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Allgemeine Vorlage (Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker– Az.: 2016.10 BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 113/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 06.11.2001 20.11.2001 TOP: Anpassung gemeindlicher Regelungen und Richtlinien an den Euro I. Sach- und Rechtslage: Durch die Einführung des Euro zum 1.1.2002 ergibt sich die Notwendigkeit, eine Reihe gemeindlicher Regelungen aus Gründen der Praktikabilität durch Glättung/Rundung von Beträgen neu festzusetzen. Es wird hierzu auch auf die Sitzungsvorlage „Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro, V-Nr. 112/2001“ verwiesen. Folgende Regelungen und Richtlinien bedürfen m.E. der Festsetzung neuer glatter Euro-Beträge: Amt 10 bish. DM-Betrag ergibt Euro-Betrag Vorschlag neuer Euro-Betrag 1. Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau, zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.11.2000 a) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 10 und höchstens 20 Jahren Ratstätigkeit 150,00 DM 76,69 Euro 75,00 Euro b) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 20 Jahren Ratstätigkeit 300,00 DM 153,39 Euro 150,00 Euro c) Sachgeschenk bei Vollendung des 75., 80., 85. und jeden weiteren Jahres 20,00 DM 10,23 Euro 10,00 Euro d) Zuwendung aus Anlass der goldenen Hochzeit (50 J.) 30,00 DM 15,34 Euro 15,00 Euro e) Zuwendung aus Anlass der diamantenen Hochzeit (60 J.) 100,00 DM 51,13 Euro 50,00 Euro f) Zuwendung aus Anlass der eisernen (65 J.) oder der Gnadenhochzeit (70 j.) 200,00 DM 102,26 Euro 100,00 Euro 2. Ratsbeschluss über die Telefonkostenentschädigung a) für den Bürgermeister 360,00 DM b) für den allgemeinen Vertreter des BM (Die Beträge sollten durch 12 teilbar sein) 228,00 DM 3. Ratsbeschluss über die Gewährung einer Dienstzimmerpauschale für den Schiedsmann (Der Betrag sollte durch 12 teilbar sein) 4. Ratsbeschluss über die Gewährung einer Kleidergeldpauschale f. d. Standesbeamten (Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der Trauungen dividiert) 184,07 Euro 180,00 Euro 116,57 Euro 114,00 Euro 300,00 Euro 153,39 Euro 156,00 Euro 400,00 DM 204,52 Euro 200,00 Euro bish. DM-Betrag 5. Ratsbeschluss über die Gewährung eines Zuschusses an die Personalvertretung gem. § 40 Abs. 1 LPVG 6. Ratsbeschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Geschäftsführung der Fraktionen (je Mitglied u. Monat) 7. Verwaltungskostenbeiträge Wasserwerk Concordia Schulverband Kreuzau-Nideggen Fischereigenossenschaft Kreuzau ergibt Euro-Betrag Vorschlag neuer Euro-Betrag 100,00 DM 51,13 Euro 50,00 Euro 29,00 DM 14,83 Euro 14,50 Euro 112.000,00 DM 22.500,00 DM 600,00 DM 57.264,69 Euro 11.504,07 Euro 306,78 Euro 57.265,00 Euro 11.505,00 Euro 307,00 Euro 8. Sachzuwendungen bei Dienstjubiläen (nach dem Beschluss der Amtsvertretung vom 23.12.1970) 25-j. Dienstjubiläum 50,00 DM 25,56 Euro 25,00 Euro 40-j. u. 50-j. Dienstjubiläum 100,00 DM 51,13 Euro 50,00 Euro bei Eintritt in den Ruhestand 25,00 DM 12,78 Euro 20,00 Euro Amt 30 9. Festsetzung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr a) Wehrführer (mtl. 200,-- DM) 2.400,00 DM 1.227,10 Euro