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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 134/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
308 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Kurzfassung Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Kurzfassung Auftraggeber KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Jülicher Ring 32a 53879 Euskirchen Auftragnehmer Planungsgruppe Nord Gesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung Dörnbergstraße 12 34119 Kassel Telefon 05 61 /8 07 58-0 Telefax 05 61 /8 07 58-58 Beteiligung an allen Kapiteln durch die KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Jülicher Ring 32a 53879 Euskirchen Bearbeitung Mathias Schmechtig (Projektleiter) Antje Janßen (Projektleiterin) Michael Unger Kirsten Dinger Carsten Tentrop Tobias Stehl Kassel im Februar 2005 Gesellschafter der Planungsgruppe Nord - PGN: Dipl.-Ing. Volker Mohr ■ Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel ■ Dipl.-Ing. Andreas Schmitz ■ Dipl.-Ing. Michael Volpert Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Anlage 2 zur Vorlage V 134/2005 Inhalt Kurzfassung K1 Einleitung I K2 Bedeutung und Inhalte des NVP (Kap. 2.2) I K3 Beteiligungsverfahren (Kap. 2.3) II K4 Bestandsanalyse und Bestandsbewertung NVP Kreis Euskirchen (Kap. 5) III K5 Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen (Kap. 9) IV K6 Prognose des NVP (Kap. 10) V K7 ÖPNV-Entwicklungskonzept (Kap. 11) VI K7.1 Angebotskonzept Kreis Euskirchen (Kap. 11.4) VII K7.2 Bewertung des Entwicklungskonzeptes (Kap. 11.6) VIII K8 Finanzierungs- und Investitionsplanung (Kap. 13) K8.1 Investitionsplanung (Kap. 13.2) VIII XII Kurzfassung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen K1 Einleitung Auf Basis des ÖPNV-Gesetzes NRW haben die Aufgabenträger im SPNV und ÖPNV zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Überprüfung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen obliegt lt. Gesellschaftsvertrag der KVE, die Beschlussfassung erfolgt im Kreistag. Der erste kommunale Nahverkehrsplan für den Kreis Euskirchen wurde im Dezember 1997 vom Kreistag verabschiedet. Die Notwendigkeit zur Fortschreibung ergibt sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf das ÖPNV-Angebot: Änderungen in der Angebotsstruktur im Kreisgebiet ergeben sich u.a. mit der Einführung des TaxiBus als neues Bedienungselement im ÖPNV. Änderungen in rechtlicher Art ergeben sich im Hinblick auf die Neufassung der EUVerordnung 1191/69 in der Fassung 1893/91. Mit Blick auf die Einführung des TaxiBus hat der Kreistag den förmlichen Beschluss zur Fortschreibung des NVP bereits am 14.06.2000 gefasst. Zur Unterstützung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen wurde durch die KVE die Planungsgruppe Nord aus Kassel als Gutachter beauftragt. Die Stadt Euskirchen, als Aufgabenträger mit gesonderter Stellung, ist gemäß ÖPNV-Gesetz nicht verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Durch die geführten Gespräche der PGN und KVE mit der Stadt Euskirchen wurde im Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen eine aktive Teilnahme der Stadt am NVP Kreis Euskirchen vereinbart. Hierdurch wird eine kreisweite Nahverkehrsplanung gewährleistet. K2 Bedeutung und Inhalte des NVP (Kap. 2.2) Im