Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker– Az.: 2016.10
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
113/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
06.11.2001
20.11.2001
TOP: Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro
I. Sach- und Rechtslage:
Durch die Einführung des Euro zum 1.1.2002 ergibt sich die Notwendigkeit, eine Reihe
gemeindlicher Regelungen aus Gründen der Praktikabilität durch Glättung/Rundung von Beträgen
neu festzusetzen. Es wird hierzu auch auf die Sitzungsvorlage „Artikelsatzung zur Anpassung
ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro, V-Nr. 112/2001“ verwiesen.
Folgende Regelungen und Richtlinien bedürfen m.E. der Festsetzung neuer glatter Euro-Beträge:
Amt 10
bish. DM-Betrag
ergibt Euro-Betrag
Vorschlag
neuer Euro-Betrag
1. Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau, zuletzt geändert durch Beschluss
vom 28.11.2000
a) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 10
und höchstens 20 Jahren Ratstätigkeit
150,00 DM
76,69 Euro
75,00 Euro
b) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens
20 Jahren Ratstätigkeit
300,00 DM
153,39 Euro
150,00 Euro
c) Sachgeschenk bei Vollendung des 75.,
80., 85. und jeden weiteren Jahres
20,00 DM
10,23 Euro
10,00 Euro
d) Zuwendung aus Anlass der goldenen
Hochzeit (50 J.)
30,00 DM
15,34 Euro
15,00 Euro
e) Zuwendung aus Anlass der diamantenen
Hochzeit (60 J.)
100,00 DM
51,13 Euro
50,00 Euro
f) Zuwendung aus Anlass der eisernen (65 J.)
oder der Gnadenhochzeit (70 j.)
200,00 DM
102,26 Euro
100,00 Euro
2. Ratsbeschluss über die Telefonkostenentschädigung
a) für den Bürgermeister
360,00 DM
b) für den allgemeinen Vertreter des BM
(Die Beträge sollten durch 12 teilbar sein)
228,00 DM
3. Ratsbeschluss über die Gewährung einer
Dienstzimmerpauschale für den Schiedsmann
(Der Betrag sollte durch 12 teilbar sein)
4. Ratsbeschluss über die Gewährung einer
Kleidergeldpauschale f. d. Standesbeamten
(Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl
der Trauungen dividiert)
184,07 Euro
180,00 Euro
116,57 Euro
114,00 Euro
300,00 Euro
153,39 Euro
156,00 Euro
400,00 DM
204,52 Euro
200,00 Euro
bish. DM-Betrag
5. Ratsbeschluss über die Gewährung eines
Zuschusses an die Personalvertretung
gem. § 40 Abs. 1 LPVG
6. Ratsbeschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Geschäftsführung der
Fraktionen (je Mitglied u. Monat)
7. Verwaltungskostenbeiträge
Wasserwerk Concordia
Schulverband Kreuzau-Nideggen
Fischereigenossenschaft Kreuzau
ergibt Euro-Betrag
Vorschlag
neuer Euro-Betrag
100,00 DM
51,13 Euro
50,00 Euro
29,00 DM
14,83 Euro
14,50 Euro
112.000,00 DM
22.500,00 DM
600,00 DM
57.264,69 Euro
11.504,07 Euro
306,78 Euro
57.265,00 Euro
11.505,00 Euro
307,00 Euro
8. Sachzuwendungen bei Dienstjubiläen (nach dem Beschluss der Amtsvertretung vom 23.12.1970)
25-j. Dienstjubiläum
50,00 DM
25,56 Euro
25,00 Euro
40-j. u. 50-j. Dienstjubiläum
100,00 DM
51,13 Euro
50,00 Euro
bei Eintritt in den Ruhestand
25,00 DM
12,78 Euro
20,00 Euro
Amt 30
9. Festsetzung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr
