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Allgemeine Vorlage (Wahl von Ortsvorstehern als Ehrenbeamte für die Ortsteile Obermaubach und Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 117/2001 Tischvorlage - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 27.09.2001 TOP: Wahl von Ortsvorstehern als Ehrenbeamte für die Ortsteile Obermaubach und Untermaubach I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage-Nr. 116/2001 habe ich Ihnen die Entlassung der Herren Ortsvorsteher Kirfel und Storms vorgeschlagen. Gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau in der z.Zt. geltenden Fassung sind deshalb neue Ortsvorsteher zu wählen. Diese sind unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte nach dem Landesbeamtengesetz zu ernennen. Nach § 39 Absatz 6 GO NRW wählt der Rat die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Bei der Kommunalwahl am 12.09.1999 ergab sich folgendes Stimmenverhältnis: Ortsteil Obermaubach-Schlagstein CDU SPD Bündnis 90/Grüne F.D.P. Insgesamt 514 Stimmen 268 Stimmen 47 Stimmen 21 Stimmen 850 Stimmen 60,47 % 31,53 % 5,53 % 2,47 % 100,00 % 488 Stimmen 160 Stimmen 55 Stimmen 43 Stimmen 746 Stimmen 65,42 % 21,45 % 7,37 % 5,76 % 100,00 % Ortsteil Untermaubach mit Bilstein CDU SPD Bündnis 90/Grüne F.D.P. Insgesamt Da die CDU in beiden Ortsteilen somit die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht hat, ist der Rat verpflichtet, eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher zu wählen. Mit Schreiben vom 22.09.2001 beantragt die CDU-Fraktion, für den Ortsteil Obermaubach Frau Thea Schroif, In den Weinbergen 15, 52372 Kreuzau-Obermaubach, als Ortsvorsteherin zu wählen. Für den Ortsteil Untermaubach wird Herr Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372 Kreuzau-Untermaubach, als Ortsvorsteher vorgeschlagen. Ich bitte, diesen Anträgen zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „1. Frau Thea Schroif, In den Weinbergen 15, 52372 Kreuzau, wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Obermaubach für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Gemeinde Kreuzau ernannt. 2. Herr Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372 Kreuzau, wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Untermaubach für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Gemeinde Kreuzau ernannt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________