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Dringlichkeitsentscheidung GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Optimierungskonzept des Kompostwerkes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Optimierungskonzept des Kompostwerkes) Dringlichkeitsentscheidung GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Optimierungskonzept des Kompostwerkes) Dringlichkeitsentscheidung GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 31/2005 18.10.2005 Az.: 66 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 24.10.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Optimierungskonzept des Kompostwerkes Sachbearbeiter/in: Herr Schumacher Tel.: 02443/980210 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept zur Optimierung des Kompostwerkes, bestehend aus Erneuerung der Aufbereitungstechnik sowie einer Vergrößerung der Rottekapazität um zusätzliche fünf Rottetunnel zu. Ferner wird die Verwaltung mit der kurzfristigen Umsetzung entsprechend der Handlungsanweisung beauftragt. Seite - 2 Begründung: Der Kreis Euskirchen betreibt am Standort des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich ein Kompostwerk für Bioabfälle aus der getrennten Haushaltssammlung sowie für Grünabfälle privater, kommunaler und gewerblicher Herkunft. Das Kompostwerk wurde Mitte der 90er Jahre mit einer Rotteboxentechnik nach dem System BRV in Betrieb genommen. Massive technische Probleme einerseits und die prozessbedingten Emissionen andererseits führten zu einer Überarbeitung der biologischen Prozesstechnik im Jahr 2001. Dabei wurde die Aufbereitungstechnik weitgehend beibehalten und die biologische Prozesstechnik vollständig durch eine Tunnelkompostierung ersetzt. Das Abluftreinigungssystem wurde von einem Biowäscher auf ein Flächen-Biofilter umgestellt. Bei dem neuen Rottesystem handelt es sich um eine baumustergeprüfte Technik, die seit der Inbetriebnahme mit sehr hoher Zuverlässigkeit und konstanter Produktqualität arbeitet. Altersbedingt erreichen in Kürze jedoch wesentliche Baugruppen der Aufbereitungstechnik im Annahmebereich für den Bioabfall das Ende ihrer Nutzungszeit, so dass Ersatzinvestitionen anstehen. Der Kreis Euskirchen hat die Ingenieurgesellschaft BV-Ingenieure (ehemals pbo) beauftragt, ein optimiertes Konzept für den zukünftigen Betrieb des Kompostwerkes Mechernich zu erarbeiten. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde als erstes eine Bestandsaufnahme erstellt. Als Resümee ergibt sich hieraus in folgenden Punkten Handlungsbedarf: 1. Die Aufbereitungstechnik bedarf bei den meisten Aggregaten aufgrund der fortgeschrittenen Abnutzung einer Erneuerung. Davon betroffen sind vor allem das Zerkleinerungsaggregat Z 2-1, die Förder- und Mischtechnik, die Trenntechnik sowie die Sortierkabine. 2. Die Siebklassierung erfolgt über eine Trommelsiebmaschine. Deren spezielle Einbaulage in der Maschinenaufstellung lässt keinen Ersatz durch ein größeres Aggregat ohne wesentlichen Eingriff in die Anlagentechnik zu. Die derzeitige Dimensionierung schlägt sich in einem verbesserungswürdigen Wirkungsgrad nieder. Insbesondere während der Vegetationsperiode ist der Bioabfall zudem reich an Strukturmaterial wie Strauchschnitt, was zu einem sehr großen Volumenstrom im Siebüberlauf führt. 3. Durch die veränderten Annahmebedingungen ergibt sich ein großer Volumenstrom im Siebüberlauf, der im Bereich der Sortierkabine eine hohe personelle Besetzung verlangt, um eine wirksame Störstoffentnahme sicherstellen zu können. 