a) Wehrführer (mtl. 200,-- DM)
2.400,00 DM
1.227,10 Euro
b) stellv. Wehrführer (mtl. 110,-- DM)
1.320,00 DM
674,90 Euro
c) Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart, Jugendgruppenl. (mtl. je 20,-- DM) 240,00 DM
122,71 Euro
(die neuen Beträge sollten durch 12 teilbar sein)
10. Zuschüsse an die Wehren für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge
(die Zuschüsse sind seit 1975 unverändert geblieben)
für das 1. Fahrzeug
80,00 DM
40,90 Euro
für das 2. u. j. weitere Fahrzeug
40,00 DM
20,45 Euro
1.230,00 Euro
678,00 Euro
123,00 Euro
45,00 Euro
22,00 Euro
11. Gewährung einer Pauschale für die Reinigung der persönlichen Schutzkleidung sowie als
Abgeltung für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug
je aktives Mitglied der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr (z.Zt. insges. 252)
32,00 DM
16,36 Euro
16,50 Euro
je inaktives Mitglied (z.Zt. insges. 50)
16,00 DM
8,18 Euro
8,00 Euro
Amt 40
12. Verkauf von Publikationen der Gemeinde Kreuzau
a) Chronik der Gemeinde Kreuzau
30,00 DM
b) „Ne bonkte Kranz“ v. Tillmann Gottschalk
15,00 DM
15,34 Euro
7,67 Euro
15,00 Euro
7,50 Euro
13.Gebühren für die Benutzung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
a) Einzelkarten
3,00 DM
1,53 Euro
b) Gruppenkarten
30,00 DM
15,34 Euro
1,60 Euro
16,00 Euro
14. Zuschuss zu den Personalkosten der
Musikschule (Festbetrag seit 1999)
81.549,00 DM
41.695,34 Euro
41.695,00 Euro
15. Zuschüsse zur Durchführung von Martinszügen
a) Pauschale je Ortsteil
200,00 DM
b) Pauschale je Kind
2,50 DM
102,26 Euro
1,28 Euro
100,00 Euro
1,30 Euro
(Bei den Pauschalen ergibt sich eine Minderausgabe von 31,64 Euro, demgegenüber stehen
Mehrausgaben von 41,40 Euro durch die Erhöhung auf 1,30 Euro. Im Abgleich verbleibt eine
geringfügige Mehrbelastung von rd. 10 Euro).
bish. DM-Betrag
_____________
ergibt Euro-Betrag
Vorschlag
neuer Euro-Betrag
51,13 Euro
127,82 Euro
52,00 Euro
128,00 Euro
150,00 DM
300,00 DM
76,69 Euro
153,39 Euro
77,00 Euro
154,00 Euro
300,00 DM
600,00 DM
153,39 Euro
306,78 Euro
154,00 Euro
308,00 Euro
153,39 Euro
230,08 Euro
154,00 Euro
231,00 Euro
230,08 Euro
460,16 Euro
231,00 Euro
462,00 Euro
d) Veranstaltungen für Kinder u. Jugendliche (für Kreuzauer Nutzer frei)
sowie politische Veranstaltungen (für Kreuzauer Parteien frei)
-Sonstige NutzerKleiner Saal
150,00 DM
76,69 Euro
Gesamte Halle
300,00 DM
153,39 Euro
77,00 Euro
154,00 Euro
e) Nutzung durch Privatpersonen
-Kreuzauer Nutzer-Auswärtige Nutzer-
16. Mieten Festhalle
a) Nutzung mit Übertragung der Schlüsselgewalt
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
100,00 DM
Gesamte Halle
250,00 DM
b) Nutzung mit Bereitschaft des Hausmeisters
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
Gesamte Halle
-Sonstige NutzerKleiner Saal
Gesamte Halle
c) Nutzung mit Arbeitseinsatz des Hausmeisters
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
300,00 DM
Gesamte Halle
450,00 DM
-Sonstige NutzerKleiner Saal
450,00 DM
Gesamte Halle
900,00 DM
300,00 DM
450,00 DM
153,39 Euro
230,08 Euro
154,00 Euro
