Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
07.11.2016
Erstellt
28.10.16, 15:49
Aktualisiert
28.10.16, 15:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Historische Gesellschaft
Lazarus Strohmanus
Jülich
KG Ulk
Jülich 1902 e.V
KG Rurbiiimchen
von 1926 e.V.
KG Rursternchen
Jülich 1948 e.V.
Bürgerausschuss der Stadt Jülich
Cc: Bürgermeister Axel Fuchs
Fraktionsvorsitzende der im Stadtrat vertretenen Fraktionen
Bürgerantrag
zur Schaffung einer neuen festumbauten Veranstaltungsstätte in Jülich
Die Unterzeichner beantragen,
für die ab 2019 nach Beschluss des Stadtrates nicht mehr nutzbare Stadthalle
Jülich a m Standort Düsseldorfer Straße zeitnah einen adäquaten Ersatz als
Veranstaltungsort für Kulturelle- und Brauchtumsveranstaltungen d u r c h die
Stadt Jülich zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Die Unterzeichner
beantragen
weiterhin,
dass
der
Rat
der
Stadt
Jülich
umgehend
ein
entsprechendes Konzept verabschiedet, das mit den kulturtreibenden Nutzern
einer neuen Veranstaltungsstätte erarbeitet w i r d .
Begründung:
Ein
Mittelzentrum
wie
die
Stadt
Jülich
benötigt
einen
Raum
für
kulturelle
Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen und Festivitäten, wie dies in nahezu
jeder vergleichbaren Stadt üblich ist.
Die Stadthalle Jülich erfüllt seit Jahrzehnten diese Funktion in einem überschaubaren
Rahmen zu vertretbaren Kosten.
Vor dem Hintergrund nicht regelmäßig durchgeführter Sanienjngsmaßnahmen und
den daraus resultierenden funktionalen Defiziten sowie der aus Sicht der Stadt Jülich
nicht mehr finanzierbaren Unterhaltskosten wurde mehrheitlich im Stadtrat der
Beschluss gefasst, die Stadthalle ab 2019 für Veranstaltungen jeglicher Art
nicht
mehr zur Verfügung zu stellen.
Für ca. 30 Veranstaltungen mit einem erhöhten Besucheraufkommen pro Jahr
müssen nunmehr andere Räumlichkeiten gefunden werden, die sich in Jülich nicht
bieten.
Die Karnevalsgesellschaften
der Innenstadt sowie die historische
Gesellschaft
Lazarus Strohmanus nutzen die Stadthalle seit Jahrzehnten für ihre Sitzungen, für die
Durchführung des Behördenballes sowie für die Durchführung der Veranstaltung im
Anschluss an den Kinderzug.
Musik- und schulische Veranstaltungen, Theatervorführungen, Großveranstaltungen
(Hochzeit,
Firmenevents
etc.)
sind
auf
die
Stadthalle
als
Veranstaltungsort
angewiesen.
Aufgrund
ihrer
baulichen
Gegebenheiten
ist
die
Stadthalle
für
derartige
Veranstaltungen prädestiniert. Wir plädieren für ein neues Veranstaltungszentnjm im
Herzen der Stadt, damit Kultur und Vereinsleben im Zentrum von Jülich weiterhin
stattfinden können. Wir befürchten, dass mit der Schließung der Stadthalle unsere
Stadt, die kulturhistorisch eine große Bedeutung hat, immensen Schaden erleiden
wird. Zentrumsnahe Veranstaltungen (s.o.) sind dann nicht mehr möglich, die Kultur
und die Brauchtumspflege verschwinden aus dem Stadtbild.
In Absprache mit der Stadt Jülich wurde 2010 für die Karnevalsgesellschaften ein
Nutzungsplan erarbeitet, der Kamevalsveranstaltungen in der Stadthalle bis zum Jahr
2020 vorsieht.
Aktuell finden in den einzelnen Karnevalsgesellschaften bereits erste Planungen für
die Sitzungen 2019 statt, darüber hinaus plant die Historische Gesellschaft Lazarus
Strohmanus eine Jubiläumsfeier für 2019.