Nahverkehrsplan (Planungshorizont = 5 Jahre) wird die kurz- und mittelfristige Entwicklung des ÖPNV im Kreisgebiet festgelegt, wobei Rahmenvorgaben für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs festgesetzt werden sollen. Der NVP stellt demnach das öffentliche Verkehrsinteresse dar und bildet die Grundlage für die zukünftige Angebotsgestaltung. Obwohl er keine rechtlich bindende Wirkung hat, entfaltet der NVP seine Bedeutung vor allem dadurch, dass er für den Kreis Euskirchen eine Selbstverpflichtung darstellt und die Genehmigungsbehörde ihn bei der Erteilung von Liniengenehmigungen zu berücksichtigen hat. Der NVP beschreibt den Rahmen für die vom Aufgabenträger angestrebte Entwicklung des ÖPNV. Die einzelnen Maßnahmen bedürfen nach ihrer Konkretisierung jedoch noch der Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien. Bedeutung gewinnt der NVP im Hinblick auf die Liberalisierung des Verkehrsmarktes. Damit einhergehend ergeben sich neue Inhalte und Schwerpunkte. So sollten - im Vorgriff auf die sich abzeichnende Änderung der Rahmenbedingungen im ÖPNV-Geschehen - Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Auftraggeber: Projekttitel 4 Qualitätsstandards als Rahmenvorgaben definiert und Bedienungskriterien festgelegt werden, die als Grundlage für mögliche Ausschreibungen herangezogen werden können. Neben Aussagen zum Angebotsumfang, zur Qualität der Bedienung, zum Tarif sowie zur Infrastruktur müssen auch Eckpunkte der finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen dargelegt werden. K3 Beteiligungsverfahren (Kap. 2.3) Die Aufstellung des NVP erfordert hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, wobei einem breit angelegten Beteiligungsprozess im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hohe Bedeutung zukommt. Erfahrungsgemäß erhöht ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten/Betroffenen die Chancen auf ein konsens- und vor allem umsetzungsfähiges Konzept. Die angewendete Struktur des Beteiligungsverfahrens ist in Abbildung 1 dargestellt (vgl. Kap. 2.3). Abbildung 1: Beteiligungsverfahren NVP Kreis Euskirchen Erarbeitung Entwurf NVP Projektgruppe Nahverkehrsplan AK NVP Regionalkonferenzen Abst immung Ergebnisse Beirat / Aufsichtsrat KVE Planungsausschuss des Kreises Kreisausschuss / Kreistag Die skizzierte Vorgehensweise hat sich bereits in ähnlichen Projekten bewährt und bietet den Vorteil, dass aufwändige und zeitraubende Auseinandersetzungen mit Detail- bzw. Einzelfragen in den Gremien der KVE sowie des Kreises vermieden werden und mehrheitsfähige Maßnahmen zur Abstimmung kommen. K4 Bestandsanalyse und Bestandsbewertung NVP Kreis Euskirchen (Kap. 5) Planungsgruppe Nord eddddddddddd Nach der Darstellung der Rahmenbedingungen des NVP (Kap. 2), der Raumstrukturanalyse (Kap. 3) und der ÖPNV-Angebotsanalyse (Kap. 4) wird die Zustandsbewertung und Mängelanalyse (Kap. 5) des NVP erarbeitet. In der Bestandsanalyse werden zwei Verfahren zur Bewertung des ÖPNV im Kreis Euskirchen angewendet. Generell wird von einer Bestandsuntersuchung für Orte < 200 Einwohner abgesehen. Da allerdings 40% der Ortsteile im Kreis Euskirchen weniger als 200 Einwohner aufweisen, wird aufgrund der siedlungsstrukturellen Ausgangsbedingungen ein vereinfachtes Verfahren angewendet. Dieses findet