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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Kurzfassung
Fortschreibung
Nahverkehrsplan
Kreis Euskirchen
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Fortschreibung
Nahverkehrsplan
Kreis Euskirchen
Kurzfassung
Auftraggeber
KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Jülicher Ring 32a
53879 Euskirchen
Auftragnehmer
Planungsgruppe Nord
Gesellschaft für Stadt- und
Verkehrsplanung
Dörnbergstraße 12
34119 Kassel
Telefon 05 61 /8 07 58-0
Telefax 05 61 /8 07 58-58
Beteiligung an allen Kapiteln durch die
KVE Kreisverkehrsgesellschaft
Euskirchen mbH
Jülicher Ring 32a
53879 Euskirchen
Bearbeitung
Mathias Schmechtig (Projektleiter)
Antje Janßen (Projektleiterin)
Michael Unger
Kirsten Dinger
Carsten Tentrop
Tobias Stehl
Kassel im Februar 2005
Gesellschafter der Planungsgruppe Nord - PGN:
Dipl.-Ing. Volker Mohr ■ Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel ■ Dipl.-Ing. Andreas Schmitz ■ Dipl.-Ing. Michael Volpert
Planungsgruppe Nord
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Anlage 2 zur Vorlage V 134/2005
Inhalt Kurzfassung
K1 Einleitung
I
K2 Bedeutung und Inhalte des NVP (Kap. 2.2)
I
K3 Beteiligungsverfahren (Kap. 2.3)
II
K4 Bestandsanalyse und Bestandsbewertung NVP Kreis Euskirchen (Kap. 5) III
K5 Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV im Kreis
Euskirchen (Kap. 9)
IV
K6 Prognose des NVP (Kap. 10)
V
K7 ÖPNV-Entwicklungskonzept (Kap. 11)
VI
K7.1
Angebotskonzept Kreis Euskirchen (Kap. 11.4)
VII
K7.2
Bewertung des Entwicklungskonzeptes (Kap. 11.6)
VIII
K8 Finanzierungs- und Investitionsplanung (Kap. 13)
K8.1
Investitionsplanung (Kap. 13.2)
VIII
XII
Kurzfassung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
K1
Einleitung
Auf Basis des ÖPNV-Gesetzes NRW haben die Aufgabenträger im SPNV und ÖPNV zur
Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der
Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Überprüfung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Euskirchen
obliegt lt. Gesellschaftsvertrag der KVE, die Beschlussfassung erfolgt im Kreistag.
Der erste kommunale Nahverkehrsplan für den Kreis Euskirchen wurde im Dezember 1997
vom Kreistag verabschiedet. Die Notwendigkeit zur Fortschreibung ergibt sich aufgrund
geänderter Rahmenbedingungen sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf das
ÖPNV-Angebot:
Änderungen in der Angebotsstruktur im Kreisgebiet ergeben sich u.a. mit der Einführung
des TaxiBus als neues Bedienungselement im ÖPNV.
Änderungen in rechtlicher Art ergeben sich im Hinblick auf die Neufassung der EUVerordnung 1191/69 in der Fassung 1893/91.
Mit Blick auf die Einführung des TaxiBus hat der Kreistag den förmlichen Beschluss zur
Fortschreibung des NVP bereits am 14.06.2000 gefasst. Zur Unterstützung der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen wurde durch die KVE die
Planungsgruppe Nord aus Kassel als Gutachter beauftragt.
Die Stadt Euskirchen, als Aufgabenträger mit gesonderter Stellung, ist gemäß ÖPNV-Gesetz
nicht verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Durch die geführten Gespräche der
PGN und KVE mit der Stadt Euskirchen wurde im Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen
eine aktive Teilnahme der Stadt am NVP Kreis Euskirchen vereinbart. Hierdurch wird eine
kreisweite Nahverkehrsplanung gewährleistet.