231,00 Euro
17. Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine
Chöre – Grundbetrag
je Mitglied
100,00 DM
1,50 DM
51,13 Euro
0,77 Euro
50,00 Euro
0,75 Euro
Mandolinenorchester etc. – Grundbetrag
je Mitglied
200,00 DM
1,50 DM
102,26 Euro
0,77 Euro
100,00 Euro
0,75 Euro
1.500,00 DM
30,00 DM
766,94 Euro
15,34 Euro
750,00 Euro
15,00 Euro
Jubiläumszuschüsse
bei 25-, 50-, u. 75-jährigen Jubiläen
bei vollen 100-jährigen Jubiläen
400,00 DM
800,00 DM
204,52 Euro
409,03 Euro
200,00 Euro
400,00 Euro
Tambourcorps
300,00 DM
153,39 Euro
150,00 Euro
Schützenbruderschaften
500,00 DM
255,65 Euro
250,00 Euro
Zeltzuschüsse
je angemieteter Zeltbahn
100,00 DM
51,13 Euro
50,00 Euro
Eifelvereine/Waldjugend
100,00 DM
51,13 Euro
50,00 Euro
0,24 DM
0,12 Euro
0,12 Euro
Orchester – Grundbetrag
je Mitglied
Borromäusbüchereien je Einwohner
bish. DM-Betrag
ergibt Euro-Betrag
_____________
Vorschlag
neuer Euro-Betrag
Karnevalsgesellschaften – Grundbetrag
je Garde
für Karnevalszüge je Einwohner
200,00 DM
50,00 DM
0,33 DM
102,26 Euro
25,56 Euro
0,17 Euro
100,00 Euro
25,00 Euro
0,17 Euro
Kleiderzuschuss für die Anschaffung
von Uniformen -Höchstbetrag je Mitglied(Bei allen Vereinen)
200,00 DM
102,26 Euro
100,00 Euro
18. Pflegekostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Tennisclub Drove
930,00 DM
Sportclub Bogheim
930,00 DM
Marianische Schützenbruderschaft
930,00 DM
Sportschützenclub Drove
930,00 DM
Tennisclub Kreuzau
930,00 DM
Tennisclub Untermaubach
930,00 DM
Tennisclub Obermaubach
930,00 DM
Tennisclub Stockheim
475,00 DM
475,50 Euro
475,50 Euro
475,50 Euro
475,50 Euro
475,50 Euro
475,50 Euro
475,50 Euro
242,86 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
243,00 Euro
102,25 Euro
100,00 Euro
46,01 Euro
45,00 Euro
2,55 Euro
2,50 Euro
Amt 50
19. Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung der Sportjugend
Grundbetrag für jeden Verein, der
Jugendarbeit betreibt
200,00 DM
Erhöhungsbetrag für jede gemeldete Jugendmannschaft
90,00 DM
Erhöhungsbetrag für jeden gemeldeten
lichen
5,00 DM
20. Zuschüsse zu Kinder- und Jugendferienmaßnahmen (zur Zeit stehen im Haushalts keine Mittel
zur Verfügung)
Stadtranderholungsmaßnahmen
Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer
2,00 DM
1,02 Euro
1,00 Euro
außerörtliche Maßnahmen
Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer
2,30 DM
1,17 Euro
1,15 Euro
21. Zuschüsse an das Deutsche Rote Kreuzau
Je Mitglied
Höchstbetrag
35,00 DM
600,00 DM
17,90 Euro
306,78 Euro
17,50 Euro
300,00 Euro
Amt 60
22. Grundsatzbeschluss vom 18.12.1995 über die Festlegung von Grenzen für die verschiedenen Arten der
Vergabe nach VOB
a) freihändige Vergabe bei Aufträgen bis
10.000,00 DM
5.112,92 Euro
5.000,00 Euro
b) beschränkte Ausschreibung bei Aufträgen
ab 10.000 DM bis
50.000,00 DM
25.564,59 Euro
25.000,00 Euro
Bei den vom Rat festgesetzten Mieten, Landpächte u. Erbbaupächte dürfen keine Auf- oder Abschläge
vorgenommen werden, sondern sind dem amtlichen Umrechnungskurs entsprechend (1 Euro = 1,95583
DM) ab dem Haushaltsjahr 2002 Euro- und Centgenau umzustellen.
