Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Kurzfassung
Rahmenkonzept
Linienbündelung
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Rahmenkonzept
Linienbündelung
Kurzfassung
Auftraggeber
KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Jülicher Ring 32a
53879 Euskirchen
Auftragnehmer
Planungsgruppe Nord
Gesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung
Dörnbergstraße 12
34119 Kassel
Telefon: 05 61 / 8 07 58-0
Telefax: 05 61 / 8 07 58-58
Email: pgn@pgn-kassel.de
Internet: www.pgn-kassel.de
Bearbeitung
Mathias Schmechtig (Projektleiter)
Antje Janßen (Projektleiterin)
Michael Unger
Kirsten Dinger
Kassel im Oktober 2007
Gesellschafter der Planungsgruppe Nord - PGN:
Dipl.-Ing. Volker Mohr ■ Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel ■ Dipl.-Ing. Andreas Schmitz ■ Dipl.-Ing. Michael Volpert
Planungsgruppe Nord
C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T659.doc
Anlage 4 zur Vorlage V 134/2005
Das Wichtigste in Kürze
Grundlagen
Unter dem Begriff „Linienbündelung“ wird die Möglichkeit verstanden, eine Genehmigung für
mehrere Linien zusammengefasst zu erteilen. Damit sollen verbundene Verkehre auch
genehmigungsrechtlich zusammengeführt und eine gesamtwirtschaftliche Bewertung
verbundener Linienverkehre ermöglicht werden, die einen Ausgleich zwischen guten und
schlechten Risiken erlaubt.
Linienbündelung wird von vielen Fachleuten vor allem als juristisches Instrument der
Harmonisierung von Linienlaufzeiten angesehen. Diese Darstellung wäre aber bei weitem
nicht hinreichend genug, denn mit der Linienbündelung soll speziell eine Entscheidung zum
Zuschnitt der Liniennetze für den Ausschreibungs- bzw. Genehmigungswettbewerb
und zur Optimierung der Liniennetze im Hinblick auf die Interessen der Kunden
(Fahrgäste) und die Wirtschaftlichkeit gefällt werden. Gerade auf die Wirtschaftlichkeit muss
in Anbetracht der angespannten Lage öffentlicher Haushalte großer Wert gelegt werden.
Im Wesentlichen können daher zwei Hauptziele der Linienbündelung herausgestellt werden:
Wirtschaftliche Gestaltung von kundennahen Liniennetzen
(= Netzzuschnitt und -optimierung für den Wettbewerb),
Genehmigungsrechtliche Umsetzung der optimierten Liniennetze
(= rechtliche Absicherung).
Schutz vor „Rosinienpickerei“
Von „Rosinenpickerei“ wird gesprochen, wenn ein bisher nicht am örtlichen Markt agierendes
Verkehrsunternehmen zur Verlängerung anstehende Einzelkonzessionen für „lukrative“
Linien beantragt und damit aus dem Gesamtnetz „herausbricht“. Im Fall von bestehenden
Verkehrsunternehmen kann der umgekehrte Fall eintreten, dass diese zur Verlängerung
anstehende Einzelkonzessionen für wirtschaftlich schwache Linien nicht wieder beantragen
und sich auch kein anderes Unternehmen bewirbt. In beiden Fällen geht dies zu Lasten der
Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Netzes der betroffenen Region, da ein wirtschaftlicher
Ausgleich zwischen „guten“ und „schlechten“ Linien im Bereich eines Verkehrsunternehmens
nicht mehr gewährleistet ist.
Kriterien für die Festlegung
Für die Festlegung von Linienbündeln können grundsätzlich folgende Kriterien
herangezogenen werden:
Gewährleistung einer optimalen Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt),
verkehrliche Verflechtung (komplexe Nachfragebeziehungen im Teilnetz),
betriebliche Optimierungspotentiale und
wirtschaftliche Verflechtungen (Ausgleich zwischen wirtschaftlich guten und schlechten
Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestaltung).
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die spezielle Festlegung von Linienbündeln ist die
Sicherstellung und Förderung eines fairen und effizienten Wettbewerbs in der Region
(Berufszugang, Mittelstandsförderung, Vermeidung von Monopolen). So dürfen sich zur
Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit im Hinblick auf den zukünftigen Wettbewerb
Linienbündel nicht gezielt an den Strukturen der vorhandenen Verkehrsunternehmen
orientieren. Eine modellhafte Betrachtung des Gesamtnetzes im Rahmen der Konzeption
von Linienbündeln schließt daher auch die Bildung unternehmensübergreifender
Fahrzeugumläufe ein.
