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Allgemeine Vorlage (Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden;

hier:  Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden;

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hier:  Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 43/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.05.2001 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden; hier: Grundsatzbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der Beratung zu Vorlage-Nr. 69/00 (Beabsichtigte Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden) wurde vereinbart, dass zunächst in einem „kleinen Gremium“ grundsätzliche planungsrechtliche Vorstellungen diskutiert werden sollten. Mit Schreiben vom 22. 01. 2001 hat absprachegemäß der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, Herr MdL Rolf Seel, zu einem entsprechenden Termin eingeladen. Dieser Termin hat am 12. 02. 2001 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau stattgefunden. An diesem Gespräch haben teilgenommen: -siehe beigefügte Anwesenheitsliste-. Im Einzelnen wurden die in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte mit laufender Nr. 1 - 5 gekennzeichneten Bereiche besprochen. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen: 1. Reservefläche nach Flächennutzungsplan östlich der „Maubacher Straße“. Die Fläche liegt eindeutig im Außenbereich. Eine Bebauung ist nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Wegen der geringen Tiefe ist derzeit, zumindest teilweise, nur eine einseitige Bebauung möglich. 2. Hierbei handelt es sich um die größte zusammenhängende noch nicht beplante Reservefläche gemäß FNP. Der Bereich östlich der „Urbanusstraße“ zwischen Sportplatz und den Gärtnereien hat eine Größe von rund 50.000 m². Bereits zu Beginn der achtziger Jahre wurde hier ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Das Planverfahren wurde jedoch nach Durchführung der Bürgerbeteiligung nicht weiter verfolgt. 3. Es handelt sich hierbei um ein größeres Einzelgrundstück im Innenbereich. Dieses Grundstück ist sowohl zur „Maubacher Straße“ als auch zur „Kelterstraße“ hin in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung bebaubar und erschlossen. 4. Auch hierbei handelt es sich um ein größeres Einzelgrundstück zwischen der „Maubacher Straße“ und der „Kelterstraße“. Eine Bebauung ist in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung sowohl zur „Kelterstraße“ als auch zur „Maubacher Straße“ hin möglich. 5. Auch bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Einzelgrundstück, das dem Innenbereich zuzuordnen ist. Zur „Kelterstraße“ hin ist es zwar bebaut. Von der „Maubacher Vorlage: Seite - 2 - Straße“ aus beträgt die unbebaute Fläche ca. 100 m Tiefe. Nach § 34 BauGB ist hier jedoch eine Bebauung ebenfalls möglich. Während zu den aufgeführten Grundstücksbereichen 1 und 2 eine Bebauung nur durch Aufstellen eines Bebauungsplanes möglich ist, richtet sich die Bebauung bei den Grundstücksbereichen 3, 4 und 5, da sie im Innenbereich liegen, nach § 34 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der Grundsatzdiskussion zu Vorlage-Nr. 69/00 besteht hier keine Möglichkeit, über die bestehende Innenbereichssatzung konkrete Festsetzungen zu treffen. Hierdurch können gegebenenfalls bauliche Entwicklungen entstehen, die nicht unbedingt gewollt sind. Von daher ist hier in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob durch konkrete Bauleitplanung eingegriffen werden soll. Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Vorgaben wurde sehr ausführlich die weitere Vorgehensweise in der Gesprächsrunde diskutiert. Hierbei wurde folgendes einvernehmliche Ergebnis erzielt: Zu 1.) Hier sollte langfristig ein konkreter Bebauungsplan aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob nicht durch geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen eine beidseitige Bebauung einer Planstraße möglich ist. Zu 2.) Für die vorhandene Reservefläche sollte mittelfristig ein konkreter Bebauungsplan aufgestellt werden. Zu 3.) Um einer ungewünschten Fehlentwicklung entgegenzuwirken, sollte kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufgestellt werden. Zu 4.) Es ist bekannt, dass der Eigentümer mittelfristig eine intensive Bebauung seines Grundstückes plant. Damit hier keine unerwünschte Fehlentwicklung eintritt, sollte mit dem Eigentümer bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verhandelt werden. Zu 5.) Wegen der Grundstücksgröße ist auch hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll. Da das Bebauungsplangebiet I 3 bis an das Grundstück angrenzt, sollen Planungsüberlegungen aus den siebziger Jahren wieder aufgegriffen werden. Hiernach war eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße „Brunnenweg“ vorgesehen. Ob dies tatsächlich erfolgt, hängt von Einzelgesprächen mit den Grundstückseigentümern ab. Unabhängig von den vorgenannten fünf Grundstücksbereichen wurde auch noch der Bereich „verlängerte Bergstraße“ diskutiert. Bekanntlich ist die Hanglage im wirksamen Flächennutzungsplan nicht mehr als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der rückwärtige Grundstücksbereich der zur „Kelterstraße“ hin orientierten Grundstücke ist jedoch nach wie vor als Wohnbaufläche ausgewiesen. Über die zukünftige Nutzung dieses Bereiches konnte in der Gesprächsrunde keine einvernehmliche Meinung erzielt werden. Die Verwaltung sollte hier beauftragt werden, verschiedene Lösungsmöglichkeiten mittelfristig aufzuzeigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund des Beschlussvorschlages entstehen zukünftig Planungskosten, deren Höhe jedoch derzeit nicht absehbar ist. Nach dem Grundsatzbeschluss werden separate konkrete Aufstellungsbeschlüsse erforderlich. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlagen werden alsdann auch Angaben über die Planungskosten gemacht. Vorlage: Seite - 3 - III. Beschlussvorschlag: „Bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung im Ortsteil Winden wird die Verwaltung wie folgt beauftragt: 1. Für die Wohnbaufläche östlich der „Maubacher Straße“ ist langfristig ein Bebauungsplan aufzustellen, wobei auch geprüft werden soll, ob nicht durch geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen eine beidseitige Bebauung möglich ist. 2. Für die Wohnbauflächen östlich der „Urbanusstraße“ zwischen Sportplatz und den Gärtnereien ist mittelfristig ein Bebauungsplan aufzustellen. 3. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 176/37, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan aufzustellen. 4. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 159/2, ist mittelfristig in Absprache mit dem Eigentümer ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. 5. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 73, ist mittelfristig ein Bebauungsplan aufzustellen. Hierbei ist zu prüfen, ob Planungsüberlegungen aus den 70-er Jahren wieder aufgegriffen werden, wonach eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße „Brunnenweg“ vorgesehen war. 6. Für den Bereich „verlängerte Bergstraße“ sind mittelfristig alternative Lösungsmöglichkeiten (B-Plan oder Innenbereichssatzung) aufzuzeigen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________