Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
117/2001
Tischvorlage
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
27.09.2001
TOP: Wahl von Ortsvorstehern als Ehrenbeamte für die Ortsteile Obermaubach und
Untermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage-Nr. 116/2001 habe ich Ihnen die Entlassung der Herren Ortsvorsteher Kirfel und
Storms vorgeschlagen.
Gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau in der z.Zt. geltenden
Fassung sind deshalb neue Ortsvorsteher zu wählen. Diese sind unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte nach dem Landesbeamtengesetz zu ernennen.
Nach § 39 Absatz 6 GO NRW wählt der Rat die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der
Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner
Wahlzeit. Bei der Kommunalwahl am 12.09.1999 ergab sich folgendes Stimmenverhältnis:
Ortsteil Obermaubach-Schlagstein
CDU
SPD
Bündnis 90/Grüne
F.D.P.
Insgesamt
514 Stimmen
268 Stimmen
47 Stimmen
21 Stimmen
850 Stimmen
60,47 %
31,53 %
5,53 %
2,47 %
100,00 %
488 Stimmen
160 Stimmen
55 Stimmen
43 Stimmen
746 Stimmen
65,42 %
21,45 %
7,37 %
5,76 %
100,00 %
Ortsteil Untermaubach mit Bilstein
CDU
SPD
Bündnis 90/Grüne
F.D.P.
Insgesamt
Da die CDU in beiden Ortsteilen somit die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht hat, ist der Rat
verpflichtet, eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher zu wählen.
Mit Schreiben vom 22.09.2001 beantragt die CDU-Fraktion, für den Ortsteil Obermaubach Frau
Thea Schroif, In den Weinbergen 15, 52372 Kreuzau-Obermaubach, als Ortsvorsteherin zu
wählen. Für den Ortsteil Untermaubach wird Herr Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372
Kreuzau-Untermaubach, als Ortsvorsteher vorgeschlagen.
Ich bitte, diesen Anträgen zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Frau Thea Schroif, In den Weinbergen 15, 52372 Kreuzau, wird unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles
Obermaubach für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Gemeinde Kreuzau
ernannt.
2.
Herr Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372 Kreuzau, wird unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsvorsteher des Ortsteiles
Untermaubach für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Gemeinde Kreuzau
ernannt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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