Vorgehensweise
In der 1. Phase der Linienbündelung für den Kreis Euskirchen werden
drei Arbeitsvarianten
entwickelt. Diese werden ökonomisch mit der
Basis-Variante (modellhafte Bündelung nach heutiger Verkehrsunternehmensstruktur),
sowie mit
zwei Extremvarianten:
keine Bündelung (Einzellinie) einerseits und
Bündelung Gesamtnetz (Kreisgebiet) andererseits,
verglichen.
Die Basis-Variante und die Extremvarianten dienen dabei ausschließlich als
Vergleichsgrundlage. Die Berechnungen der Kennwerte für den ökonomischen Vergleich der
Bündelungsvarianten erfolgt mit Hilfe eines Verkehrsmodells.
In der 2. Phase werden die Arbeitsvarianten auf Basis des erfolgten Vergleichs optimiert und
darauf aufbauend wird eine Vorzugsvariante für die Linienbündelung definiert (vgl. folgende
Abbildung).
Planungsgruppe Nord
C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T659.doc
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung
Abbildung: Varianten der Linienbündelung
Extrem-Varianten
1. Gesamtnetz Kreis
2. Einzellinien
ökonomischer Vergleich
1. Phase: 3 Arbeitsvarianten
2. Phase: Optimierte Bündelungs-Varianten
ökonomischer Vergleich
ökonomischer Vergleich
Basis-Variante
Vergleichsgrundlage
Bündelung nach
heutiger VU-Struktur
Auswahl Vorzugsvariante
Grundüberlegungen zur Linienzuordnung
Aufgrund der Einzugsbereiche der zentralen Orte sowie naturräumlicher Grenzen bietet sich
im Kreis Euskirchen eine Bündelung in 2 oder 3 Teilnetze an:
Im Nordkreis 1 Teilnetz (Netzknoten Euskirchen) und
Im Südkreis 1-2 Teilnetze (Netzknoten Kall und Bad Münstereifel).
Arbeitsvarianten
Ausgehend von den oben dargestellten Grundüberlegungen werden im Kreis Euskirchen
folgende Bündelungsvarianten (Arbeitsvarianten) betrachtet:
Arbeitsvariante A1 - 3 Teilnetze Variante 1
Arbeitsvariante A2 - 3 Teilnetze Variante 2
Arbeitsvariante B - 2 Teilnetze
Zuordnungskriterien Arbeitsvarianten
Für die Arbeitsvarianten der Linienbündelung werden die Linien nach verkehrlichen und
räumlichen Kriterien einem Linienbündel zugeordnet. Eine Linie wird dabei stets mit ihrem
gesamten Linienverlauf einem Bündel zugeordnet, d. h. ihr Linienverlauf kann ggf. über die
räumliche Abgrenzung „ihres“ Linienbündels hinaus verkehren.
Die Zuordnung der Linien zu den einzelnen Linienbündeln richtet sich nach
der Bedeutung der Ausrichtung auf Verknüpfungspunkte,
dem ausschließlich/ überwiegend befahrenen Verkehrsraum (Stadt-/ Gemeindegebiet),
dem Verkehrsraum mit dem absehbar höheren Quellverkehrsaufkommen,
dem höheren Anteil der Verkehrsleistungen,
den Möglichkeiten der betrieblichen Umlaufbildung.
Bei einzelnen Linien bestehen auch nach Betrachtung aller o.g. Zuordnungskriterien mehrere
Möglichkeiten der Linienbündelzuordnung. In diesem Fall erfolgt eine Zuordnung auf Basis
einer Abwägungsentscheidung.
Bewertung der Arbeitsvarianten
Der Vergleich der Varianten zeigt, dass zwischen den Arbeitsvarianten keine signifikanten
Unterschiede feststellbar sind, nur im Vergleich mit den Extremvarianten. Es ist davon
Planungsgruppe Nord
Auftragg
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auszugehen, dass alle Arbeitsvarianten in der Summe mindestens die Wirtschaftlichkeit aufweisen, wie sie heute entsprechend der Basisvariante gegeben ist.
Zur Bewertung der einzelnen Varianten reicht es jedoch nicht aus, lediglich die Kennwerte
über alle Teilnetze im Kreis zu bilden. Nur eine Betrachtung der Kennwerte der einzelnen
Teilnetze einer Bündelungsvariante zeigt, ob die Chancen und Risiken gleichmäßig auf die
Bündel verteilt sind oder ob ggf. ertragsstarke Linien in einem Teilnetz gebündelt sind.