Vor dem Hintergrund der ungeklärten Sachlage bezüglich eines Veranstaltungsortes
ist es uns nicht möglich, derzeit konkrete Zusagen für Künstler bzw. auftretende
Gruppen im Rahmen von Karnevalsveranstaltungen zu machen. Im umgekehrten Fall
sehen wir ferner die
Gefahr, dass
entsprechende
AbsprächenA/erträge
nicht
eingehalten werden können und wir ein hohes finanzielles Risiko eingehen, dass für
die einzelnen Gesellschaften existenzbedrohend sein kann. Das wäre für die zum Teil
seit mehreren hundert Jahren bestehende Brauchtumspflege durch die vielen
ehrenamtlich Aktiven und für die Kultur in der Stadt Jülich ein herber Verlust, denn
schließlich war es u.a. unser Brauchtum, dass vielen Jülicher Bürgern in schweren
Zeiten Halt gegeben hat. Ebenso hat die Stadt Jülich u.a. von unserem Brauchtum
über die Stadt- und Kreisgrenzen hinaus profitiert, am positiven Erscheinungsbild der
Stadt hatten und haben wir noch heute erheblichen Anteil.
Mit dem Beschluss des Stadtrates sind wir gezwungen, übergangsweise bis zur
Erstellung einer neuen Veranstaltungsstätte ggf. auf ein Zelt zurückgreifen zu
müssen. Entsprechende Vorabsprachen mit den Zeltverleihern müssten aber noch in
diesem
Jahr erfolgen, um eine
gewisse
Planungssicherheit
zu
haben.
Eine
Verlagerung der verschiedenen Veranstaltungen in ein Zelt ist zudem nur mit einem
hohen finanziellen Aufwand durchführbar. Diese Vorgehenswelse kann aber in
Anbetracht der hohen finanziellen Aufwendungen nur für einen eng begrenzten
Zeitraum gelten, sie kann und darf kein Dauerzustand werden. Hier sehen wir die
Stadt in der Verpflichtung, den Zeltraum für eine angedachte „Zeltlösung" so gering
wie möglich zu halten. In die Betrachtung der finanziellen Aufwendungen seitens der
Gesellschaften für die „Zeltlösung" sind bereits finanzielle Unterstützungsleistungen
der Stadt Jülich einbezogen.
Darüber hinaus ist auch die mögliche Wahl eines Standortes In der Stadt für ein Zelt
von wesentlicher Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass ein Zelt mit einer
bestimmten Größenordnung für mindestens 4 - 5 Wochen in der Stadt aufgebaut
bleiben wird und entsprechend - v o r allem an den Wochenenden- genutzt werden
wird. Ein solcher Platz, der allen Ansprüchen gerecht wird, ist in Jülich nicht zu
finden.
Die Nutzung eines festen Veranstaltungsortes in der Stadt Jülich ist ein Anliegen
nicht nur der Bewohner der Innenstadt, sondern sie ist im Interesse aller Bürger der
Stadt.
Eine Schließung und ein späterer Abriss der Stadthalle ohne gleichwertigen Ersatz
dürfte ein einzigartiger Vorgang sein in einer Stadt, die den Anspruch erhebt,
Mittelzentrum zu sein und die Innenstadt wieder beleben zu wollen. In das
vorgesehene Konzept gehört ohne Zweifel auch die Einbindung der verschiedenen
Vereine im Zusammenhang mit der Kultur und der Brauchtumspflege in der Stadt
Jülich. Eine Verdrängung bzw. ein Ignorieren dieses vorgenannten Aspektes ist für
die beabsichtigte Belebung der Innenstadt kontraproduktiv.
Wegen
der
Eilbedürftigkeit
der
Angelegenheit
wird
gebeten,
diesen
Antrag
unverzüglich zu behandeln.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, in einem gemeinsamen Gespräch Ihnen unseren
Standpunkt näher zu bringen. Als Termin schlagen wir den 08.11.2016 in der
Stadtverwaltung Jülich vor, alternativ den 02.11.2016.
Über eine zeitnahe Rückmeldung mit einer Terminbestätigung freuen wir uns.
Jülich, 21.10.2016