Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 134/2005
06.09.2005
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.09.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan des Kreises Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung, Stand September 2005, sowie darauf aufbauend das Linienbündelungskonzept,
Stand September 2005. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich in den Sitzungen der Kreisgremien
ergebende Ergänzungen in den Nahverkehrsplan bzw. in das Linienbündelungskonzept einzuarbeiten.
Seite - 2 Begründung:
a) Beschluss des Nahverkehrsplanes (NVP) für den Kreis Euskirchen
Gemäß § 8 Abs. 1 ÖPNVG NRW stellen die Kreise zur Sicherung und zur Verbesserung des
ÖPNV einen Nahverkehrsplan auf. Mit der Info 30/2005 vom 11.05.2005 wurde über den damaligen Stand der Fortschreibung informiert. Das laut § 9 Abs. 1 ÖPNVG NRW erforderliche Benehmen bzw. Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen bzw. der Stadt Euskirchen wurde
zwischenzeitlich hergestellt, wobei z.T. auf die bestehenden Prüfaufträge (s. unten) verwiesen
wurde. Seitens der Gemeinde Dahlem erfolgte keine Zustimmung zum NVP, da ein konkretes Einsparkonzept noch nicht vorliege. Diese Nichtzustimmung steht jedoch einer Beschlussfassung
nicht entgegen, da „Herstellung des Benehmens“ bedeutet, dass die Kommunen den NVP zur
Kenntnis erhalten und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme haben.
Der Gesellschaftsvertrag der KVE sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung über den Entwurf des NVP beschließt. Der zur Beschlussfassung anstehende Entwurf wird daher vor der Sitzung des Fachausschusses in die Gremien der KVE eingebracht. Der Beirat hat sein Benehmen
(mit der Gegenstimme Dahlems) am 13.09.2005 erteilt; der Aufsichtsrat tagt am 19.9.2005, die
Gesellschafterversammlung im November 2005.
In dem nunmehr vorliegenden Entwurf sind aufbauend auf den ergänzend eingegangenen Stellungnahmen der Kommunen, den Ergebnissen der Bürgermeisterkonferenz vom 14.06.2005 und
Anregungen der Verwaltung Anpassungen und Aktualisierungen vorgenommen worden (Änderungsprotokoll siehe Anlage 1). Sie betreffen insbesondere die Ergänzung des Leitbildes (Parallelverkehre sollen reduziert werden), die Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes sowie die Ergänzung folgender Prüfaufträge:
-
Verringerung des Wochenend- und Feiertagsverkehrs
Reduzierung des Freizeitverkehrs
Integration/Verknüpfung des Schülerverkehrs in den Linienverkehr
Optimierung des Stadtverkehrs Mechernich
Einführung von SchülerTickets
Reduzierung des Bus-/Taxibus-Betriebszeitfensters sowie Optimierung der AST-Verkehre
Tarifliche Neustrukturierung des TaxiBus-Verkehrs als Pilotprojekt
Darüber hinaus sind deutliche Aussagen über die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den
AST sowie den Schülerverkehr zu treffen.
Die Ergebnisse eines Großteils der Prüfaufträge wurden dem Beirat der KVE in seiner Sitzung am
13.09.2005 durch den Gutachter, PGV Köln, vorgestellt. Entscheidungen zu den dargestellten Einsparmodellen wurden noch nicht getroffen, sondern auf eine Sondersitzung am 30.09.2005 vertagt.
Da der NVP zukünftig nicht statisch alle fünf Jahre fortgeschrieben, sondern bereits bei wesentlichen Änderungen zeitnah angepasst werden soll, könnten die jeweils aktualisierten Teile des NVP
durch die Gremien der KVE und des Kreises gesondert beschlossen werden. Die noch fehlenden
Ergebnisse aus den o.a. Prüfaufträgen würden im Rahmen dieser Überarbeitung in den NVP eingearbeitet werden.
Anlage 2 enthält die aktualisierte Kurzfassung des NVP. Bestandteil der Beschlussfassung ist
jedoch die Langfassung, die den Fraktionen als CD-ROM zur Verfügung gestellt wird. Das ausgedruckte Dokument kann in den Räumen der KVE eingesehen werden.
b) Beschluss des Linienbündelungskonzeptes (LBK) für den Kreis Euskirchen
Seite - 3 Aufbauend auf den Nahverkehrsplan soll ein Linienbündelungskonzept für den Kreis Euskirchen
beschlossen werden, das den Kreis Euskirchen u.a. in die Lage versetzt, gegenüber der Bezirksregierung Köln Laufzeitharmonisierungen von Konzessionen zu fordern. Wegen des engen Zusammenhangs zum NVP erfolgt das Beschlussverfahren analog.
Das LBK war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen der Gremien der KVE und des Kreises. In Ergänzung des bisherigen Entwurf müssen noch Aussagen zur Berücksichtigung der Schülerverkehrslinien und des AST aufgenommen werden: In der aktuellen Vorlage der KVE zum LBK
(Anlage 3) wird dazu ausgeführt, dass eine Linienbündelung der Schülerverkehre möglich und
sinnvoll sei. Allerdings sind die Schülerverkehre in der Linienzuordnung noch nicht enthalten. In
der Kurzfassung LBK (Anlage 4) wird darüber hinaus erläutert, dass der Fahrzeugbedarf des
Südnetzes neu berechnet wird. Zu klären ist schließlich, ob die AST-Verkehre in das LBK integriert
werden.
Nach Aussagen der KVE werden alle bisher noch offenen Fragestellungen durch Herrn Schmechtig vom Büro PGN in der Sitzung des Fachausschusses am 21.09.2005 erörtert.
Aus Sicht der Verwaltung sollte, sofern die noch offenen Fragestellungen in der Sitzung hinreichend beantwortet werden, der derzeitige Entwurf beschlossen werden. Hierbei wäre aufzugeben,
die vorgestellten Ergebnisse in den Entwurf einzuarbeiten.
Sollten die Fragestellungen noch nicht abschließend beantwortet werden können, so sollte der
Beschluss über das LBK in der jetzigen Fassung erfolgen, und die von der KVE vorzunehmende
Überarbeitung müsste zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beschlossen werden.
Da Ausschreibungen frühestens 2011 anstehen, besteht aus zeitlicher Sicht ausreichend Puffer für
eine Überarbeitung.
Eine Vertagung des Beschlusses könnte zu Problemen hinsichtlich der Beteiligung des Kreises
Euskirchen durch die BR Köln bei Konzessionsanträgen führen. Eine Begrenzung der Konzessionslaufzeiten ist grundsätzlich nur auf Grundlage eines vom Kreis beschlossenen LBK zulässig.
Die bisherige Langfassung des LBK wurde den Fraktionen seitens der KVE zur Verfügung gestellt;
die Überarbeitung wird nach Vorliegen nachgereicht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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