Dieser Vergleich zeigt, dass im Kreis Euskirchen bei einer Bündelung in drei Teilnetze immer
mindestens ein Teilnetz die definierten Kennwerte für den Fahrplanwirkungsgrad und für die
jährliche Fahrleistung/ Fahrzeug deutlich unterschreitet und somit ein wirtschaftlicher Betrieb
in dem betreffenden Teilnetz absehbar nicht möglich ist.
Ein wirtschaftlicher Betrieb aller Teilnetze im Kreis Euskirchen ist nach den
Ergebnissen der Untersuchung der Arbeitsvarianten grundsätzlich nur bei einer
Bündelung in zwei Teilnetzen (vgl. Variante B) möglich.
Auch in der Bündelungsvariante B erscheint das Südnetz nicht optimal. Deshalb wird diese
Variante im Rahmen der Optimierung modifiziert (Variante B(m)).
Planungsgruppe Nord
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung
Vorzugsvariante (Empfehlung)
Die Variante B(m) trägt den zum Teil gegensätzlichen Anforderungen an eine „optimale“
Bündelung Rechnung. Die Variante stellt aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht die
günstigste Bündelvariante dar, eine weitere Optimierung ist nicht möglich.
Die Vorzugsvariante ist deshalb deckungsgleich mit der Variante B(m).
Karte 4: Vorzugsvariante B(m) (2 Teilnetze)
Tabelle: Linienzuordnung Vorzugsvariante mit Harmonisierungszeitpunkt (Empfehlung)
Kreis Euskirchen
Teilnetz
Zugeordnete
Linien*
Längste
Liniengenehmigung
Harmonisierungszeitpunkt
(Empfehlung)
Nordnetz
218, 233, 298, 30.06.2011
801, 802, 806,
807, 808, 809,
810, 811, 812,
823, 842, 894,
985, 986, SB98
Südnetz
819, 820, 821,
822, 824, 825,
828, 829, 830,
831, 832, 833,
834, 835, 836,
837, 838, 839,
896
31.12.2010
Mittelzentren im
Linienbündel
Wichtigste
Verknüpfungspunkte1 im
Linienbündel
11.12.2014**
Euskirchen,
Mechernich
Euskirchen
10.12.2011*
Schleiden,
Mechernich
Bad
Münstereifel
Kall
* Die TaxiBus-Fahrten der einzelnen Linien wurden bei der Berechnung der Bündel
berücksichtigt.
** bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel
Bewertung der Vorzugsvariante
Kennwertvergleich
Der Vergleich der Kennwerte für die Teilnetze der Variante B(m) zeigt, dass
der Zielwert von 40.000 km/ Fahrzeug in beiden Teilnetzen erreicht wird,
der Zielwert von 50% Fahrplanwirkungsgrad nur im Nordnetz erreicht wird. Im Südnetz
wird der Wert zwar unterschritten, ist jedoch insgesamt besser als bei der Arbeitsvariante
B.
der Wirtschaftlichkeitsvergleichswert für beide Teilnetze eine deutlich
überdurchschnittliche Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu den Arbeitsvarianten
gewährleistet.
Auswirkungen auf Ausgleichszahlungen §45 a PBefG
Aufgrund der Bündelung in zwei Teilnetze gemäß der Variante B(m) ergeben sich
absehbar keine Nachteile bezüglich der Gesamthöhe der Ausgleichszahlungen, da sich
die durchschnittliche Reiseweite nicht ändern wird.
1
Fahrplantechnische Verknüpfungspunkte (Umsteigepunkte) sowie betriebliche Verknüpfungspunkte
(„Fahrzeugübergabepunkte“).
Planungsgruppe Nord
Auftragg
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Integration bedarfsgesteuerter Verkehre
Die Integration der TaxiBus-Linien in das jeweilige Teilnetz beeinflusst die
Wirtschaftlichkeit im Kreis Euskirchen insgesamt nur geringfügig. Da jedoch der Großteil
der TaxiBus-Linien dem Südnetz zuzuordnen ist, verschiebt sich das WirtschaftlichkeitsVerhältnis der beiden Teilnetze zugunsten des Nordnetzes. In der Folge steigt der
Wirtschaftlichkeitsvergleichswert des Nordnetzes auf 113,1%. Der entsprechende Wert
des Südnetzes sinkt auf 97,2%, damit aber nur geringfügig unter 100%.