K2
Bedeutung und Inhalte des NVP (Kap. 2.2)
Im Nahverkehrsplan (Planungshorizont = 5 Jahre) wird die kurz- und mittelfristige
Entwicklung des ÖPNV im Kreisgebiet festgelegt, wobei Rahmenvorgaben für den ÖPNV
unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs festgesetzt werden sollen. Der NVP stellt
demnach das öffentliche Verkehrsinteresse dar und bildet die Grundlage für die zukünftige
Angebotsgestaltung. Obwohl er keine rechtlich bindende Wirkung hat, entfaltet der NVP
seine Bedeutung vor allem dadurch, dass er für den Kreis Euskirchen eine Selbstverpflichtung darstellt und die Genehmigungsbehörde ihn bei der Erteilung von Liniengenehmigungen zu berücksichtigen hat.
Der NVP beschreibt den Rahmen für die vom Aufgabenträger angestrebte Entwicklung des
ÖPNV. Die einzelnen Maßnahmen bedürfen nach ihrer Konkretisierung jedoch noch der
Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien.
Bedeutung gewinnt der NVP im Hinblick auf die Liberalisierung des Verkehrsmarktes. Damit
einhergehend ergeben sich neue Inhalte und Schwerpunkte. So sollten - im Vorgriff auf die
sich abzeichnende Änderung der Rahmenbedingungen im ÖPNV-Geschehen -
Planungsgruppe Nord
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Auftraggeber: Projekttitel
4
Qualitätsstandards als Rahmenvorgaben definiert und Bedienungskriterien festgelegt
werden, die als Grundlage für mögliche Ausschreibungen herangezogen werden können.
Neben Aussagen zum Angebotsumfang, zur Qualität der Bedienung, zum Tarif sowie zur
Infrastruktur müssen auch Eckpunkte der finanziellen Auswirkungen der geplanten
Maßnahmen dargelegt werden.
K3
Beteiligungsverfahren (Kap. 2.3)
Die Aufstellung des NVP erfordert hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, wobei
einem breit angelegten Beteiligungsprozess im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hohe
Bedeutung zukommt. Erfahrungsgemäß erhöht ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen
Beteiligten/Betroffenen die Chancen auf ein konsens- und vor allem umsetzungsfähiges
Konzept.
Die angewendete Struktur des Beteiligungsverfahrens ist in Abbildung 1 dargestellt (vgl.
Kap. 2.3).
Abbildung 1: Beteiligungsverfahren NVP Kreis Euskirchen
Erarbeitung Entwurf NVP
Projektgruppe Nahverkehrsplan
AK NVP
Regionalkonferenzen
Abst immung Ergebnisse
Beirat / Aufsichtsrat KVE
Planungsausschuss des Kreises
Kreisausschuss / Kreistag
Die skizzierte Vorgehensweise hat sich bereits in ähnlichen Projekten bewährt und bietet den
Vorteil, dass aufwändige und zeitraubende Auseinandersetzungen mit Detail- bzw.
Einzelfragen in den Gremien der KVE sowie des Kreises vermieden werden und
mehrheitsfähige Maßnahmen zur Abstimmung kommen.
K4
Bestandsanalyse und Bestandsbewertung NVP Kreis
Euskirchen (Kap. 5)
Planungsgruppe Nord
eddddddddddd
Nach der Darstellung der Rahmenbedingungen des NVP (Kap. 2), der Raumstrukturanalyse
(Kap. 3) und der ÖPNV-Angebotsanalyse (Kap. 4) wird die Zustandsbewertung und
Mängelanalyse (Kap. 5) des NVP erarbeitet. In der Bestandsanalyse werden zwei Verfahren
zur Bewertung des ÖPNV im Kreis Euskirchen angewendet. Generell wird von einer
Bestandsuntersuchung für Orte < 200 Einwohner abgesehen. Da allerdings 40% der
Ortsteile im Kreis Euskirchen weniger als 200 Einwohner aufweisen, wird aufgrund der siedlungsstrukturellen Ausgangsbedingungen ein vereinfachtes Verfahren angewendet. Dieses
findet für Orte mit 50 bis 200 Einwohnern statt und für Orte >200 Einwohner wird eine
differenzierte Analyse durchgeführt. Orte mit einer Einwohnerzahl unter 50 Einwohnern
werden nicht untersucht, da diese kein ausreichendes Potential für den ÖPNV bieten.
