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Sitzungsvorlage (Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:01
Aktualisiert
05.09.16, 17:01
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 29.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 268/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 15.09.2016 TOP Ergebnisse Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH Anlg.: IV 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Zu einer wichtigen Zielgruppe ihrer Gäste zählt die Jugend & Familiengästehäuser GmbH Sportvereine insbesondere mit dem Schwerpunkt Fußball. Daher haben die GmbH und das Sportamt bereits vor der Eröffnung des Hauses bezüglich der Anmietung städtischer Sportstätten erste Gespräche geführt. Da bei der Vermietung von Sportstätten zunächst die Interessen der die jeweilige Sportstätte nutzenden Vereine gewahrt werden müssen, wurde die Organisation so vereinbart, dass die GmbH die Anfragen ihrer Gäste entgegennimmt, diese dem Sportamt mitteilt und dieses dann die Vermietung mit dem jeweiligen Jülicher Verein abstimmt. Für eine Trainingseinheit von 90 Minuten stellt das Sportamt den Vereinen 20 € in Rechnung. Nach drei Jahren hat die Praxis gezeigt, dass insbesondere die Nutzung von Rasenplätzen gefragt ist. Überwiegend bietet das Sportamt dann den Rasenplatz von Jülich 12 an, da der Verein nur eine Mannschaft gemeldet hat, bei Auslastung dieses Platz auch den Stadionplatz. Ist ein Kunstrasenplatz gefragt, wird die Anfrage mit Viktoria Koslar geklärt. Seltener werden Leichtathletikanlagen im Stadion oder eine Sporthalle angefragt. Die Nutzungen erfolgen insbesondere in den Ferien oder an langen Wochenenden, da die Vereine mehrere Tage in Jülich verbleiben und mit ihren Mannschaften Trainingslager durchführen. Dies bedeutet, dass sie einen Platz auch zweimal am Tag nutzen. In 2015 wurden die Plätze an 9 Vereine an insgesamt 40 Tagen und 65 Stunden Nutzung vermietet, die Einnahmen betrugen 1.280 €. In 2016 11 Vereine an 30 Tagen und 66 Stunden, Einnahmen 1.320 €. Mit einer solchen Nutzung ist teilweise die Kapazitätsgrenze erreicht, so dass auch Absagen erteilt werden müssen. Die Vereine kommen teilweise mit mehreren Mannschaften ihrer Jugendabteilung, so dass sie für eine gute Auslastung des JuFa sorgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 268/2016 x nein nein Seite 2