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Beschlussvorlage (Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP752/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 10 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.04.2009 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die nachfolgende Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der Verwaltung die für das Jahr 2009 gewünschten Termine für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. (s. Anlagen 1 und 2). Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet, wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet. § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt geändert: bisherige Fassung neue Fassung (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: geöffnet sein: 1. am ersten Sonntag im Mai 2. am Pfingstmontag 1. am letzten Sonntag im April 3. am 3. Sonntag im Oktober 2. am 3. Sonntag im Oktober 4. am 3. Adventssonntag 3. am 3. Adventssonntag (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen (2) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Kaster Kaster und Königshoven an folgenden Sonn- und am 1. Sonntag im Juni in der Zeit von 13.00 Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Sollte der Uhr geöffnet sein: Pfingstsonntag auf den 1. Sonntag im Juni 1. am dritten Sonntag im Mai fallen, so gilt die Freigabe in diesem Fall für 2. am ersten Sonntag im Juni den 2. Sonntag im Juni. 3. am 2. Sonntag im Oktober 4. am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-52/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.03.2009 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer Abteilungsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-52/2009 Seite 3