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Allgemeine Vorlage (Einführung einer Parkscheibenregelung in einem Teilbereich der Flemingstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einführung einer Parkscheibenregelung in einem Teilbereich der Flemingstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einführung einer Parkscheibenregelung in einem Teilbereich der Flemingstraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 74/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Einführung einer Parkscheibenregelung in einem Teilbereich der Flemingstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Flemingstraße, die parallel zur Hauptstraße verläuft und von dort aus über die „Von-TorckStraße“ zu Fuß gut zu erreichen ist, befinden sich 2 Arztpraxen sowie mehrere Geschäfte. Dadurch bedingt wird die Flemingstraße im Gegensatz zu vielen „normalen“ Anliegerstraßen relativ stark frequentiert. U.a. wegen des unübersichtlichen kurvigen Verlaufes besteht auf der westlichen Fahrbahnseite von der Bahnhofstraße aus bis zur Einmündung eines Stichweges (Sackgasse) auf die Flemingstraße seit je her ein eingeschränktes Haltverbot. Das Gleiche gilt auf der östlichen Straßenseite in einem Teilbereich vor dem Raiffeisenmarkt. Seit geraumer Zeit ist festzustellen, dass der östliche Fahrbahnbereich ab dem eingeschränkten Haltverbot am Raiffeisenmarkt bis zur Bahnhofstraße hin in aller Regel von Dauerparkern derart massiv beparkt wird, dass kaum noch Ausweichlücken bei Gegenverkehr bestehen. Nicht selten kommt es dadurch zu einem Verkehrsstillstand auf dem verbleibenden Fahrstreifen mit anschließenden abenteuerlichen Rangiermanövern teilweise über den Bürgersteig hinaus. Obwohl man die zuvor beschriebene verkehrsrechtliche Situation z.B. durch ein weiteres Haltverbot (eingeschränkt) bessern könnte, ginge dabei auch in diesem Bereich grundsätzlich Parkraum verloren. Ich halte es daher für angezeigt, in dem in Rede stehenden Bereich eine Parkscheibenregelung durch VZ 314 (Parkplatz) i.V.m. VZ 1040-32 StVO (Parkscheibe 1,5 Std.) i.V.m. VZ 1042-31 StVO (werktags 9.00 bis 19.00 Uhr) einzuführen. Hierdurch würde nicht nur ein nicht gewolltes Dauerparken ausgeschlossen, sondern es ständen für den Bereich der Flemingstraße und darüber hinaus auch für die Hauptstraße weitere Kurzzeitparkplätze zum Tätigen von Einkäufen zur Verfügung. Auch wenn bei Einführung der Parkscheibenregelung der oben erwähnte problematische Bereich zwischen Raiffeisenmarkt und der Bahnhofstraße rechtlich beparkt werden kann, so erscheint es durch die zeitliche Fluktuation des Parkens absehbar, dass vermehrt Ausweichlücken bei Gegenverkehr zur Verfügung stehen. Voraussichtlich wird sich dadurch auch die beschriebene derzeitige Verkehrssituation insgesamt bessern. Abschließend darf ich noch erwähnen, dass es sich bei den Dauerparkern in dem problematischen Bereich nach dem Kenntnisstand der Verwaltung in den seltensten Fällen um Anwohner der Vorlage: Seite - 2 - Flemingsstraße handelt, so dass die Einführung der Parkscheibenregelung für die Anwohner nicht zum Nachteil sein dürfte. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 DM für die Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrszeichenpfosten werden im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 verausgabt. III. Beschlussvorschlag: Im Bereich der Flemingstraße wird auf der östlichen Straßenseite ab dem Ende des eingeschränkten Haltverbotes am Raiffeisenmarkt bis zur Bahnhofstraße eine Parkscheibenregelung analog der Hauptstraße wie folgt eingeführt: Die Parkzeit wird werktags von 9.00 bis 19.00 Uhr auf 1,5 Std. begrenzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________