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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden, hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.  I 10, Ortsteil Winden, 
hier:  Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.  I 10, Ortsteil Winden, 
hier:  Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 93/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss gefasst: „Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 159/2, ist mittelfristig in Absprache mit dem Eigentümer ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen.“ Das Grundstück ist derzeit dem Innenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Wegen der hiermit verbundenen Problematik (ich verweise auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7) und zur Vermeidung möglicher unerwünschter Fehlentwicklungen schlage ich Ihnen die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. In einer gesonderten Sitzungsvorlage schlage ich Ihnen darüber hinaus den Erlass einer Veränderungssperre vor. Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt beziffert werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Planungskosten ausreichen. Vorlage: Seite - 2 - III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________