Erschließung Ortsteil
Vereinfachte Bewertung für
Grundversorgung ÖPNV
Orte/Ortsteile 50 – 200 EW
Abbildung 2: Untersuchungsmerkmale der Bestandsanalyse
(26% der Ortsteile im Kreis)
Direkte Verbindung zum Grundzentrum
Anbindung zum weiterführenden ÖPNV
Erschließungsqualität
Anteil der erschlossenen Siedlungsbereiche
Erschließungslücken
Differenzierte Bewertung für
Orte/Ortsteile > 200 EW
(60% der Ortsteile im Kreis)
Bedienungsqualität
Anzahl Verbindungen in Grundzentrum,
Mittelzentrum, nach Euskirchen, Köln,
Bonn
Verbindungsqualität
Reisezeitvergleich ÖPNV - MIV
Umsteigeerfordernis
Insgesamt schneidet der Kreis Euskirchen sowohl bei der Erschließungs- als auch bei der
Bedienungsqualität gut bis sehr gut ab, innerhalb der Verbindungsqualität werden durch die
Analyse allerdings teilweise hohe Defizite aufgezeigt. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind
die Ergebnisse der Bestandsanalyse zusammenfassend dargestellt:
Tabelle 1: Übersicht der Stärken und Schwächen des ÖPNV im Kreis Euskirchen
Stärken des ÖPNV
Schwächen des ÖPNV
überwiegend gute bis sehr gute
Erschließungsqualität
unzureichendes Bedienungsangebot in
Ortsteilen, die nur durch AST-Verkehre
bedient werden
hohes Bedienungsniveau im Korridor
der vertakteten Regionalbus- und
TaxiBus-Linien
unübersichtliche Linien 835 und 896
sehr gutes Bedienungsangebot in der
Fläche durch TaxiBus-Verkehre und
ergänzende AST-Verkehre
überwiegend Mängel in der
Verbindungsqualität
Planungsgruppe Nord
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Auftraggeber: Projekttitel
6
überwiegend gute Anbindung der
Ortsteile an den Hauptort
lange Fahrtzeiten z.T. auch auf
Schienenstrecken (Konkurrenz
Autobahn)
gute Anschlussqualität Bus/Bahn und
Bus/Bus
Defizite in der Verbindung zum Mittelzentrum Schleiden
Gemeinschaftstarif Bus/Bahn
unattraktive Reisezeiten nach
Euskirchen aus dem südlichen
Kreisgebiet
z.T. unattraktive Übergänge an den
Bhf. Euskirchen und Kall
Im Nachgang der Bestandsanalyse wurde in den nachfolgenden Kapiteln die Nachfrage und
Marktausschöpfung (Kap. 6), Marketing und Kommunikation (Kap. 7) und eine
Zwischenbilanz von 1998 bis 2003 (Kap. 8) seit Inkrafttreten des ersten NVP dargestellt.
K5
Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des
ÖPNV im Kreis Euskirchen (Kap. 9)
Das Leitbild für die weitere Gestaltung und Entwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen gibt
Ziele für die künftige Gestaltung vor. Das Leitbild ist neben dem Maßnahmenkonzept das
Kernstück des NVP, da hier die allgemeine zukünftige Entwicklung festgeschrieben wird.
Inhalte des Leitbildes sind u.a. Rahmenziele, Grundsätze für die Weiterentwicklung des
ÖPNV-Angebotes im Kreis Euskirchen, Charakterisierung und Hierarchisierung des ÖPNV in
unterschiedliche Systeme mit Festsetzung entsprechender Aufgaben und Standards. Des
Weiteren werden aufbauend auf der Bestands- und Bewertungsanalyse Anforderungen an
die Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität sowie an die Infrastruktur
formuliert. Weitere Inhalte sind Anforderungen an die Verknüpfungen der Verkehrssysteme
sowie die Formulierung von Qualitätsstandards im Bezug auf die Fahrzeug- und Haltestellenausstattung. Abschließend werden Ziele für das Marketing und den Tarif aufgezeigt.