4. Die in den Jahren 2003 und 2004 gestiegenen Anlieferungsmengen konnten insbesondere während der Vegetationsperiode nur durch Abstriche in der Kompostqualität aufgefangen werden, da die Reservekapazität in der Intensivrotte aufgebraucht ist. 5. Der diskontinuierliche Produktabsatz verlangt eine große Lagerkapazität. Da sich nur die hochwertigen Komposte für eine emissionsarme Lagerung eignen, treten während der Zeiten mit besonders hohem Mengenaufkommen für Frischkomposte Lagerengpässe auf. Somit zeigt sich im Annahme- und Aufbereitungsbereich (Nr. 1 bis 3) als auch im Rottebereich (Nr. 4 bis 5) konkreter Handlungsbedarf. Seite - 3 - I. Optimierung des Annahme- und Aufbereitungsbereiches Zur Evaluierung von Alternativen in der Verfahrensführung der Rohmaterialaufgabe im Annahmebereich wurde durch die RWTH Aachen eine Untersuchung durchgeführt, für die eine von der heutigen Praxis abweichende Verfahrenstechnik in Praxisgröße simuliert wurde. Dabei zeigte sich, dass eine Kombination von Vorzerkleinerung und leistungsfähiger Siebklassierung zu einer signifikanten Störstoffanreicherung im Siebüberlauf führt. Dies wiederum erlaubt es, den Aufwand für die Störstoffsortierung deutlich zu reduzieren. Auf Grundlage der Versuchsergebnisse wurde eine Erneuerung der Aufbereitungstechnik unter Verwendung von mobiler Aufbereitungstechnik (siehe Anlage 2) konzipiert. Die alte, vorhandene Maschinentechnik wird vollständig rückgebaut. Sie wird ersetzt durch eine dieselbetriebene Mobiltechnik mit nur wenigen fest installierten Komponenten. Das Verfahrensschema für das optimierte Konzept der Aufbereitungstechnik ist in der Anlage 1 dargestellt. Zur Realisierung sind entsprechend der Kostenschätzung incl. Bau- und Baunebenkosten ca. 850.000 € bis 900.000 € erforderlich. II. Optimierung des Rottebereiches Im Bereich der Rottetechnik stellen extreme Anlieferungsspitzen während der Vegetationsperiode eine starke betriebliche Belastung dar. Die Anlieferungsspitzen wirken sich auch stark auf den ebenfalls nur diskontinuierlichen Kompostabsatz aus. Zur Lösung der Problematik ist hier eine Vergrößerung der Rottekapazität um zusätzliche fünf Tunnel erforderlich. Durch diese Maßnahmen ist während der Zeiten mit sehr hohem Mengenaufkommen eine deutliche Entlastung der Anlage ohne Qualitätsverluste gegeben, weiterhin vergrößert sich die Anlagenkapazität bezüglich der Produktionsmenge an hochwertigem Kompost. Das Optimierungskonzept verbessert die strategische Situation des Kompostwerkes Mechernich durch hohe Flexibilität sowohl auf der Inputseite als auch bezüglich der Produktpalette nachhaltig, gleichzeitig wird die Forderung nach hoher Anlagenzuverlässigkeit und der notwendigen Betriebssicherheit erfüllt. Zur Realisierung sind entsprechend der Kostenschätzung incl. Bau- und Baunebenkosten ca. 2,2 bis 2,6 Mio. € erforderlich. III. Weiteres Vorgehen Das Gesamtkonzept wird in der Sondersitzung des Fachausschusses am 24.10.2005 von Herrn Prof. Dr. Pretz vorgestellt. Danach sind die erforderlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach dem BimschG vom Ingenieurbüro entsprechend der Vorlage zur D 33/2005 zu erstellen. Nach Vorliegen der Auflagen der Genehmigungsbehörden soll für die: • • Optimierung des Annahme- und Aufbereitungsbereiches eine europaweite Ausschreibung entsprechend VOL/A für die Ersatzbeschaffung der Maschinen- und Geräteteile erfolgen. Optimierung des Rottebereiches ein freihändiges Verhandlungsverfahren mit dem bisherigen Systemlieferanten auf der Basis des ursprünglichen Errichtungsvertrages durchgeführt werden. Dies ermöglicht unter betrieblichen Gesichtspunkten die einzig sinnvolle integrierte Erweiterung und ist entsprechend § 3 Nr. 4 VOB/A für diesen Fall zulässig, weil für die Leistung aus besondern Gründen (Erhalt der Verfahrensgarantie) nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt. Seite - 4 Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Konzept zur Optimierung des Kompostwerkes entsprechend der o.a. Handlungsanweisung kurzfristig umzusetzen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Vollständige Ausschreibungs- und Preisverhandlungsunterlagen müssen auch die Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbehörden beinhalten. Insofern ist umgehend mit der Erstellung der Ingenieurplanung zu beginnen, damit diese bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden können. gez. Reidt gez. Schmitz, Uwe gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)