b) stellv. Wehrführer (mtl. 110,-- DM) 1.320,00 DM 674,90 Euro c) Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart, Jugendgruppenl. (mtl. je 20,-- DM) 240,00 DM 122,71 Euro (die neuen Beträge sollten durch 12 teilbar sein) 10. Zuschüsse an die Wehren für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge (die Zuschüsse sind seit 1975 unverändert geblieben) für das 1. Fahrzeug 80,00 DM 40,90 Euro für das 2. u. j. weitere Fahrzeug 40,00 DM 20,45 Euro 1.230,00 Euro 678,00 Euro 123,00 Euro 45,00 Euro 22,00 Euro 11. Gewährung einer Pauschale für die Reinigung der persönlichen Schutzkleidung sowie als Abgeltung für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug je aktives Mitglied der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr (z.Zt. insges. 252) 32,00 DM 16,36 Euro 16,50 Euro je inaktives Mitglied (z.Zt. insges. 50) 16,00 DM 8,18 Euro 8,00 Euro Amt 40 12. Verkauf von Publikationen der Gemeinde Kreuzau a) Chronik der Gemeinde Kreuzau 30,00 DM b) „Ne bonkte Kranz“ v. Tillmann Gottschalk 15,00 DM 15,34 Euro 7,67 Euro 15,00 Euro 7,50 Euro 13.Gebühren für die Benutzung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach a) Einzelkarten 3,00 DM 1,53 Euro b) Gruppenkarten 30,00 DM 15,34 Euro 1,60 Euro 16,00 Euro 14. Zuschuss zu den Personalkosten der Musikschule (Festbetrag seit 1999) 81.549,00 DM 41.695,34 Euro 41.695,00 Euro 15. Zuschüsse zur Durchführung von Martinszügen a) Pauschale je Ortsteil 200,00 DM b) Pauschale je Kind 2,50 DM 102,26 Euro 1,28 Euro 100,00 Euro 1,30 Euro (Bei den Pauschalen ergibt sich eine Minderausgabe von 31,64 Euro, demgegenüber stehen Mehrausgaben von 41,40 Euro durch die Erhöhung auf 1,30 Euro. Im Abgleich verbleibt eine geringfügige Mehrbelastung von rd. 10 Euro). bish. DM-Betrag _____________ ergibt Euro-Betrag Vorschlag neuer Euro-Betrag 51,13 Euro 127,82 Euro 52,00 Euro 128,00 Euro 150,00 DM 300,00 DM 76,69 Euro 153,39 Euro 77,00 Euro 154,00 Euro 300,00 DM 600,00 DM 153,39 Euro 306,78 Euro 154,00 Euro 308,00 Euro 153,39 Euro 230,08 Euro 154,00 Euro 231,00 Euro 230,08 Euro 460,16 Euro 231,00 Euro 462,00 Euro d) Veranstaltungen für Kinder u. Jugendliche (für Kreuzauer Nutzer frei) sowie politische Veranstaltungen (für Kreuzauer Parteien frei) -Sonstige NutzerKleiner Saal 150,00 DM 76,69 Euro Gesamte Halle 300,00 DM 153,39 Euro 77,00 Euro 154,00 Euro e) Nutzung durch Privatpersonen -Kreuzauer Nutzer-Auswärtige Nutzer- 16. Mieten Festhalle a) Nutzung mit Übertragung der Schlüsselgewalt -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal 100,00 DM Gesamte Halle 250,00 DM b) Nutzung mit Bereitschaft des Hausmeisters -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal Gesamte Halle -Sonstige NutzerKleiner Saal Gesamte Halle c) Nutzung mit Arbeitseinsatz des Hausmeisters -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal 300,00 DM Gesamte Halle 450,00 DM -Sonstige NutzerKleiner Saal 450,00 DM Gesamte Halle 900,00 DM 300,00 DM 450,00 DM 153,39 Euro 230,08 Euro 154,00 Euro 231,00 Euro 17. Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine Chöre – Grundbetrag je Mitglied 100,00 DM 1,50 DM 51,13 Euro 0,77 Euro 50,00 Euro 0,75 Euro Mandolinenorchester etc. – Grundbetrag je Mitglied 200,00 DM 1,50 DM 102,26 Euro 0,77 Euro 100,00 Euro 0,75 Euro 1.500,00 DM 30,00 DM 766,94 Euro 15,34 Euro 750,00 Euro 15,00 Euro Jubiläumszuschüsse bei 25-, 50-, u. 75-jährigen Jubiläen bei vollen 100-jährigen Jubiläen 400,00 DM 800,00 DM 204,52 Euro 409,03 Euro 200,00 Euro 400,00 Euro Tambourcorps 300,00 DM 153,39 Euro 150,00 Euro Schützenbruderschaften 500,00 DM 255,65 Euro 250,00 Euro Zeltzuschüsse je angemieteter Zeltbahn 100,00 DM 51,13 Euro 50,00 Euro Eifelvereine/Waldjugend 100,00 DM 51,13 Euro 50,00 Euro 0,24 DM 0,12 Euro 0,12 Euro Orchester – Grundbetrag je Mitglied Borromäusbüchereien je Einwohner bish. DM-Betrag ergibt Euro-Betrag _____________ Vorschlag neuer Euro-Betrag Karnevalsgesellschaften – Grundbetrag je Garde für Karnevalszüge je Einwohner 200,00 DM 50,00 DM 0,33 DM 102,26 Euro 25,56 Euro 0,17 Euro 100,00 Euro 25,00 Euro 0,17 Euro Kleiderzuschuss für die Anschaffung von Uniformen -Höchstbetrag je Mitglied(Bei allen Vereinen) 200,00 DM 102,26 Euro 100,00 Euro 18. Pflegekostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Tennisclub Drove 930,00 DM Sportclub Bogheim 930,00 DM Marianische Schützenbruderschaft 930,00 DM Sportschützenclub Drove 930,00 DM Tennisclub Kreuzau 930,00 DM Tennisclub Untermaubach 930,00 DM Tennisclub Obermaubach 930,00 DM Tennisclub Stockheim 475,00 DM 475,50 Euro 475,50 Euro 475,50 Euro 475,50 Euro 475,50 Euro 475,50 Euro 475,50 Euro 242,86 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 243,00 Euro 102,25 Euro 100,00 Euro 46,01 Euro 45,00 Euro 2,55 Euro 2,50 Euro Amt 50 19. Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung der Sportjugend Grundbetrag für jeden Verein, der Jugendarbeit betreibt 200,00 DM Erhöhungsbetrag für jede gemeldete Jugendmannschaft 90,00 DM Erhöhungsbetrag für jeden gemeldeten lichen 5,00 DM 20. Zuschüsse zu Kinder- und Jugendferienmaßnahmen (zur Zeit stehen im Haushalts keine Mittel zur Verfügung) Stadtranderholungsmaßnahmen Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer 2,00 DM 1,02 Euro 1,00 Euro außerörtliche Maßnahmen Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer 2,30 DM 1,17 Euro 1,15 Euro 21. Zuschüsse an das Deutsche Rote Kreuzau Je Mitglied Höchstbetrag 35,00 DM 600,00 DM 17,90 Euro 306,78 Euro 17,50 Euro 300,00 Euro Amt 60 22. Grundsatzbeschluss vom 18.12.1995 über die Festlegung von Grenzen für die verschiedenen Arten der Vergabe nach VOB a) freihändige Vergabe bei Aufträgen bis 10.000,00 DM 5.112,92 Euro 5.000,00 Euro b) beschränkte Ausschreibung bei Aufträgen ab 10.000 DM bis 50.000,00 DM 25.564,59 Euro 25.000,00 Euro Bei den vom Rat festgesetzten Mieten, Landpächte u. Erbbaupächte dürfen keine Auf- oder Abschläge vorgenommen werden, sondern sind dem amtlichen Umrechnungskurs entsprechend (1 Euro = 1,95583 DM) ab dem Haushaltsjahr 2002 Euro- und Centgenau umzustellen. Bei allen übrigen, hier im einzelnen nicht aufgeführten jährlichen Festzuschüssen (z.B. Weißer Ring, Kinderschutzbund, VdK Düren, Caritas, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) schlage ich Ihnen eine Umstellung von 2 (DM) : 1 (Euro = €) vor. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auf Grund der überwiegend vorgeschlagenen Abrundungen im Bereich der Ausgaben und der teilweise vorgeschlagenen Aufrundungen bei den Einnahmen ergibt sich um Abgleich keine Mehrbelastung für den Haushalt der Gemeinde Kreuzau. III. Beschlussvorschlag: „Ab dem 1.1.2002 werden die nachstehenden Richtlinien und Regelungen wie folgt neu festgesetzt: Amt 10 1. Richtlinien über besondere Ehrungen durch die Gemeinde Kreuzau, zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.11.2000 a) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 10 und höchstens 20 Jahren Ratstätigkeit 75,00 Euro b) Ehrengabe an Ratsmitglieder mit mindestens 20 Jahren Ratstätigkeit 150,00 Euro c) Sachgeschenk bei Vollendung des 75., 80., 85. und jeden weiteren Jahres 10,00 Euro d) Zuwendung aus Anlass der goldenen Hochzeit (50 J.) 15,00 Euro e) Zuwendung aus Anlass der diamantenen Hochzeit (60 J.) 50,00 Euro f) Zuwendung aus Anlass der eisernen (65 J.) oder der Gnadenhochzeit (70 j.) 100,00 Euro 2. Ratsbeschluss über die Telefonkostenentschädigung a) für den Bürgermeister b) für den allgemeinen Vertreter des BM 180,00 Euro 114,00 Euro 3. Ratsbeschluss über die Gewährung einer Dienstzimmerpauschale für den Schiedsmann 156,00 Euro 4. Ratsbeschluss über die Gewährung einer Kleidergeldpauschale f. d. Standesbeamten (Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der Trauungen dividiert) 200,00 Euro 5. Ratsbeschluss über die Gewährung eines Zuschusses an die Personalvertretung gem. § 40 Abs. 1 LPVG 50,00 Euro 6. Ratsbeschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Geschäftsführung der Fraktionen (je Mitglied u. Monat) 14,50 Euro 7. Verwaltungskostenbeiträge Wasserwerk Concordia Schulverband Kreuzau-Nideggen Fischereigenossenschaft Kreuzau 57.265,00 Euro 11.505,00 Euro 307,00 Euro 8. Sachzuwendungen bei Dienstjubiläen (nach dem Beschluss der Amtsvertretung vom 23.12.1970) 25-j. Dienstjubiläum 25,00 Euro 40-j. u. 50-j. Dienstjubiläum 50,00 Euro bei Eintritt in den Ruhestand 20,00 Euro Amt 30 9. Festsetzung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr a) Wehrführer (mtl. 102,50 €) 1.230,00 Euro b) stellv. Wehrführer (mtl. 56,50 €) 678,00 Euro c) Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwart, Jugendgruppenl. (mtl. je 10,25 €) 123,00 Euro 10. Zuschüsse an die Wehren für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge (die Zuschüsse sind seit 1975 unverändert geblieben) für das 1. Fahrzeug 45,00 Euro für das 2. u. j. weitere Fahrzeug 22,00 Euro 11. Gewährung einer Pauschale für die Reinigung der persönlichen Schutzkleidung sowie als Abgeltung für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug je aktives Mitglied der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr (z.Zt. insges. 252) 16,50 Euro je inaktives Mitglied (z.Zt. insges. 