K6
Prognose des NVP (Kap. 10)
Die Prognose des NVP basiert auf den Prognosewerten des Gesamtverkehrsplans Kreis
Euskirchen. Es wird folgende Entwicklung prognostiziert:
Zuwachs bis 2015:
Bevölkerungswachstum von 7% (Schwerpunkt Euskirchen, Mechernich und Weilerswist)
Beschäftigtenzuwachs von 10% (Schwerpunkt Euskirchen, Weilerswist, Kall und
Mechernich)
Erwerbstätigenzuwachs von 12 % (Schwerpunkt Euskirchen, Mechernich und
Weilerswist)
Schülerprognose:
Die Entwicklung der Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen des Kreises Euskirchen
wurde den Schulentwicklungsplänen der einzelnen Gemeinden entnommen. An den
Planungsgruppe Nord
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größeren Schulstandorten mit gymnasialen Zweigen ist die Entwicklung der Schülerzahlen
durchgehend positiv. Die kleineren Standorte zeigen unterschiedliche Entwicklungen auf,
sowohl die Größenordnung als auch die Wertung betreffend.
Freizeitverkehr:
Der Freizeitverkehr (ÖPNV und MIV) umfasste im Kreis Euskirchen im Jahr 2000 mit 23 %
aller täglich zurückgelegten Wege nahezu ein Viertel der Mobilität. Im Bereich des Freizeitverkehrs existieren Wachstumspotentiale. Eine grundlegende raumstrukturell relevante
Veränderung im Bereich der Freizeitinfrastruktur zeichnet sich im Kreis Euskirchen und der
weiteren Region durch die Einrichtung des Nationalparks Eifels für die kommenden Jahre ab.
Gesamtverkehrsnachfrage:
Auf der Grundlage der beschriebenen Entwicklungen der Einwohner und Beschäftigten
wurde im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung eine Prognose der
Verkehrsnachfrage für das Jahr 2015 erstellt.
Insgesamt wurden im Jahr 2000 von der Bevölkerung des Kreises Euskirchen täglich
653.303 Wege innerhalb des Kreises oder mit Quelle und Ziel im Kreis zurückgelegt. Für das
Jahr 2015 wird eine Zunahme um 48.015 Wege auf 701.318 Wege prognostiziert. Der
Schwerpunkt der Verkehrswegezunahme liegt im nördlichen Gebiet des Kreises Euskirchen.
Wesentliche Mehrwege für den innerörtlichen Binnenverkehr werden für den OT
Großbüllesheim (Euskirchen) und Kommern (Mechernich), für die Stadt Zülpich sowie für
den Hauptort der Gemeinde Kall erwartet.
ÖPNV-Nachfrage:
Von den im Jahr 2000 zurückgelegten 653.303 Verkehrswegen werden 10,4% mit dem
ÖPNV zurückgelegt. Bis zum Jahr 2015 wird eine Steigerung des Verkehrsanteils des ÖPNV
auf 12% des Gesamtverkehrs prognostiziert. Gegenüber der Gesamtverkehrsnachfrage
steigt die ÖPNV Nachfrage entsprechend der Prognose 2015 überproportional an. Während
für die Gesamtverkehrsnachfrage bei allen Wegen ein Zuwachs von 7,3 % prognostiziert
wird, wird für die ÖPNV-Wege ein Zuwachs von 29 % angenommen.
K7
ÖPNV-Entwicklungskonzept (Kap. 11)
Die Angebotsstruktur im ÖPNV des Kreises Euskirchen ist - insbesondere durch die
Entwicklungen in den letzten Jahren - überwiegend als gut zu bezeichnen. Im Rahmen des
Entwicklungskonzeptes ist es ein vordringliches Ziel, den Marktanteil des ÖPNV zu sichern
und durch eine attraktive Angebotsgestaltung und zielgerichtete Vermarktung zusätzliche
Nachfragepotentiale zu erschließen. Im Zusammenhang mit der konkreten Gestaltung der
Bedienungsangebote wird eine stärkere Marktorientierung verfolgt, das bedeutet eine
gezielte Stärkung und ein Ausbau des ÖPNV auf den Relationen und in den Räumen, bei
denen die höchsten Kundenpotentiale zu erwarten sind. Insgesamt sollten die Qualitäten des
ÖPNV-Angebotes im Sinne einer besseren Nutzbarkeit für die Kunden durch die
Herausbildung von „Produkten“ transparenter werden.
