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Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 134/2005 06.09.2005 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan des Kreises Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung, Stand September 2005, sowie darauf aufbauend das Linienbündelungskonzept, Stand September 2005. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich in den Sitzungen der Kreisgremien ergebende Ergänzungen in den Nahverkehrsplan bzw. in das Linienbündelungskonzept einzuarbeiten. Seite - 2 Begründung: a) Beschluss des Nahverkehrsplanes (NVP) für den Kreis Euskirchen Gemäß § 8 Abs. 1 ÖPNVG NRW stellen die Kreise zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan auf. Mit der Info 30/2005 vom 11.05.2005 wurde über den damaligen Stand der Fortschreibung informiert. Das laut § 9 Abs. 1 ÖPNVG NRW erforderliche Benehmen bzw. Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen bzw. der Stadt Euskirchen wurde zwischenzeitlich hergestellt, wobei z.T. auf die bestehenden Prüfaufträge (s. unten) verwiesen wurde. Seitens der Gemeinde Dahlem erfolgte keine Zustimmung zum NVP, da ein konkretes Einsparkonzept noch nicht vorliege. Diese Nichtzustimmung steht jedoch einer Beschlussfassung nicht entgegen, da „Herstellung des Benehmens“ bedeutet, dass die Kommunen den NVP zur Kenntnis erhalten und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme haben. Der Gesellschaftsvertrag der KVE sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung über den Entwurf des NVP beschließt. Der zur Beschlussfassung anstehende Entwurf wird daher vor der Sitzung des Fachausschusses in die Gremien der KVE eingebracht. Der Beirat hat sein Benehmen (mit der Gegenstimme Dahlems) am 13.09.2005 erteilt; der Aufsichtsrat tagt am 19.9.2005, die Gesellschafterversammlung im November 2005. In dem nunmehr vorliegenden Entwurf sind aufbauend auf den ergänzend eingegangenen Stellungnahmen der Kommunen, den Ergebnissen der Bürgermeisterkonferenz vom 14.06.2005 und Anregungen der Verwaltung Anpassungen und Aktualisierungen vorgenommen worden (Änderungsprotokoll siehe Anlage 1). Sie betreffen insbesondere die Ergänzung des Leitbildes (Parallelverkehre sollen reduziert werden), die Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes sowie die Ergänzung folgender Prüfaufträge: - Verringerung des Wochenend- und Feiertagsverkehrs Reduzierung des Freizeitverkehrs Integration/Verknüpfung des Schülerverkehrs in den Linienverkehr Optimierung des Stadtverkehrs Mechernich Einführung von SchülerTickets Reduzierung des Bus-/Taxibus-Betriebszeitfensters sowie Optimierung der AST-Verkehre Tarifliche Neustrukturierung des TaxiBus-Verkehrs als Pilotprojekt Darüber hinaus sind deutliche Aussagen über die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den AST sowie den Schülerverkehr zu treffen. Die Ergebnisse eines Großteils der Prüfaufträge wurden dem Beirat der KVE in seiner Sitzung am 13.09.2005 durch den Gutachter, PGV Köln, vorgestellt. Entscheidungen zu den dargestellten Einsparmodellen wurden noch nicht getroffen, sondern auf eine Sondersitzung am 30.09.2005 vertagt. Da der NVP zukünftig nicht statisch alle fünf Jahre fortgeschrieben, sondern bereits bei wesentlichen Änderungen zeitnah angepasst werden soll, könnten die jeweils aktualisierten Teile des NVP durch die Gremien der KVE und des Kreises gesondert beschlossen werden. Die noch fehlenden Ergebnisse aus den o.a. Prüfaufträgen würden im Rahmen dieser Überarbeitung in den NVP eingearbeitet werden. Anlage 2 enthält die aktualisierte Kurzfassung des NVP. Bestandteil der Beschlussfassung ist jedoch die Langfassung, die den Fraktionen als CD-ROM zur Verfügung gestellt wird. Das ausgedruckte Dokument kann in den Räumen der KVE eingesehen werden. b) Beschluss des Linienbündelungskonzeptes (LBK) für den Kreis Euskirchen Seite - 3 Aufbauend auf den Nahverkehrsplan soll ein Linienbündelungskonzept für den Kreis Euskirchen beschlossen werden, das den Kreis Euskirchen u.a. in die Lage versetzt, gegenüber der Bezirksregierung Köln Laufzeitharmonisierungen von Konzessionen zu fordern. Wegen des engen Zusammenhangs zum NVP erfolgt das Beschlussverfahren analog. Das LBK war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen der Gremien der KVE und des Kreises. In Ergänzung des bisherigen Entwurf müssen noch Aussagen zur Berücksichtigung der Schülerverkehrslinien und des AST aufgenommen werden: In der aktuellen Vorlage der KVE zum LBK (Anlage 3) wird dazu ausgeführt, dass eine Linienbündelung der Schülerverkehre möglich und sinnvoll sei. Allerdings sind die Schülerverkehre in der Linienzuordnung noch nicht enthalten. In der Kurzfassung LBK (Anlage 4) wird darüber hinaus erläutert, dass der Fahrzeugbedarf des Südnetzes neu berechnet wird. Zu klären ist schließlich, ob die AST-Verkehre in das LBK integriert werden. Nach Aussagen der KVE werden alle bisher noch offenen Fragestellungen durch Herrn Schmechtig vom Büro PGN in der Sitzung des Fachausschusses am 21.09.2005 erörtert. Aus Sicht der Verwaltung sollte, sofern die noch offenen Fragestellungen in der Sitzung hinreichend beantwortet werden, der derzeitige Entwurf beschlossen werden. Hierbei wäre aufzugeben, die vorgestellten Ergebnisse in den Entwurf einzuarbeiten. Sollten die Fragestellungen noch nicht abschließend beantwortet werden können, so sollte der Beschluss über das LBK in der jetzigen Fassung erfolgen, und die von der KVE vorzunehmende Überarbeitung müsste zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beschlossen werden. Da Ausschreibungen frühestens 2011 anstehen, besteht aus zeitlicher Sicht ausreichend Puffer für eine Überarbeitung. Eine Vertagung des Beschlusses könnte zu Problemen hinsichtlich der Beteiligung des Kreises Euskirchen durch die BR Köln bei Konzessionsanträgen führen. Eine Begrenzung der Konzessionslaufzeiten ist grundsätzlich nur auf Grundlage eines vom Kreis beschlossenen LBK zulässig. Die bisherige Langfassung des LBK wurde den Fraktionen seitens der KVE zur Verfügung gestellt; die Überarbeitung wird nach Vorliegen nachgereicht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)