für Orte mit 50 bis 200 Einwohnern statt und für Orte >200 Einwohner wird eine differenzierte Analyse durchgeführt. Orte mit einer Einwohnerzahl unter 50 Einwohnern werden nicht untersucht, da diese kein ausreichendes Potential für den ÖPNV bieten. Erschließung Ortsteil Vereinfachte Bewertung für Grundversorgung ÖPNV Orte/Ortsteile 50 – 200 EW Abbildung 2: Untersuchungsmerkmale der Bestandsanalyse (26% der Ortsteile im Kreis) Direkte Verbindung zum Grundzentrum Anbindung zum weiterführenden ÖPNV Erschließungsqualität Anteil der erschlossenen Siedlungsbereiche Erschließungslücken Differenzierte Bewertung für Orte/Ortsteile > 200 EW (60% der Ortsteile im Kreis) Bedienungsqualität Anzahl Verbindungen in Grundzentrum, Mittelzentrum, nach Euskirchen, Köln, Bonn Verbindungsqualität Reisezeitvergleich ÖPNV - MIV Umsteigeerfordernis Insgesamt schneidet der Kreis Euskirchen sowohl bei der Erschließungs- als auch bei der Bedienungsqualität gut bis sehr gut ab, innerhalb der Verbindungsqualität werden durch die Analyse allerdings teilweise hohe Defizite aufgezeigt. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Ergebnisse der Bestandsanalyse zusammenfassend dargestellt: Tabelle 1: Übersicht der Stärken und Schwächen des ÖPNV im Kreis Euskirchen Stärken des ÖPNV Schwächen des ÖPNV überwiegend gute bis sehr gute Erschließungsqualität unzureichendes Bedienungsangebot in Ortsteilen, die nur durch AST-Verkehre bedient werden hohes Bedienungsniveau im Korridor der vertakteten Regionalbus- und TaxiBus-Linien unübersichtliche Linien 835 und 896 sehr gutes Bedienungsangebot in der Fläche durch TaxiBus-Verkehre und ergänzende AST-Verkehre überwiegend Mängel in der Verbindungsqualität Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Auftraggeber: Projekttitel 6 überwiegend gute Anbindung der Ortsteile an den Hauptort lange Fahrtzeiten z.T. auch auf Schienenstrecken (Konkurrenz Autobahn) gute Anschlussqualität Bus/Bahn und Bus/Bus Defizite in der Verbindung zum Mittelzentrum Schleiden Gemeinschaftstarif Bus/Bahn unattraktive Reisezeiten nach Euskirchen aus dem südlichen Kreisgebiet z.T. unattraktive Übergänge an den Bhf. Euskirchen und Kall Im Nachgang der Bestandsanalyse wurde in den nachfolgenden Kapiteln die Nachfrage und Marktausschöpfung (Kap. 6), Marketing und Kommunikation (Kap. 7) und eine Zwischenbilanz von 1998 bis 2003 (Kap. 8) seit Inkrafttreten des ersten NVP dargestellt. K5 Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen (Kap. 9) Das Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen gibt Ziele für die künftige Gestaltung vor. Das Leitbild ist neben dem Maßnahmenkonzept das Kernstück des NVP, da hier die allgemeine zukünftige Entwicklung festgeschrieben wird. Inhalte des Leitbildes sind u.a. Rahmenziele, Grundsätze für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Euskirchen, Charakterisierung und Hierarchisierung des ÖPNV in unterschiedliche Systeme mit Festsetzung entsprechender Aufgaben und Standards. Des Weiteren werden aufbauend auf der Bestands- und Bewertungsanalyse Anforderungen an die Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität sowie an die Infrastruktur formuliert. Weitere Inhalte sind Anforderungen an die Verknüpfungen der Verkehrssysteme sowie die Formulierung von Qualitätsstandards im Bezug