Für die Bevölkerung im Kreis Euskirchen soll in der Weiterentwicklung des ÖPNV das
gegenwärtige Angebot im Busverkehr quantitativ auf derzeitigem Niveau unter Sicherung
des aktuellen Finanzrahmens gewährleistet werden, wenn Rückgänge der
Nachfragepotentiale und Wirtschaftlichkeitsaspekte dem nicht entgegenstehen bzw.
Angebotsanpassungen erforderlich machen (vgl. Leitbild des NVP Kap. 9).
Zur Erreichung dieser Ziele wird eine Hierarchisierung des bestehendes Netzes vorgesehen.
Darauf aufbauend werden die in der Abbildung dargestellten Produkte mit entsprechenden
Bedienungsstandards und Betriebszeiten definiert:
Planungsgruppe Nord
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Auftraggeber: Projekttitel
8
Abbildung 3: Produktübersicht
festbedient
bedarfsgesteuert
SchnellBus
RegioBus
sonst.
Stadtverkehr
Mischformen
= Stundentakt
sonstige Angebote
RegioTakt
StadtBus
TaxiBus-Linien
im Stundentakt
TaxiBus-Linien
< Stundentakt
sonst.
Regionalverkehr
Taxibus-Kurse
FreizeitBus
FreizeitTaxi
AST
1.1K7.1
Angebotskonzept Kreis Euskirchen (Kap. 11.4)
Aufgrund der zeitintensiven Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen wurden während der
Nahverkehrsplanerstellung aufgrund der Defizitanalyse und mit der Modifizierung des
TaxiBus-Konzeptes im Jahr 2003 (Fahrplanwechsel Juni / Dezember) bereits Maßnahmen
durchgeführt, die im Maßnahmenkonzept des NVP der Vollständigkeit halber aufgenommen
wurden. Hier wurden einerseits Modifizierungen im TaxiBus mit einer Angebotsausweitung,
aber auch Maßnahmen im Bereich Zülpich und im kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr
mit einer Leistungsreduzierung umgesetzt.
Die weiteren formulierten Maßnahmen im NVP Kreis Euskirchen basieren auf den
Ergebnissen der Bestandsanalyse und -bewertung, den Anregungen der Städte und
Gemeinden, den Maßnahmen der KVE, die sich in Vorbereitung befanden und den
Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Es wurden einerseits Maßnahmen im
regionalen Busverkehr, im TaxiBus- und Freizeitverkehr sowie andererseits Prüfaufträge für
bestimmte Relationen und für das AST aufgenommen. Insgesamt bilden die Maßnahmen
kleinere Optimierungen an dem bereits guten ÖPNV-System des Kreises.
Abgerundet werden die Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes durch ein Verknüpfungskonzept, dass für die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger maximale
Umstiegszeiten definiert, um ein "Fahren im System" flächendeckend umzusetzen.
1.3K7.2
Bewertung des Entwicklungskonzeptes (Kap. 11.7)
Planungsgruppe Nord
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Änderungen im festbedienten Busverkehr:
Bisherige Einsparungen (Juni / Dezember 2003): ca. 38.500 Nutz-Kilometer/Jahr,
insbesondere bei grenzüberschreitenden Verkehren.
Weitere Einsparungen durch Planungen NVP: ca. 60.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr vor.
Änderungen der Kilometerleistungen im TaxiBus-Verkehr:
Im TaxiBus-Verkehr wurden zum Fahrplanwechsel Dezember 2003 Mehrleistungen von ca.
250.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr umgesetzt, die NVP-Planungen sehen weitere Zuwächse
um ca. 173.055 Fahrplan-Kilometer/Jahr vor. Die Fahrplankilometer stellen allerdings nicht
die betriebliche Leistung dar, da diese im bedarfsgesteuerten TaxiBus-Verkehr vom
Abrufungsgrad abhängig ist.
