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Beschlusstext (Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW „Allgemeiner Berichtsband“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW „Allgemeiner Berichtsband“)

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Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.12.2006 3.1 Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NW „Allgemeiner Berichtsband“ (Drs.Nr. 773/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Haushaltsrechnung 2005 „Allgemeiner Berichtsband“ sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses / des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW festgestellt. 2. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NRW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt“.