auf die Fahrzeug- und Haltestellenausstattung. Abschließend werden Ziele für das Marketing und den Tarif aufgezeigt. K6 Prognose des NVP (Kap. 10) Die Prognose des NVP basiert auf den Prognosewerten des Gesamtverkehrsplans Kreis Euskirchen. Es wird folgende Entwicklung prognostiziert: Zuwachs bis 2015: Bevölkerungswachstum von 7% (Schwerpunkt Euskirchen, Mechernich und Weilerswist) Beschäftigtenzuwachs von 10% (Schwerpunkt Euskirchen, Weilerswist, Kall und Mechernich) Erwerbstätigenzuwachs von 12 % (Schwerpunkt Euskirchen, Mechernich und Weilerswist) Schülerprognose: Die Entwicklung der Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen des Kreises Euskirchen wurde den Schulentwicklungsplänen der einzelnen Gemeinden entnommen. An den Planungsgruppe Nord eddddddddddd größeren Schulstandorten mit gymnasialen Zweigen ist die Entwicklung der Schülerzahlen durchgehend positiv. Die kleineren Standorte zeigen unterschiedliche Entwicklungen auf, sowohl die Größenordnung als auch die Wertung betreffend. Freizeitverkehr: Der Freizeitverkehr (ÖPNV und MIV) umfasste im Kreis Euskirchen im Jahr 2000 mit 23 % aller täglich zurückgelegten Wege nahezu ein Viertel der Mobilität. Im Bereich des Freizeitverkehrs existieren Wachstumspotentiale. Eine grundlegende raumstrukturell relevante Veränderung im Bereich der Freizeitinfrastruktur zeichnet sich im Kreis Euskirchen und der weiteren Region durch die Einrichtung des Nationalparks Eifels für die kommenden Jahre ab. Gesamtverkehrsnachfrage: Auf der Grundlage der beschriebenen Entwicklungen der Einwohner und Beschäftigten wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung eine Prognose der Verkehrsnachfrage für das Jahr 2015 erstellt. Insgesamt wurden im Jahr 2000 von der Bevölkerung des Kreises Euskirchen täglich 653.303 Wege innerhalb des Kreises oder mit Quelle und Ziel im Kreis zurückgelegt. Für das Jahr 2015 wird eine Zunahme um 48.015 Wege auf 701.318 Wege prognostiziert. Der Schwerpunkt der Verkehrswegezunahme liegt im nördlichen Gebiet des Kreises Euskirchen. Wesentliche Mehrwege für den innerörtlichen Binnenverkehr werden für den OT Großbüllesheim (Euskirchen) und Kommern (Mechernich), für die Stadt Zülpich sowie für den Hauptort der Gemeinde Kall erwartet. ÖPNV-Nachfrage: Von den im Jahr 2000 zurückgelegten 653.303 Verkehrswegen werden 10,4% mit dem ÖPNV zurückgelegt. Bis zum Jahr 2015 wird eine Steigerung des Verkehrsanteils des ÖPNV auf 12% des Gesamtverkehrs prognostiziert. Gegenüber der Gesamtverkehrsnachfrage steigt die ÖPNV Nachfrage entsprechend der Prognose 2015 überproportional an. Während für die Gesamtverkehrsnachfrage bei allen Wegen ein Zuwachs von 7,3 % prognostiziert wird, wird für die ÖPNV-Wege ein Zuwachs von 29 % angenommen. K7 ÖPNV-Entwicklungskonzept (Kap. 11) Die Angebotsstruktur im ÖPNV des Kreises Euskirchen ist - insbesondere durch die Entwicklungen in den letzten Jahren - überwiegend als gut zu bezeichnen. Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes ist es ein vordringliches Ziel, den Marktanteil des ÖPNV zu sichern und durch eine attraktive Angebotsgestaltung und zielgerichtete Vermarktung zusätzliche Nachfragepotentiale zu erschließen. Im Zusammenhang mit der konkreten Gestaltung der Bedienungsangebote wird eine stärkere Marktorientierung verfolgt, das bedeutet eine gezielte Stärkung und ein Ausbau des ÖPNV auf den Relationen und in den Räumen, bei denen die höchsten Kundenpotentiale zu erwarten sind. Insgesamt sollten die Qualitäten des ÖPNV-Angebotes im Sinne einer besseren Nutzbarkeit für die Kunden durch die Herausbildung von „Produkten“ transparenter werden. Für die Bevölkerung im Kreis Euskirchen soll in der Weiterentwicklung des ÖPNV das gegenwärtige Angebot im Busverkehr quantitativ auf derzeitigem Niveau unter Sicherung des aktuellen Finanzrahmens gewährleistet werden, wenn Rückgänge der Nachfragepotentiale und Wirtschaftlichkeitsaspekte dem nicht entgegenstehen bzw. Angebotsanpassungen erforderlich machen (vgl. Leitbild des NVP Kap. 9). Zur Erreichung dieser Ziele wird eine Hierarchisierung des bestehendes Netzes vorgesehen. Darauf aufbauend werden die in der Abbildung dargestellten Produkte mit entsprechenden Bedienungsstandards und Betriebszeiten definiert: Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Auftraggeber: Projekttitel 8 Abbildung 3: Produktübersicht festbedient bedarfsgesteuert SchnellBus RegioBus sonst. Stadtverkehr Mischformen = Stundentakt sonstige Angebote RegioTakt StadtBus TaxiBus-Linien im Stundentakt TaxiBus-Linien < Stundentakt sonst. Regionalverkehr Taxibus-Kurse FreizeitBus FreizeitTaxi AST 1.1K7.1 Angebotskonzept Kreis Euskirchen (Kap. 11.4) Aufgrund der zeitintensiven Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen wurden während der Nahverkehrsplanerstellung aufgrund der Defizitanalyse und mit der Modifizierung des TaxiBus-Konzeptes im Jahr 2003 (Fahrplanwechsel Juni / Dezember) bereits Maßnahmen durchgeführt, die im Maßnahmenkonzept des NVP der Vollständigkeit halber aufgenommen wurden. Hier wurden einerseits Modifizierungen im TaxiBus mit einer Angebotsausweitung, aber auch Maßnahmen im Bereich Zülpich und im kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr mit einer Leistungsreduzierung umgesetzt. Die weiteren formulierten Maßnahmen im NVP Kreis Euskirchen basieren auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse und -bewertung, den Anregungen der Städte und Gemeinden, den Maßnahmen der KVE, die sich in Vorbereitung befanden und den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Es wurden einerseits Maßnahmen im regionalen Busverkehr, im TaxiBus- und Freizeitverkehr sowie andererseits Prüfaufträge für bestimmte Relationen und für das AST aufgenommen. Insgesamt bilden die Maßnahmen kleinere Optimierungen an dem bereits guten ÖPNV-System des Kreises. Abgerundet werden die Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes durch ein Verknüpfungskonzept, dass für die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger maximale Umstiegszeiten definiert, um ein "Fahren im System" flächendeckend umzusetzen. 1.3K7.2 Bewertung des Entwicklungskonzeptes (Kap. 11.7) Planungsgruppe Nord eddddddddddd Änderungen im festbedienten Busverkehr: Bisherige Einsparungen (Juni / Dezember 2003): ca. 38.500 Nutz-Kilometer/Jahr, insbesondere bei grenzüberschreitenden Verkehren. Weitere Einsparungen durch Planungen NVP: ca. 60.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr vor. Änderungen der Kilometerleistungen im TaxiBus-Verkehr: Im TaxiBus-Verkehr wurden zum Fahrplanwechsel Dezember 2003 Mehrleistungen von ca. 250.