Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 10
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
93/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung
Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss
gefasst:
„Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 159/2, ist
mittelfristig in Absprache mit dem Eigentümer ein vorhabenbezogener Bebauungsplan,
gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen.“
Das Grundstück ist derzeit dem Innenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung richtet sich nach § 34
BauGB. Wegen der hiermit verbundenen Problematik (ich verweise auf den Inhalt der
Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7) und zur Vermeidung möglicher unerwünschter
Fehlentwicklungen schlage ich Ihnen die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.
In einer gesonderten Sitzungsvorlage schlage ich Ihnen darüber hinaus den Erlass einer
Veränderungssperre vor.
Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr.
159/2.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt beziffert
werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Planungskosten
ausreichen.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden,
Flur 17, Parzelle Nr. 159/2, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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