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Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Schulstraße 18/19; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Schulstraße 18/19; 
hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Schulstraße 18/19; 
hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt BE: Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 19/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 01.03.2001 20.03.2001 29.05.2001 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Grundlegende Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Schulstraße 18/19; hier: Grundsatzbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die o.a. Wohnhäuser stehen seit längerer Zeit leer und waren bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen bezüglich einer anderweitigen Nutzung (Büroräume für die Realschule/Umbau zu einem Kinderhort). Diese Nutzungsänderungen sind nicht mehr aktuell. Andererseits ist die Bausubstanz mit Ausnahme des Außenmauerwerkes derart desolat, dass eine Vermietung im derzeitigen Zustand unmöglich ist. Ich habe inzwischen eine umfassende Kostenberechnung bezüglich des Sanierungs-/Modernisierungsaufwandes erstellen lassen. Diese beinhaltet insgesamt 15 verschiedene Gewerke. Die Gesamtkosten der Sanierung/Modernisierung belaufen sich nach der Kostenberechnung auf voraussichtlich 479.939,85 DM. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werde ich Ihnen vorschlagen, im Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle 1880.9400.7 insgesamt 480.000,00 DM bereit zu stellen. Hiervon entfallen auf ƒ das Haushaltsjahr 2001: 150.000,00 DM ƒ und als Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr: 330.000,00 DM Unabhängig davon, ob der Haushalt genehmigt wird oder nicht, sind die Ausgaben für die dringende Dacherneuerung und den Einbau neuer Fenster und Außentüren zur Vermeidung weitergehender Schäden unabweisbar. Die Sanierung/Modernisierung beinhaltet des Weiteren unter anderem die Erneuerung der Innentüren, die erstmalige Installation einer Heizungsanlage, die komplette Sanierung der sanitären Anlagen, die teilweise Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation, Beiputzarbeiten, Bodenbelagserneuerung und Anstreicherarbeiten. Die Wohnungen sind unterschiedlich groß und verfügen über folgende Wohnflächen: • • Schulstraße 18: Schulstraße 19: 85,21 m², 125,37 m², und dies verteilt über jeweils drei Geschosse . Die Höhe der Sanierungs-/Modernisierungskosten ist unstrittig erheblich und wirft die Frage auf, ob sich dieser Aufwand wirtschaftlich betrachtet lohnt. Ich schlage Ihnen dennoch vor, im Grundsatz der Sanierung/Modernisierung zuzustimmen und begründe dies wie folgt: Vorlage: Seite - 2 - 1.) Nach dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein Westfalen (Wohnungsgesetz NRW) in der zurzeit geltenden Fassung gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde Kreuzau der Grundsatz, dass Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und zu pflegen sind, dass den Anforderungen des Gesetzes entsprochen wird. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Gemeinde bisher nicht nachgekommen. Gemäß § 2 des Gesetzes müsste sich die Gemeinde eigentlich per Ordnungsverfügung selber aufgeben, die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. 2.) Wenn man das Wohnungsgesetz außer Acht lässt, wäre zu überlegen, das Gebäude abzureißen und alsdann das Grundstück zu veräußern, oder aber selber neuen Wohnraum zu errichten. Im Falle der Veräußerung würde theoretisch die in der beiliegenden Flurkartenablichtung gekennzeichnete Baustelle in einer Größenordnung von ca. 650 m² entstehen, wobei der Baukörper nicht mehr grenzständig errichtet werden dürfte. Der zukünftige Bauherr müsste neben den 5,12 m Abstandsfläche der Realschule auf eigenem Grundstück weitere 3 m Abstandsfläche einhalten. Eine Veräußerung des Grundstückes kann ich Ihnen aus der Sicht der Verwaltung jedoch unter keinen Umständen vorschlagen, da nicht absehbar ist, ob nicht in Zukunft die Gemeinde selbst doch noch auf diese Grundstücksfläche für schulische Zwecke angewiesen ist. Der Abbruch der Gebäude und die Neuerrichtung eines Wohnhauses durch die Gemeinde Kreuzau verursacht sicherlich noch höhere Kosten. Aufgrund der Hausmeistersituation halte ich es für unbedingt erforderlich, in unmittelbarer Nähe der Schule Wohnraum für einen Hausmeister anbieten zu können. Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen nochmals vor, der Sanierung/Modernisierung der Objekte zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I. III. Beschlussvorschlag: „Der grundlegenden Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Gebäude Schulstraße 18/19 im Ortsteil Kreuzau wird auf der Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________