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr umgesetzt, die NVP-Planungen sehen weitere Zuwächse um ca. 173.055 Fahrplan-Kilometer/Jahr vor. Die Fahrplankilometer stellen allerdings nicht die betriebliche Leistung dar, da diese im bedarfsgesteuerten TaxiBus-Verkehr vom Abrufungsgrad abhängig ist. Fahrgastpotentiale auf neuen Linien-Angeboten: Durch die neuen bzw. erweiterten ÖPNV-Angebote besteht die Möglichkeit, neue Fahrgäste zu gewinnen und damit auch positiven Einfluss auf die Einnahmesituation im ÖPNV auszuüben. Die Nachfragewirksamkeit wird differenziert nach Bedienungsform bewertet. Während bei festbedienten Angeboten von einem ÖPNV-Anteil von 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen ausgegangen wird, wird für die Nachfragewirksamkeit von TaxiBus-Angeboten lediglich ein ÖPNV-Anteil von 1 % angenommen. Hieraus ergibt sich im festbedienten Busverkehr ein Zuwachs von ca. 500 Fahrgästen und im TaxiBus-Verkehr von insgesamt ca. 110 Fahrgästen pro Werktag. K8 Finanzierungs- und Investitionsplanung (Kap. 13) Kilometerleistung: Die Linienleistung der Verkehrsunternehmen im Kreis Euskirchen1 betrug im Jahr 2004 für die festbedienten Regionalbus-Verkehre ca. 2.397.000 Nutz-km/Jahr, für die TaxiBus-Verkehre ca. 934.328 abgerufene km/Jahr und für die Freizeit-Verkehre 26.800 Nutzkilometer/Jahr zzgl. 920 abgerufene km der alternativen Freizeitverkehrsangebote Festbedienter Regionalbusverkehr: Die Jahreskilometerleistung im festbedienten Regionalbusverkehr liegt nach der Prognose für 2008 etwa 62.000 km unter den IST-Daten für 2004 (vgl. Tab. 2). 1 ohne Busverkehre der SVE Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Auftraggeber: Projekttitel 10 Tabelle 2: Jahreskilometerprognose Regionalbus-Linien für 2008 Kilometer pro Jahr IST-Daten 2004: 2.397.015 km/Jahr Jahreskilometerleistung Prognose 2008: 2.334.873 km/Jahr Jahreskilometerleistung nach Planungskonzept Prognose 2008: - 62.142 km/Jahr Einsparungen im Vergleich zum Bestand 2004 TaxiBus-Verkehr: Die Prognose der Leistungen im TaxiBus-Verkehr ist zum einen abhängig von den angebotenen Fahrplankilometern, zum anderen vom Abrufungsgrad der angebotenen Leistungen. Für die Prognose 2008 wird davon ausgegangen, dass sich der Abrufungsgrad der angebotenen Kilometerleistungen auf dem Niveau von 33 % im Jahr 2004 stabilisiert. Damit ist für die Bedienung der TaxiBus-Linien voraussichtlich eine Kilometerleistung von ca. 1.083.500 km/Jahr für das Kreisgebiet erforderlich. Gegenüber dem Bestand 2004 bedeutet dies einen Mehraufwand von ca. 150.000 TaxiBus-Kilometern pro Jahr. (vgl. Tab. 3). Tabelle 3: Jahreskilometerprognose TaxiBus-Linien für 2008 angebotene Fahrplan- abgerufene kilometer / Jahr Kilometer/Jahr IST-Daten 2004 2.836.203 km/Jahr 934.328 km/Jahr Prognose 2008 nach Planungskonzept* 3.083.442 km/Jahr 1.083.500 km/Jahr + 247.239 km/Jahr + 149.000 km/Jahr Prognose 2008: Mehrleistungen im Vergleich zum Bestand 2004 1.2Betriebskosten: Im Status Quo (Soll-Werte 2004) ist mit der Erbringung des ÖPNV (festbediente Linienverkehre, TaxiBus-Verkehre und Freizeitverkehre) jährlich ein finanzieller Aufwand von etwa 6,2 Mio. € verbunden. Durch die Veränderungen in der Angebotsstruktur ergibt sich in der Summe der betrachteten Verkehre und unter Zugrundelegen der für den Bestand angenommenen Kostenstrukturen ein veränderter finanzieller Aufwand in Höhe von etwa 6,3 Mio €. Gegenüber dem betrachteten Bestand (Soll-Werte 2004) erhöht sich der finanzielle Aufwand voraussichtlich um rund 60.000 €. Weitere Faktoren, die sich kostensteigernd auswirken können (z.B. Inflation, Veränderung Energiepreise), werden in der Aufwandsprognose nicht berücksichtigt. 