Fahrgastpotentiale auf neuen Linien-Angeboten:
Durch die neuen bzw. erweiterten ÖPNV-Angebote besteht die Möglichkeit, neue Fahrgäste
zu gewinnen und damit auch positiven Einfluss auf die Einnahmesituation im ÖPNV
auszuüben.
Die Nachfragewirksamkeit wird differenziert nach Bedienungsform bewertet. Während bei
festbedienten Angeboten von einem ÖPNV-Anteil von 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen
ausgegangen wird, wird für die Nachfragewirksamkeit von TaxiBus-Angeboten lediglich ein
ÖPNV-Anteil von 1 % angenommen. Hieraus ergibt sich im festbedienten Busverkehr ein
Zuwachs von ca. 500 Fahrgästen und im TaxiBus-Verkehr von insgesamt ca. 110 Fahrgästen pro Werktag.
K8
Finanzierungs- und Investitionsplanung
(Kap. 13)
Kilometerleistung:
Die Linienleistung der Verkehrsunternehmen im Kreis Euskirchen1 betrug im Jahr 2004
für die festbedienten Regionalbus-Verkehre ca. 2.397.000 Nutz-km/Jahr,
für die TaxiBus-Verkehre ca. 934.328 abgerufene km/Jahr und
für die Freizeit-Verkehre 26.800 Nutzkilometer/Jahr zzgl. 920 abgerufene km der
alternativen Freizeitverkehrsangebote
Festbedienter Regionalbusverkehr:
Die Jahreskilometerleistung im festbedienten Regionalbusverkehr liegt nach der Prognose
für 2008 etwa 62.000 km unter den IST-Daten für 2004 (vgl. Tab. 2).
1
ohne Busverkehre der SVE
Planungsgruppe Nord
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Auftraggeber: Projekttitel
10
Tabelle 2: Jahreskilometerprognose Regionalbus-Linien für 2008
Kilometer pro Jahr
IST-Daten 2004:
2.397.015 km/Jahr
Jahreskilometerleistung
Prognose 2008:
2.334.873 km/Jahr
Jahreskilometerleistung nach Planungskonzept
Prognose 2008:
- 62.142 km/Jahr
Einsparungen im Vergleich zum Bestand 2004
TaxiBus-Verkehr:
Die Prognose der Leistungen im TaxiBus-Verkehr ist zum einen abhängig von den
angebotenen Fahrplankilometern, zum anderen vom Abrufungsgrad der angebotenen
Leistungen.
Für die Prognose 2008 wird davon ausgegangen, dass sich der Abrufungsgrad der
angebotenen Kilometerleistungen auf dem Niveau von 33 % im Jahr 2004 stabilisiert.
Damit ist für die Bedienung der TaxiBus-Linien voraussichtlich eine Kilometerleistung von ca.
1.083.500 km/Jahr für das Kreisgebiet erforderlich. Gegenüber dem Bestand 2004 bedeutet
dies einen Mehraufwand von ca. 150.000 TaxiBus-Kilometern pro Jahr. (vgl. Tab. 3).
Tabelle 3: Jahreskilometerprognose TaxiBus-Linien für 2008
angebotene Fahrplan-
abgerufene
kilometer / Jahr
Kilometer/Jahr
IST-Daten 2004
2.836.203 km/Jahr
934.328 km/Jahr
Prognose 2008 nach Planungskonzept*
3.083.442 km/Jahr
1.083.500 km/Jahr
+ 247.239 km/Jahr
+ 149.000 km/Jahr
Prognose 2008:
Mehrleistungen im Vergleich zum
Bestand 2004
1.2Betriebskosten:
Im Status Quo (Soll-Werte 2004) ist mit der Erbringung des ÖPNV (festbediente
Linienverkehre, TaxiBus-Verkehre und Freizeitverkehre) jährlich ein finanzieller Aufwand von
etwa 6,2 Mio. € verbunden.
Durch die Veränderungen in der Angebotsstruktur ergibt sich in der Summe der betrachteten
Verkehre und unter Zugrundelegen der für den Bestand angenommenen Kostenstrukturen
ein veränderter finanzieller Aufwand in Höhe von etwa 6,3 Mio €. Gegenüber dem
betrachteten Bestand (Soll-Werte 2004) erhöht sich der finanzielle Aufwand voraussichtlich
um rund 60.000 €. Weitere Faktoren, die sich kostensteigernd auswirken können (z.B.