50) 8,00 Euro Amt 40 12. Verkauf von Publikationen der Gemeinde Kreuzau a) Chronik der Gemeinde Kreuzau b) „Ne bonkte Kranz“ v. Tillmann Gottschalk 15,00 Euro 7,50 Euro 13.Gebühren für die Benutzung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach a) Einzelkarten 1,60 Euro b) Gruppenkarten 16,00 Euro 14. Zuschuss zu den Personalkosten der Musikschule (Festbetrag seit 1999) 15. Zuschüsse zur Durchführung von Martinszügen a) Pauschale je Ortsteil b) Pauschale je Kind 16. Mieten Festhalle a) Nutzung mit Übertragung der Schlüsselgewalt -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal Gesamte Halle b) Nutzung mit Bereitschaft des Hausmeisters -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal Gesamte Halle -Sonstige NutzerKleiner Saal Gesamte Halle c) Nutzung mit Arbeitseinsatz des Hausmeisters -Vereine der Gemeinde KreuzauKleiner Saal Gesamte Halle -Sonstige NutzerKleiner Saal Gesamte Halle 41.695,00 Euro 100,00 Euro 1,30 Euro 52,00 Euro 128,00 Euro 77,00 Euro 154,00 Euro 154,00 Euro 308,00 Euro 154,00 Euro 231,00 Euro 231,00 Euro 462,00 Euro d) Veranstaltungen für Kinder u. Jugendliche (für Kreuzauer Nutzer frei) sowie politische Veranstaltungen (für Kreuzauer Parteien frei) -Sonstige NutzerKleiner Saal 77,00 Euro Gesamte Halle 154,00 Euro a) Nutzung durch Privatpersonen -Kreuzauer Nutzer-Auswärtige Nutzer- 154,00 Euro 231,00 Euro 17. Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine Chöre – Grundbetrag je Mitglied 50,00 Euro 0,75 Euro Mandolinenorchester etc. – Grundbetrag je Mitglied 100,00 Euro 0,75 Euro Orchester – Grundbetrag je Mitglied 750,00 Euro 15,00 Euro Jubiläumszuschüsse bei 25-, 50-, u. 75-jährigen Jubiläen bei vollen 100-jährigen Jubiläen 200,00 Euro 400,00 Euro Tambourcorps 150,00 Euro Schützenbruderschaften 250,00 Euro Zeltzuschüsse je angemieteter Zeltbahn 50,00 Euro Eifelvereine/Waldjugend 50,00 Euro Borromäusbüchereien je Einwohner 0,12 Euro Karnevalsgesellschaften – Grundbetrag je Garde für Karnevalszüge je Einwohner 100,00 Euro 25,00 Euro 0,17 Euro Kleiderzuschuss für die Anschaffung von Uniformen -Höchstbetrag je Mitglied(Bei allen Vereinen) 100,00 Euro Amt 50 18. Pflegekostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Tennisclub Drove Sportclub Bogheim Marianische Schützenbruderschaft Sportschützenclub Drove Tennisclub Kreuzau Tennisclub Untermaubach Tennisclub Obermaubach Tennisclub Stockheim 19. Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung der Sportjugend Grundbetrag für jeden Verein, der Jugendarbeit betreibt Erhöhungsbetrag für jede gemeldete Jugendmannschaft Erhöhungsbetrag für jeden gemeldeten Jugendlichen 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 475,00 Euro 243,00 Euro 100,00 Euro 45,00 Euro 2,50 Euro 20. Zuschüsse zu Kinder- und Jugendferienmaßnahmen (zur Zeit stehen im Haushalts keine Mittel zur Verfügung) Stadtranderholungsmaßnahmen Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer 1,00 Euro außerörtliche Maßnahmen Zuschussbetrag je Tag und Teilnehmer 21. Zuschüsse an das Deutsche Rote Kreuzau Je Mitglied Höchstbetrag 1,15 Euro 17,50 Euro 300,00 Euro Amt 60 22. Grundsatzbeschluss vom 18.12.1995 über die Festlegung von Grenzen für die verschiedenen Arten der Vergabe nach VOB a) freihändige Vergabe bei Aufträgen bis 5.000,00 Euro b) beschränkte Ausschreibung bei Aufträgen ab 10.000 DM bis 25.000,00 Euro Bei allen übrigen, hier im einzelnen nicht aufgeführten jährlichen Festzuschüssen (z.B. Weißer Ring, Kinderschutzbund, VdK Düren, Caritas, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) erfolgt eine Umstellung von 2 (DM) : 1 (Euro = €). „ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________