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Beschlussvorlage (Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
) Beschlussvorlage (Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP724/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 10 24 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Betreff: Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der Verwaltung gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NW Frau Waltraud Güttes sowie als deren Stellvertreter, Herrn Lambert Brosch, als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bestellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat im Auftrag des Ausschusses für Schule, Jugend Freizeit und Soziales den Kreisportbund bei der Einrichtung eines Stadtsportverbandes unterstützt. Nach erfolgreicher Installierung dieses Verbandes in der Stadt Bedburg hält die Verwaltung es für sinnvoll, in einem weiteren Schritt diesen Interessensverband des Sportes in die politische Willensbildung mit einzubinden. Gemäß § 58 Abs. 4 GO NW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Einwohner ist entsprechend der Legaldefinition des § 21 Abs. 1 GO NW, wer in der Gemeinde wohnt. In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 14.12.2004 hat der Rat hinsichtlich der Bestellung von sachkundigen Einwohner/-innen gem. § 58 Abs. 4 GO NW in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg einstimmig nachstehende Regelung beschlossen: „Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass jede im Rat vertretene Fraktion unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 4 GO NW eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner für einen Ausschuss nach Wahl benennen kann.“ Ebenso bestand Einvernehmen darüber, dass darüber hinaus weitere sachkundige Einwohner/-innen von externen Organisationen oder Verbänden, z. B. aktuell Herr Fittschen vom NABU für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, durch den Rat benannt werden können. Am 24.06.2008 wurde durch den Rat der Stadt Bedburg Herr Michael Lambertz und als dessen Stellvertreterin Frau Marie-Luise Breuer als sachkundige Einwohner gem. § 58 Abs. 4 GO NW in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bestellt. In vergleichbarer Anwendung zur Bestellung eines Vertreters des NABU für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, wird vorgeschlagen, Frau Waltraud Güttes, Vorsitzende des Stadtsportverbandes und als deren Stellvertreter Herrn Lambert Brosch als sachkundige Einwohner gem. § 58 Abs. 4 GO NW in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bestellen. Hinweis: Hat der Rat bei der ursprünglichen Ausschussbildung zu Beginn der Wahlperiode des Rates keine sachkundigen Einwohner in die Ausschüsse gewählt, ist er nicht gehindert, eine spätere Nachwahl der sachkundigen Einwohner vorzunehmen. Er kann dann ohne Auflösung und Neubildung eines oder aller Ausschüsse die sachkundigen Einwohner gem. § 50 Abs. 3 GO NW einvernehmlich hinzu wählen. Sind bereits sachkundige Einwohner gewählt und soll ihre Zahl erhöht werden, ist dies aus Gründen des Minderheitenschutzes nur einvernehmlich oder im Wege der Abberufung und Neuwahl nur der sachkundigen Einwohner möglich. Hierbei hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Die derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP7-24/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.02.2009 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-24/2009 Seite 3