Daten
Kommune
Kreuzau
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14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt BE:
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
19/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.03.2001
20.03.2001
29.05.2001
12.06.2001
27.06.2001
TOP: Grundlegende Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnhäuser Schulstraße
18/19;
hier: Grundsatzbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Die o.a. Wohnhäuser stehen seit längerer Zeit leer und waren bereits mehrfach Gegenstand von
Beratungen bezüglich einer anderweitigen Nutzung (Büroräume für die Realschule/Umbau zu
einem Kinderhort). Diese Nutzungsänderungen sind nicht mehr aktuell. Andererseits ist die
Bausubstanz mit Ausnahme des Außenmauerwerkes derart desolat, dass eine Vermietung im
derzeitigen Zustand unmöglich ist. Ich habe inzwischen eine umfassende Kostenberechnung
bezüglich des Sanierungs-/Modernisierungsaufwandes erstellen lassen. Diese beinhaltet
insgesamt 15 verschiedene Gewerke. Die Gesamtkosten der Sanierung/Modernisierung belaufen
sich nach der Kostenberechnung auf voraussichtlich
479.939,85 DM.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werde ich Ihnen vorschlagen, im Vermögenshaushalt
bei Haushaltsstelle 1880.9400.7 insgesamt
480.000,00 DM bereit zu stellen.
Hiervon entfallen auf
das Haushaltsjahr 2001:
150.000,00 DM
und als Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr:
330.000,00 DM
Unabhängig davon, ob der Haushalt genehmigt wird oder nicht, sind die Ausgaben für die
dringende Dacherneuerung und den Einbau neuer Fenster und Außentüren zur Vermeidung
weitergehender Schäden unabweisbar.
Die Sanierung/Modernisierung beinhaltet des Weiteren unter anderem die Erneuerung der
Innentüren, die erstmalige Installation einer Heizungsanlage, die komplette Sanierung der
sanitären Anlagen, die teilweise Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation, Beiputzarbeiten,
Bodenbelagserneuerung und Anstreicherarbeiten.
Die Wohnungen sind unterschiedlich groß und verfügen über folgende Wohnflächen:
•
•
Schulstraße 18:
Schulstraße 19:
85,21 m²,
125,37 m²,
und dies verteilt über jeweils drei Geschosse .
Die Höhe der Sanierungs-/Modernisierungskosten ist unstrittig erheblich und wirft die Frage auf, ob
sich dieser Aufwand wirtschaftlich betrachtet lohnt.
Ich schlage Ihnen dennoch vor, im Grundsatz der Sanierung/Modernisierung zuzustimmen und
begründe dies wie folgt:
Vorlage:
Seite - 2 -
1.)
Nach dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein
Westfalen (Wohnungsgesetz NRW) in der zurzeit geltenden Fassung gilt selbstverständlich
auch für die Gemeinde Kreuzau der Grundsatz, dass Wohngebäude, Wohnungen und
Wohnräume vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und zu pflegen sind, dass den
Anforderungen des Gesetzes entsprochen wird. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die
Gemeinde bisher nicht nachgekommen. Gemäß § 2 des Gesetzes müsste sich die
Gemeinde eigentlich per Ordnungsverfügung selber aufgeben, die Wohnungen wieder in
einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.
2.)
Wenn man das Wohnungsgesetz außer Acht lässt, wäre zu überlegen, das Gebäude
abzureißen und alsdann das Grundstück zu veräußern, oder aber selber neuen Wohnraum
zu errichten. Im Falle der Veräußerung würde theoretisch die in der beiliegenden
Flurkartenablichtung gekennzeichnete Baustelle in einer Größenordnung von ca. 650 m²
entstehen, wobei der Baukörper nicht mehr grenzständig errichtet werden dürfte. Der
zukünftige Bauherr müsste neben den 5,12 m Abstandsfläche der Realschule auf eigenem
Grundstück weitere 3 m Abstandsfläche einhalten. Eine Veräußerung des Grundstückes
kann ich Ihnen aus der Sicht der Verwaltung jedoch unter keinen Umständen vorschlagen,
da nicht absehbar ist, ob nicht in Zukunft die Gemeinde selbst doch noch auf diese
Grundstücksfläche für schulische Zwecke angewiesen ist.
Der Abbruch der Gebäude und die Neuerrichtung eines Wohnhauses durch die Gemeinde
Kreuzau verursacht sicherlich noch höhere Kosten.
Aufgrund der Hausmeistersituation halte ich es für unbedingt erforderlich, in unmittelbarer
Nähe der Schule Wohnraum für einen Hausmeister anbieten zu können.
Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen nochmals vor, der Sanierung/Modernisierung der
Objekte zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I.
III. Beschlussvorschlag:
„Der grundlegenden Sanierung/Modernisierung der gemeindeeigenen Gebäude
Schulstraße 18/19 im Ortsteil Kreuzau wird auf der Grundlage der vorliegenden
Kostenberechnung zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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