Bei allen übrigen, hier im einzelnen nicht aufgeführten jährlichen Festzuschüssen (z.B. Weißer Ring,
Kinderschutzbund, VdK Düren, Caritas, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) schlage ich Ihnen eine
Umstellung von 2 (DM) : 1 (Euro = €) vor.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Auf Grund der überwiegend vorgeschlagenen Abrundungen im Bereich der Ausgaben und der teilweise
vorgeschlagenen Aufrundungen bei den Einnahmen ergibt sich um Abgleich keine Mehrbelastung für den
Haushalt der Gemeinde Kreuzau.
III. Beschlussvorschlag:
„Ab dem 1.1.2002 werden die nachstehenden Richtlinien und Regelungen wie folgt neu festgesetzt:
Amt 10
1. Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau, zuletzt geändert durch Beschluss
vom 28.11.2000
a) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 10
und höchstens 20 Jahren Ratstätigkeit
75,00 Euro
b) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens
20 Jahren Ratstätigkeit
150,00 Euro
c) Sachgeschenk bei Vollendung des 75.,
80., 85. und jeden weiteren Jahres
10,00 Euro
d) Zuwendung aus Anlass der goldenen
Hochzeit (50 J.)
15,00 Euro
e) Zuwendung aus Anlass der diamantenen
Hochzeit (60 J.)
50,00 Euro
f) Zuwendung aus Anlass der eisernen (65 J.)
oder der Gnadenhochzeit (70 j.)
100,00 Euro
2. Ratsbeschluss über die Telefonkostenentschädigung
a) für den Bürgermeister
b) für den allgemeinen Vertreter des BM
180,00 Euro
114,00 Euro
3. Ratsbeschluss über die Gewährung einer
Dienstzimmerpauschale für den Schiedsmann
156,00 Euro
4. Ratsbeschluss über die Gewährung einer
Kleidergeldpauschale f. d. Standesbeamten
(Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl
der Trauungen dividiert)
200,00 Euro
5. Ratsbeschluss über die Gewährung eines
Zuschusses an die Personalvertretung
gem. § 40 Abs. 1 LPVG
50,00 Euro
6. Ratsbeschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Geschäftsführung der
Fraktionen (je Mitglied u. Monat)
14,50 Euro
7. Verwaltungskostenbeiträge
Wasserwerk Concordia
Schulverband Kreuzau-Nideggen
Fischereigenossenschaft Kreuzau
57.265,00 Euro
11.505,00 Euro
307,00 Euro
8. Sachzuwendungen bei Dienstjubiläen (nach dem Beschluss der Amtsvertretung vom 23.12.1970)
25-j. Dienstjubiläum
25,00 Euro
40-j. u. 50-j. Dienstjubiläum
50,00 Euro
bei Eintritt in den Ruhestand
20,00 Euro
Amt 30
9. Festsetzung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr
a) Wehrführer (mtl. 102,50 €)
1.230,00 Euro
b) stellv. Wehrführer (mtl. 56,50 €)
678,00 Euro
c) Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart, Jugendgruppenl. (mtl. je 10,25 €)
123,00 Euro
10. Zuschüsse an die Wehren für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge
(die Zuschüsse sind seit 1975 unverändert geblieben)
für das 1. Fahrzeug
45,00 Euro
für das 2. u. j. weitere Fahrzeug
22,00 Euro
11. Gewährung einer Pauschale für die Reinigung der persönlichen Schutzkleidung sowie als
Abgeltung für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug
je aktives Mitglied der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr (z.Zt. insges. 252)
16,50 Euro
je inaktives Mitglied (z.Zt. insges. 50)
8,00 Euro
Amt 40
12. Verkauf von Publikationen der Gemeinde Kreuzau
a) Chronik der Gemeinde Kreuzau
b) „Ne bonkte Kranz“ v. Tillmann Gottschalk
15,00 Euro
7,50 Euro
13.Gebühren für die Benutzung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
a) Einzelkarten
1,60 Euro
b) Gruppenkarten