Eine Integration der AST-Verkehre in die Teilnetze würde aufgrund der geringen Beträge
(Kosten und Erträge) nur zu einer sehr geringen Verschiebung bei der Bewertung der
Wirtschaftlichkeit führen. Der Vorteil einer Integration bestünde in der Ausnutzung von
Synergieeffekten (z.B. geringere Dispositionskosten) bei der Bedienung von TaxiBusund AST-Leistungen aus einer Hand.
Integration der Freizeitverkehrslinien
Die Liniengenehmigungen für die Freizeitverkehrslinien im Kreis Euskirchen werden z.Z.
immer für ein Jahr beantragt und erteilt. Bisher gibt es für den Freizeitverkehre noch
keine längerfristige Planungssicherheit, so dass diese Linien zunächst keinem Bündel
zugeordnet werden. Mittelfristig ist es jedoch ggf. aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten
sinnvoll, die Freizeitlinien als eigenständiges Teilnetz zu bündeln (z.B. mit kürzeren
Laufzeiten) oder die Linien den anderen Teilnetzen (mit Konsequenz der Laufzeit des
Linienbündels) zuzuordnen.
Integration der Schülerverkehrslinien nach §43 Nr. 2 PBefG
Die nach § 43 Nr. 2 PBefG bedienten Schülerverkehrslinien liegen alle im Südkreis, d.h.
im Südnetz der Vorzugsvariante. Bei einer Einbeziehung der Schülerverkehre in die
Vorzugsvariante ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erwarten, dass die durch
die Linienbündelung ermöglichten Synergieeffekte im Südnetz erhalten bleiben, ggf.
sogar verstärkt werden. Zu überprüfen wäre die sich bei der Integration der Schülerverkehrslinien nach §43,2 ergebende Größe des Bündels (Fahrzeugbedarf) im Südnetz.
Das Nordnetz bleibt unverändert.
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung
Harmonisierung der Liniengenehmigungen
Grundlage für die gebündelte Erteilung von Liniengenehmigungen gemäß § 9 Abs. 2 PBefG
ist, dass die Laufzeiten der Genehmigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt harmonisiert
werden (Harmonisierungszeitpunkt).
Für die beiden Teilnetze der Vorzugsvariante werden folgende Harmonisierungszeitpunkte
empfohlen:
Südnetz: 10.12.20112
Nordnetz: 11.12.20143
Der Harmonisierungszeitpunkt des Südnetzes ergibt sich aus der am längsten laufenden
Liniengenehmigung im Südnetz. Dieser Harmonisierungszeitpunkt lässt eine sinnvolle
Ausschreibung der Linien 819, 822, 828 und der Linie 891 (AST Bad Münstereifel) im
Rahmen des Forschungsvorhabens Amabile zu (Laufzeit von ca. 5,5 Jahren bis 10.12.2011).
Der Harmonisierungszeitpunkt des Nordnetzes wurde um 3 Jahre versetzt gewählt, so dass
in der Folge alle 3-5 Jahre ein Teilnetz des Kreises Euskirchen zur Genehmigung ansteht.
Dadurch wird in regelmäßigen Abständen ein Genehmigungs- bzw.
Ausschreibungswettbewerb gewährleistet. Auslaufende Liniengenehmigungen sind begrenzt
bis zum Harmonisierungszeitpunkt zu verlängern.
Umsetzung der Linienbündelung
Im zukünftigen Genehmigungswettbewerb werden mit den beiden großen Linienbündeln, die
eine für den Aufgabenträger optimale Wirtschaftlichkeit ohne Verschlechterungen zum
Status-Quo gewährleisten, alle Voraussetzungen für eine zukünftige Sicherstellung der
integrierte Verkehrsbedienung geschaffen. Die „Rosinenpickerei“ und somit finanzielle
Nachteile für die öffentliche Hand, werden mit Wirksamwerden der Linienbündelung umfassend verhindert.
Bei einem Ausschreibungswettbewerb können die Linienbündel, vorbehaltlich der
Entwicklungen im Vergaberecht, vom Aufgabenträger auch in Teillosen ausgeschrieben
werden. Mit einer solchen Vergabe in Losen werden die Marktchancen der kleinen
Verkehrsunternehmen gewahrt.
2
bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel
3
ebenso
Planungsgruppe Nord
Auftragg
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