Inflation, Veränderung Energiepreise), werden in der Aufwandsprognose nicht berücksichtigt.
1.2Einnahmenermittlung:
Um die Wirtschaftlichkeit des geplanten ÖPNV-Angebots zu prüfen, sind die Einnahmen aus
der Fahrgastbeförderung den Kosten gegenüberzustellen. Die fahrgastabhängigen
Einnahmen eines ÖPNV-Unternehmens resultieren im Wesentlichen aus
Fahrscheinverkauf,
Ausgleichszahlungen der Länder nach § 45a PBefG wegen der Mindereinnahmen aus
dem Zeitkartenverkauf im Ausbildungsverkehr und
Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach §145 SGB
IX (§62 SchwBG) durch Bund und Länder.
Planungsgruppe Nord
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Im Jahr 2002 wurden insgesamt ca. 3 Mio. Fahrten mit dem ÖPNV im Kreis Euskirchen
zurückgelegt. Im betrachteten Jahr wurden in der Gebietskörperschaft des Kreises
Euskirchen im ÖPNV Einnahmen in Höhe von ca. 3,9 Mio. € erzielt.
Die Nachfrageentwicklung im ÖPNV wird zum einen durch die Bevölkerungsentwicklung,
zum anderen durch die Verlagerung von Kfz-Verkehrsfahrten auf den ÖPNV bestimmt.
Entsprechend der Prognosen im NVP (Kap. 10) wird folgende ÖPNV-Nachfrage-Prognose
ermittelt (vgl. Tab. 5):
Tabelle 5: Prognose - ÖPNV-Nachfrage
Fahrgäste / Jahr
ÖPNV-Nachfrage
festbedienter
TaxiBus-
AST-
Linienverkehr2
Verkehr
Verkehre
2.846.350
105.350
50.300
3.001.000
Analyse 2002
Analyse 2003
Summe
139.500
Prognose 2008 „Einwohnerzuwachs“ (+ 2,5%)
2.878.200
146.500
51.300
3.076.000
Prognose 2008 „Umverteilung“ (+ 8,7%)
3.050.400
160.400
54.700
3.265.500
Unter der Annahme einer mit der Ist-Situation vergleichbaren Tarifergiebigkeit und unter der
Auslassung der tariflichen Dynamisierung ist durch die steigende Nachfrage im ÖPNV mit
einer Zunahme der Einnahmen zu rechnen. Für das Prognose-Jahr 2008 wird je nach
Fahrgastentwicklung mit ÖPNV-Einnahmen in Höhe von ca. 3,98 - 4,17 Mio. € gerechnet.
Die Einnahmen erhöhen sich um ca. 75.000 - 265.000 € 3.
1.2Zuwendungen:
Fördermittel und Ausgleichzahlungen im ÖPNV werden zukünftig wie folgt ausgeschüttet:
Minderung der Aufgabenträgerpauschale um ca. 350.000 Euro (150.000 Euro anstatt
500.000 Euro pro Jahr)
Neuer Titel im Verkehrshaushalt für besonders innovative ÖPNV-Aktivitäten und Projekte in den Regionen. Hierdurch können ggf. Teile der fehlenden Zuschüsse kompensiert werden (zunächst ist dieser Titel nur im Haushalt 2004 eingestellt).
Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004/2005 wurde beschlossen die
Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG schrittweise zu reduzieren. Im Jahr 2004 erfolgt
eine Reduzierung um 4%. In den Folgejahren wird diese Reduzierung zunächst auf 8%
(2005) und dann auf 12% (2006) erhöht.
Folge: verminderte Einnahmen bei den Verkehrsunternehmen und steigender
Defizitausgleich durch die Aufgabenträger.
Derzeit ist offen, ob die genannten Ausgleichszahlungen nach §45a PBefG sowie nach
§145 SGB IX (§62 SchwBG) rechtmäßig im Sinne des europäischen Wettbewerbsrecht
sind. In der Folge heißt dies, dass innerhalb der Laufzeit dieses Nahverkehrsplanes eine
grundlegende Reform in diesen Bereichen nicht auszuschließen ist. Hier müssen ggf.
