemeines Die Stellenpläne schaffen den Rahmen dafür, dass der Landrat nach § 49 Abs. 2 KrO NW i.V.m. § 15 der Hauptsatzung von seinem Recht Gebrauch machen kann, Beförderungen und Höhergruppierungen dann vorzunehmen, wenn sich die Stelleninhaber/innen in ihren Funktionen bewährt haben. Grundlage für die Aufstellung der Stellenpläne 2007/2008 bilden • der fortgeschriebene Organisations- und Stellenbewertungsplan - Stand 30.09.2006, der wiederum auf der analytischen Stellenbewertung gemäß Gutachten für Beamte der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung" - KGSt, Köln" sowie den Eingruppierungsmerkmalen für tariflich Beschäftigte basiert und • das Personalausgabeneinsparkonzept der Verwaltung für die Jahre 2006 – 2009, dass die im Kreistag am 03.04.2006 beschlossenen Vorgaben des Handlungsrahmens zur Konsolidierung des Kreishaushaltes bzw. zur Reduzierung der Personalausgaben in den Jahren 2006 bis 2009 um 1,5 Mio. Euro erfüllt. Der Entwurf des Stellenplanes 2007 (Anlage) weist 127,98 Beamtenstellen 450,02 Stellen für tariflich Beschäftigte 578,00 Stellen auf. Gegenüber dem Stellenplan 2006 bedeutet dies für den Stellenplan 2007 eine Erhöhung um 0,78 Stellen. Die Differenz zu den Vorjahresstellen ergibt sich daraus, dass 2 Beamtenstellen neu eingerichtet wurden (ein Tierarzt in der Abt. 39 und eine Stelle im Waffenwesen in der Stabsstelle 31). Im Beschäftigtenbereich wurden demgegenüber 2 kw-Vermerke realisiert. Die Gesamtzahl der Stellen ist mit 578 gegenüber dem Vorjahr mit insgesamt 577,22 Stellen (125,49 Beamtenstellen + 451,73 Beschäftigtenstellen) daher annähernd gleich geblieben. Der Stellenplanentwurf 2007 enthält 10,88 Stellen mit kw-Vermerken und 4,43 Stellen mit kuVermerken. Der Entwurf des Stellenplanes 2008 (Anlage) weist 127,98 Beamtenstellen 448,02 Stellen für tariflich Beschäftigte 576,00 Stellen auf. Gegenüber dem Stellenplan 2007 bedeutet dies für den Stellenplan 2008 eine Verringerung um 2,0 Stellen, da voraussichtlich 2 kw-Vermerke im Beschäftigtenbereich realisiert werden können. Der Stellenplanentwurf 2008 enthält 8,88 Stellen mit kw-Vermerken und 4,43 Stellen mit kuVermerken. B) Einstellung von Nachwuchskräften Als Nachwuchskraft soll im Jahr 2007 ein Auszubildender für den Beruf desVermessungstechnikers eingestellt werden. Für das Jahr 2008 ist die Einstellung von • 1 Azubi für den Beruf des "Vermessungstechnikers", • 1 Azubi für den Beruf des "Straßenwärters", • 2 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten", vorgesehen. Über die tatsächliche Einstellung wird im Jahr 2007 in Kenntnis des aktuellen Personalbedarfs entschieden. Seite - 3 Der Personalbedarf bis zum Jahr 2012 kann mit diesen, den bereits vorhandenen Nachwuchskräften und den z.Z. beurlaubten Bediensteten gedeckt werden. C) Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2007 werden voraussichtlich • 1 Inspektoranwärter, • 2 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten", • 1 Azubi für den Beruf des "Vermessungstechnikers", • 1 Azubi für den Beruf des "Straßenwärters", • 1 Azubi für den Beruf des „Fotografs“, • 1 Azubi für den Beruf des „Bauzeichners“, • 1 Kreisvermessungsinspektoranwärter, und im Jahr 2008 • 1 Inspektoranwärter, • 4 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten", • 1 Azubi für den Beruf des "Vermessungstechnikers", • 1 Azubi für den Beruf des "Straßenwärters" ihre Ausbildung beenden. Zur Zeit lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob alle diese Nachwuchskräfte in Kreisdienste übernommen werden können. D) Stellenobergrenzenverordnung Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die Stellenobergrenzenverordnung (StOV) zu beachten. Auf der Grundlage des Stellenplanentwurfs 2007 / 2008 wurden die Obergrenzen der Beförderungsämter berechnet (Anlage). Nach dem Stand vom 01.01.2007 werden die Obergrenzen der Beförderungsämter im Stellenplanentwurf 2007 / 2008 eingehalten. Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2007 / 2008 zugestimmt. Die Stellungnahme ist beigefügt. Anlagen 1. Entwurf der Stellenpläne 2007 und 2008 2. Berechnung der Obergrenzen nach der StOV 3. Stellungnahme des Personalrates gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)