16,00 Euro
14. Zuschuss zu den Personalkosten der
Musikschule (Festbetrag seit 1999)
15. Zuschüsse zur Durchführung von Martinszügen
a) Pauschale je Ortsteil
b) Pauschale je Kind
16. Mieten Festhalle
a) Nutzung mit Übertragung der Schlüsselgewalt
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
Gesamte Halle
b) Nutzung mit Bereitschaft des Hausmeisters
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
Gesamte Halle
-Sonstige NutzerKleiner Saal
Gesamte Halle
c) Nutzung mit Arbeitseinsatz des Hausmeisters
-Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal
Gesamte Halle
-Sonstige NutzerKleiner Saal
Gesamte Halle
41.695,00 Euro
100,00 Euro
1,30 Euro
52,00 Euro
128,00 Euro
77,00 Euro
154,00 Euro
154,00 Euro
308,00 Euro
154,00 Euro
231,00 Euro
231,00 Euro
462,00 Euro
d) Veranstaltungen für Kinder u. Jugendliche (für Kreuzauer Nutzer frei)
sowie politische Veranstaltungen (für Kreuzauer Parteien frei)
-Sonstige NutzerKleiner Saal
77,00 Euro
Gesamte Halle
154,00 Euro
a) Nutzung durch Privatpersonen
-Kreuzauer Nutzer-Auswärtige Nutzer-
154,00 Euro
231,00 Euro
17. Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine
Chöre – Grundbetrag
je Mitglied
50,00 Euro
0,75 Euro
Mandolinenorchester etc. – Grundbetrag
je Mitglied
100,00 Euro
0,75 Euro
Orchester – Grundbetrag
je Mitglied
750,00 Euro
15,00 Euro
Jubiläumszuschüsse
bei 25-, 50-, u. 75-jährigen Jubiläen
bei vollen 100-jährigen Jubiläen
200,00 Euro
400,00 Euro
Tambourcorps
150,00 Euro
Schützenbruderschaften
250,00 Euro
Zeltzuschüsse
je angemieteter Zeltbahn
50,00 Euro
Eifelvereine/Waldjugend
50,00 Euro
Borromäusbüchereien je Einwohner
0,12 Euro
Karnevalsgesellschaften – Grundbetrag
je Garde
für Karnevalszüge je Einwohner
100,00 Euro
25,00 Euro
0,17 Euro
Kleiderzuschuss für die Anschaffung
von Uniformen -Höchstbetrag je Mitglied(Bei allen Vereinen)
100,00 Euro
Amt 50
18. Pflegekostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Tennisclub Drove
Sportclub Bogheim
Marianische Schützenbruderschaft
Sportschützenclub Drove
Tennisclub Kreuzau
Tennisclub Untermaubach
Tennisclub Obermaubach
Tennisclub Stockheim
19. Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung der Sportjugend
Grundbetrag für jeden Verein, der
Jugendarbeit betreibt
Erhöhungsbetrag für jede gemeldete Jugendmannschaft
Erhöhungsbetrag für jeden gemeldeten Jugendlichen
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
475,00 Euro
243,00 Euro
100,00 Euro
45,00 Euro
2,50 Euro
20. Zuschüsse zu Kinder- und Jugendferienmaßnahmen (zur Zeit stehen im Haushalts keine Mittel
zur Verfügung)
Stadtranderholungsmaßnahmen
Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer
1,00 Euro
außerörtliche Maßnahmen
Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer
21. Zuschüsse an das Deutsche Rote Kreuzau
Je Mitglied
Höchstbetrag
1,15 Euro
17,50 Euro
300,00 Euro
Amt 60
22. Grundsatzbeschluss vom 18.12.1995 über die Festlegung von Grenzen für die verschiedenen Arten der
Vergabe nach VOB
a) freihändige Vergabe bei Aufträgen bis
5.000,00 Euro
b) beschränkte Ausschreibung bei Aufträgen
ab 10.000 DM bis
25.000,00 Euro
Bei allen übrigen, hier im einzelnen nicht aufgeführten jährlichen Festzuschüssen (z.B. Weißer Ring,
Kinderschutzbund, VdK Düren, Caritas, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) erfolgt eine
Umstellung von 2 (DM) : 1 (Euro = €). „
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________