Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-73/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Wahl eines Vertreters für den Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss wählt Frau/Herrn ____________________ zur Vertreterin/zum
Vertreter des Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO NW) führt der Bürgermeister den Vorsitz
im Hauptausschuss; einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden wählt der
Hauptausschuss aus seiner Mitte.
Für die Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden finden die allgemeinen
Bestimmungen des § 50 Abs. 2 GO NW Anwendung. Sie lauten wie folgt:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
50181 Bedburg, den 15. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister