Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00/D 13
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
223/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
26.01.1998
29.01.1998
12.02.1998
26.02.1998
TOP: Bebauungsplan Nr. D 13, "Grummertsbenden";
hier:
Zustimmung zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie Festsetzungen
gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 01. 07. 1997 dem Bebauungsplanentwurf Nr. D 13
zugestimmt.
Bevor nunmehr die Offenlage durchgeführt werden kann, bedarf der inzwischen erarbeitete landschaftspflegerische
Fachbeitrag noch der Zustimmung. Der Fachbeitrag wurde durch das Landschaftsarchitektenehepaar Borck erstellt.
Aufgrund des Ergebnisses der ökologischen Bewertung kann der Eingriff durch die Umwandlung des an das Baugebiet
angrenzenden Ackers in Grünland, Versickerungsfläche und Anpflanzung von Gehölzen ausgeglichen werden. Die
einzelnen Ausgleichsmaßnahmen werden in der Sitzung erläutert. Der Fachbeitrag wurde inzwischen mit der Unteren
Landschaftsbehörde abgestimmt. Ich schlage Ihnen vor, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zuzustimmen.
Im Rahmen der Diskussion zum Bebauungsplanentwurf wurde die Auffassung vertreten, im Durchführungsvertrag
Festsetzungen bezüglich der Grundstücksbreiten zu vereinbaren.
Die maximale Firsthöhe wurde bekanntlich auf überwiegend 9 m im B-Plan festgesetzt. (Lediglich entlang der
Drovestraße ist eine Firsthöhe von max. 12 m zulässig.) Der Bebauungsplan beinhaltet darüber hinaus die Festsetzung,
daß maximal Einzel - und Doppelhäuser zulässig sind.
Da in der Bauordnung die Größe eines Einzelhauses jedoch nicht definiert ist, besteht theoretisch die Möglichkeit, zum
Beispiel ein 20 m breites Einzelhaus zu errichten.
Hier war man richtigerweise der Auffassung, daß auch dies verhindert werden müßte. Denkbar wäre es, dies im
Durchführungsvertrag mit der Katholischen Kirchengemeinde Drove zu regeln, andererseits besteht allerdings auch die
Möglichkeit, eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan zu treffen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 3 können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke Mindestmaße
und aus Gründen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden für Wohnbaugrundstücke
auch Höchstmaße.
Ich schlage Ihnen aus diesem Grunde vor, wegen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden für
Wohnbaugrundstücke die Breite der Baugrundstücke auf das Höchstmaß von 16 m festzusetzen. Unter Einhaltung der
normalen Abstandsflächen könnten somit Einzelhäuser in einer maximalen Breite von 10 m entstehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen werden in voller Höhe von der Katholischen Kirchengemeinde übernommen.
III. Beschlußvorschlag Umweltausschusses:
2
"1.
D 13
Dem vorliegenden
landschaftsplegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", wird zugestimmt.
2.
Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB wird die Breite für Einzelhausgrundstücke auf
das Höchstmaß von 16 m festgesetzt."
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Dem vorliegenden landschaftsplegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan D 13
Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", wird zugestimmt.
2.
Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB wird die Breite für Einzelhausgrundstücke auf
das Höchstmaß von 16 m und bei einer Grenzbebauung wird die Breite auf 13 m
festgesetzt.
Die maximale Firsthöhe ist generell auf 9 m festzusetzen.
Die Festsetzungen zu Gestaltungsmaßnahmen gemäß § 86 BauO NW werden wie folgt geändert:
Ziffer 5.4 der Festsetzungen ist wie folgt zu ergänzen:
rote, grüne Tondachziegel oder zementgebundene Dachpfannen, Schieferdächer sowie Solarelemente
zulässig.
Ziffer 5.5 der Festsetzungen lautet wie folgt:
Als Fassadenmaterial sind Putz-, Ziegel-, Holz- und Schieferfassaden sowie Zinkblechfassaden
zulässig.
Ziffer 5.8
Der Satz: "Grundstücke sind einzufrieden," entfällt ersatzlos.
Ziffer 5.9
Hier muß es im 2. Satz heißen: " gemäß den Festsetzungen 5.8."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: