Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP752/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32 10 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.04.2009
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die
nachfolgende Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom
11.03.2008.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz
– LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für
den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe
sind drei Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag sowie die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen.
Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der
Verwaltung die für das Jahr 2009 gewünschten Termine für die Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt. (s. Anlagen 1 und 2).
Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im
betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor bedeutet,
wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet.
§ 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 wird daher wie folgt
geändert:
bisherige Fassung
neue Fassung
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg
Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
geöffnet sein:
1. am ersten Sonntag im Mai
2. am Pfingstmontag
1. am letzten Sonntag im April
3. am 3. Sonntag im Oktober
2. am 3. Sonntag im Oktober
4. am 3. Adventssonntag
3. am 3. Adventssonntag
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
(2) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Kaster Kaster und Königshoven an folgenden Sonn- und
am 1. Sonntag im Juni in der Zeit von 13.00 Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Sollte der Uhr geöffnet sein:
Pfingstsonntag auf den 1. Sonntag im Juni
1. am dritten Sonntag im Mai
fallen, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
2. am ersten Sonntag im Juni
den 2. Sonntag im Juni.
3. am 2. Sonntag im Oktober
4. am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag
im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt
die Freigabe in diesem Fall für den darauf
folgenden Sonntag.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-52/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.03.2009
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-52/2009
Seite 3