2
Die Jahreswerte der ÖPNV-Nachfrage im festbedienten Linienverkehr wurden aus den Zähldaten 2002 (Zählung
an Werktagen, Samstagen und Sonntagen) hochgerechnet. Den Angaben zum TaxiBus-Verkehr und ASTVerkehr liegen jahresbezogene Daten zugrunde.
3
Für die Berechnungen wird von einer durchschnittlichen Einnahmesteigerung von 1 € / zusätzlichem Fahrgast
ausgegangen.
Planungsgruppe Nord
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Auftraggeber: Projekttitel
frühzeitig die Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV im Kreis Euskirchen geprüft
werden.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist in NRW die Fahrzeugförderung seitens des Landes
bis zum Jahr 2007 gesichert. Ob danach die Fahrzeugförderung ausläuft, ist derzeit nicht
absehbar. Auch hier ist nicht abschließend geklärt, ob die Fahrzeugförderung im
Einklang mit dem europäischen Wettbewerb steht.
1.2Betriebswirtschaftliche Bewertung:
Der Vergleich der ÖPNV-Einnahmen mit dem finanziellen Aufwand für den ÖPNV zeigt, dass
bereits heute ein Defizit in Höhe von ca. 2,3 Mio. €/Jahr besteht. Der Kostendeckungsgrad
beträgt somit ca. 63%. In diese Daten sind die Kürzungen der Landes- und BundesZuschüsse sowie der Wegfall von Vergünstigungen (Stichwort Ökosteuer) für den
öffentlichen Verkehr, die bereits erfolgt sind oder in den folgenden Jahren noch zu erwarten
sind, noch nicht einbezogen. Auch eventuelle Mehreinnahmen, bspw. durch Tarifanpassungen bzw. einer erhöhten Tarifergiebigkeit durch die Tarifstrukturreform, blieben
unberücksichtigt. D.h. es ist davon auszugehen, dass zum einen die Kosten steigen und zum
anderen die Einnahmen aus Zuwendungen geringer werden, so dass sich das Defizit
insgesamt vergrößert.
1.2Wirtschaftliche Optimierungspotentiale:
Aufgrund der dargestellten Finanzierungssituation wurden im NVP folgende
Optimierungspotenziale als Option für die Zukunft aufgenommen:
Schulzeitstaffelung
Verringerung des Wochenend- und Feiertagsverkehrs
Reduzierung des Freizeitverkehrs
Integration/Verknüpfung Schülerverkehr in den Linienverkehr
Optimierung des Stadtverkehrs Mechernich
Einführung von Schülertickets
Modifizierung bedarfsgesteuerter Verkehre
Umstellung von TaxiBus-Linien oder TaxiBus-Abschnitten in den
Nebenverkehrszeiten,
Umstellung von einzelnen schlecht ausgelasteten TaxiBus-Linien oder TaxiBusAbschnitten zum 2h-Takt,
Umstellung von TaxiBus-Linien oder TaxiBus-Abschnitten auf AST-Verkehr,
Umstellung von Kursen mit sehr hohem Abrufungsgrad auf Festbedienung und
Einstellung einzelner TaxiBus-Linien, -Abschnitte oder Kurse.
Reduzierung des Bus-/TaxiBus-Betriebszeitfensters sowie Optimierung der ASTVerkehre
Zuschläge auf TaxiBus-Fahrten als Pilotprojekt
Die KVE hat hierzu bereits ein gesondertes Gutachten abseits des NVP in Auftrag gegeben.
1.3K8.1
Investitionsplanung (Kap. 13.2)
Planungsgruppe Nord
eddddddddddd
12
Abschließend sind im NVP Kreis Euskirchen Investitionen der einzelnen Städte und
Gemeinden in die ÖPNV-Infrastruktur aufgenommen worden. Bei der Vergabe von
Fördermitteln für die entsprechenden Investitionen ist die Darstellung der Maßnahme im
NVP u.a. ausschlaggebend.
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