1.2Einnahmenermittlung: Um die Wirtschaftlichkeit des geplanten ÖPNV-Angebots zu prüfen, sind die Einnahmen aus der Fahrgastbeförderung den Kosten gegenüberzustellen. Die fahrgastabhängigen Einnahmen eines ÖPNV-Unternehmens resultieren im Wesentlichen aus Fahrscheinverkauf, Ausgleichszahlungen der Länder nach § 45a PBefG wegen der Mindereinnahmen aus dem Zeitkartenverkauf im Ausbildungsverkehr und Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach §145 SGB IX (§62 SchwBG) durch Bund und Länder. Planungsgruppe Nord eddddddddddd Im Jahr 2002 wurden insgesamt ca. 3 Mio. Fahrten mit dem ÖPNV im Kreis Euskirchen zurückgelegt. Im betrachteten Jahr wurden in der Gebietskörperschaft des Kreises Euskirchen im ÖPNV Einnahmen in Höhe von ca. 3,9 Mio. € erzielt. Die Nachfrageentwicklung im ÖPNV wird zum einen durch die Bevölkerungsentwicklung, zum anderen durch die Verlagerung von Kfz-Verkehrsfahrten auf den ÖPNV bestimmt. Entsprechend der Prognosen im NVP (Kap. 10) wird folgende ÖPNV-Nachfrage-Prognose ermittelt (vgl. Tab. 5): Tabelle 5: Prognose - ÖPNV-Nachfrage Fahrgäste / Jahr ÖPNV-Nachfrage festbedienter TaxiBus- AST- Linienverkehr2 Verkehr Verkehre 2.846.350 105.350 50.300 3.001.000 Analyse 2002 Analyse 2003 Summe 139.500 Prognose 2008 „Einwohnerzuwachs“ (+ 2,5%) 2.878.200 146.500 51.300 3.076.000 Prognose 2008 „Umverteilung“ (+ 8,7%) 3.050.400 160.400 54.700 3.265.500 Unter der Annahme einer mit der Ist-Situation vergleichbaren Tarifergiebigkeit und unter der Auslassung der tariflichen Dynamisierung ist durch die steigende Nachfrage im ÖPNV mit einer Zunahme der Einnahmen zu rechnen. Für das Prognose-Jahr 2008 wird je nach Fahrgastentwicklung mit ÖPNV-Einnahmen in Höhe von ca. 3,98 - 4,17 Mio. € gerechnet. Die Einnahmen erhöhen sich um ca. 75.000 - 265.000 € 3. 1.2Zuwendungen: Fördermittel und Ausgleichzahlungen im ÖPNV werden zukünftig wie folgt ausgeschüttet: Minderung der Aufgabenträgerpauschale um ca. 350.000 Euro (150.000 Euro anstatt 500.000 Euro pro Jahr) Neuer Titel im Verkehrshaushalt für besonders innovative ÖPNV-Aktivitäten und Projekte in den Regionen. Hierdurch können ggf. Teile der fehlenden Zuschüsse kompensiert werden (zunächst ist dieser Titel nur im Haushalt 2004 eingestellt). Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004/2005 wurde beschlossen die Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG schrittweise zu reduzieren. Im Jahr 2004 erfolgt eine Reduzierung um 4%. In den Folgejahren wird diese Reduzierung zunächst auf 8% (2005) und dann auf 12% (2006) erhöht. Folge: verminderte Einnahmen bei den Verkehrsunternehmen und steigender Defizitausgleich durch die Aufgabenträger. Derzeit ist offen, ob die genannten Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG sowie nach §145 SGB IX (§62 SchwBG) rechtmäßig im Sinne des europäischen Wettbewerbsrecht sind. In der Folge heißt dies, dass innerhalb der Laufzeit dieses Nahverkehrsplanes eine grundlegende Reform in diesen Bereichen nicht auszuschließen ist. Hier müssen ggf. 2 Die Jahreswerte der ÖPNV-Nachfrage im festbedienten Linienverkehr wurden aus den Zähldaten 2002 (Zählung an Werktagen, Samstagen und Sonntagen) hochgerechnet. Den Angaben zum TaxiBus-Verkehr und ASTVerkehr liegen jahresbezogene Daten zugrunde. 