Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:01
Aktualisiert
05.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 29.08.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 268/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
15.09.2016
TOP
Ergebnisse
Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH
Anlg.:
IV
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zu einer wichtigen Zielgruppe ihrer Gäste zählt die Jugend & Familiengästehäuser GmbH Sportvereine insbesondere mit dem Schwerpunkt Fußball.
Daher haben die GmbH und das Sportamt bereits vor der Eröffnung des Hauses bezüglich der Anmietung städtischer Sportstätten erste Gespräche geführt. Da bei der Vermietung von Sportstätten
zunächst die Interessen der die jeweilige Sportstätte nutzenden Vereine gewahrt werden müssen,
wurde die Organisation so vereinbart, dass die GmbH die Anfragen ihrer Gäste entgegennimmt,
diese dem Sportamt mitteilt und dieses dann die Vermietung mit dem jeweiligen Jülicher Verein
abstimmt. Für eine Trainingseinheit von 90 Minuten stellt das Sportamt den Vereinen 20 € in Rechnung.
Nach drei Jahren hat die Praxis gezeigt, dass insbesondere die Nutzung von Rasenplätzen gefragt
ist. Überwiegend bietet das Sportamt dann den Rasenplatz von Jülich 12 an, da der Verein nur eine
Mannschaft gemeldet hat, bei Auslastung dieses Platz auch den Stadionplatz. Ist ein Kunstrasenplatz gefragt, wird die Anfrage mit Viktoria Koslar geklärt. Seltener werden Leichtathletikanlagen
im Stadion oder eine Sporthalle angefragt.
Die Nutzungen erfolgen insbesondere in den Ferien oder an langen Wochenenden, da die Vereine
mehrere Tage in Jülich verbleiben und mit ihren Mannschaften Trainingslager durchführen. Dies
bedeutet, dass sie einen Platz auch zweimal am Tag nutzen. In 2015 wurden die Plätze an 9 Vereine
an insgesamt 40 Tagen und 65 Stunden Nutzung vermietet, die Einnahmen betrugen 1.280 €. In
2016 11 Vereine an 30 Tagen und 66 Stunden, Einnahmen 1.320 €. Mit einer solchen Nutzung ist
teilweise die Kapazitätsgrenze erreicht, so dass auch Absagen erteilt werden müssen.
Die Vereine kommen teilweise mit mehreren Mannschaften ihrer Jugendabteilung, so dass sie für
eine gute Auslastung des JuFa sorgen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 268/2016
x
nein
nein
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