Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
74/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Einführung einer Parkscheibenregelung in einem Teilbereich der Flemingstraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Flemingstraße, die parallel zur Hauptstraße verläuft und von dort aus über die „Von-TorckStraße“ zu Fuß gut zu erreichen ist, befinden sich 2 Arztpraxen sowie mehrere Geschäfte.
Dadurch bedingt wird die Flemingstraße im Gegensatz zu vielen „normalen“ Anliegerstraßen relativ
stark frequentiert.
U.a. wegen des unübersichtlichen kurvigen Verlaufes besteht auf der westlichen Fahrbahnseite
von der Bahnhofstraße aus bis zur Einmündung eines Stichweges (Sackgasse) auf die
Flemingstraße seit je her ein eingeschränktes Haltverbot. Das Gleiche gilt auf der östlichen
Straßenseite in einem Teilbereich vor dem Raiffeisenmarkt.
Seit geraumer Zeit ist festzustellen, dass der östliche Fahrbahnbereich ab dem eingeschränkten
Haltverbot am Raiffeisenmarkt bis zur Bahnhofstraße hin in aller Regel von Dauerparkern derart
massiv beparkt wird, dass kaum noch Ausweichlücken bei Gegenverkehr bestehen. Nicht selten
kommt es dadurch zu einem Verkehrsstillstand auf dem verbleibenden Fahrstreifen mit
anschließenden abenteuerlichen Rangiermanövern teilweise über den Bürgersteig hinaus.
Obwohl man die zuvor beschriebene verkehrsrechtliche Situation z.B. durch ein weiteres
Haltverbot (eingeschränkt) bessern könnte, ginge dabei auch in diesem Bereich grundsätzlich
Parkraum verloren.
Ich halte es daher für angezeigt, in dem in Rede stehenden Bereich eine Parkscheibenregelung
durch VZ 314 (Parkplatz) i.V.m. VZ 1040-32 StVO (Parkscheibe 1,5 Std.) i.V.m. VZ 1042-31 StVO
(werktags 9.00 bis 19.00 Uhr) einzuführen. Hierdurch würde nicht nur ein nicht gewolltes
Dauerparken ausgeschlossen, sondern es ständen für den Bereich der Flemingstraße und darüber
hinaus auch für die Hauptstraße weitere Kurzzeitparkplätze zum Tätigen von Einkäufen zur
Verfügung.
Auch wenn bei Einführung der Parkscheibenregelung der oben erwähnte problematische Bereich
zwischen Raiffeisenmarkt und der Bahnhofstraße rechtlich beparkt werden kann, so erscheint es
durch die zeitliche Fluktuation des Parkens absehbar, dass vermehrt Ausweichlücken bei
Gegenverkehr zur Verfügung stehen. Voraussichtlich wird sich dadurch auch die beschriebene
derzeitige Verkehrssituation insgesamt bessern.
Abschließend darf ich noch erwähnen, dass es sich bei den Dauerparkern in dem problematischen
Bereich nach dem Kenntnisstand der Verwaltung in den seltensten Fällen um Anwohner der
Vorlage:
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Flemingsstraße handelt, so dass die Einführung der Parkscheibenregelung für die Anwohner nicht
zum Nachteil sein dürfte.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 DM für die Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen
und Verkehrszeichenpfosten werden im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6
verausgabt.
III. Beschlussvorschlag:
Im Bereich der Flemingstraße wird auf der östlichen Straßenseite ab dem Ende des
eingeschränkten
Haltverbotes
am
Raiffeisenmarkt
bis
zur
Bahnhofstraße
eine
Parkscheibenregelung analog der Hauptstraße wie folgt eingeführt:
Die Parkzeit wird werktags von 9.00 bis 19.00 Uhr auf 1,5 Std. begrenzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende
Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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