3 Für die Berechnungen wird von einer durchschnittlichen Einnahmesteigerung von 1 € / zusätzlichem Fahrgast ausgegangen. Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc Auftraggeber: Projekttitel frühzeitig die Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV im Kreis Euskirchen geprüft werden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist in NRW die Fahrzeugförderung seitens des Landes bis zum Jahr 2007 gesichert. Ob danach die Fahrzeugförderung ausläuft, ist derzeit nicht absehbar. Auch hier ist nicht abschließend geklärt, ob die Fahrzeugförderung im Einklang mit dem europäischen Wettbewerb steht. 1.2Betriebswirtschaftliche Bewertung: Der Vergleich der ÖPNV-Einnahmen mit dem finanziellen Aufwand für den ÖPNV zeigt, dass bereits heute ein Defizit in Höhe von ca. 2,3 Mio. €/Jahr besteht. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit ca. 63%. In diese Daten sind die Kürzungen der Landes- und BundesZuschüsse sowie der Wegfall von Vergünstigungen (Stichwort Ökosteuer) für den öffentlichen Verkehr, die bereits erfolgt sind oder in den folgenden Jahren noch zu erwarten sind, noch nicht einbezogen. Auch eventuelle Mehreinnahmen, bspw. durch Tarifanpassungen bzw. einer erhöhten Tarifergiebigkeit durch die Tarifstrukturreform, blieben unberücksichtigt. D.h. es ist davon auszugehen, dass zum einen die Kosten steigen und zum anderen die Einnahmen aus Zuwendungen geringer werden, so dass sich das Defizit insgesamt vergrößert. 1.2Wirtschaftliche Optimierungspotentiale: Aufgrund der dargestellten Finanzierungssituation wurden im NVP folgende Optimierungspotenziale als Option für die Zukunft aufgenommen: Schulzeitstaffelung Verringerung des Wochenend- und Feiertagsverkehrs Reduzierung des Freizeitverkehrs Integration/Verknüpfung Schülerverkehr in den Linienverkehr Optimierung des Stadtverkehrs Mechernich Einführung von Schülertickets Modifizierung bedarfsgesteuerter Verkehre Umstellung von TaxiBus-Linien oder TaxiBus-Abschnitten in den Nebenverkehrszeiten, Umstellung von einzelnen schlecht ausgelasteten TaxiBus-Linien oder TaxiBusAbschnitten zum 2h-Takt, Umstellung von TaxiBus-Linien oder TaxiBus-Abschnitten auf AST-Verkehr, Umstellung von Kursen mit sehr hohem Abrufungsgrad auf Festbedienung und Einstellung einzelner TaxiBus-Linien, -Abschnitte oder Kurse. Reduzierung des Bus-/TaxiBus-Betriebszeitfensters sowie Optimierung der ASTVerkehre Zuschläge auf TaxiBus-Fahrten als Pilotprojekt Die KVE hat hierzu bereits ein gesondertes Gutachten abseits des NVP in Auftrag gegeben. 1.3K8.1 Investitionsplanung (Kap. 13.2) Planungsgruppe Nord eddddddddddd 12 Abschließend sind im NVP Kreis Euskirchen Investitionen der einzelnen Städte und Gemeinden in die ÖPNV-Infrastruktur aufgenommen worden. Bei der Vergabe von Fördermitteln für die entsprechenden Investitionen ist die Darstellung der Maßnahme im NVP u.a. ausschlaggebend. Planungsgruppe Nord C:\Programme\SD.NET\bin\tmp\T657.doc