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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 8 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 89/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 die Verwaltung wie folgt beauftragt: „Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle 73, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen. Hierbei ist zu prüfen, ob Planungsüberlegungen aus den siebziger Jahren wieder aufgegriffen werden, wonach eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße „Brunnenweg“ vorgesehen war.“ Bei dem angesprochenen Grundstücksbereich handelt es sich um unbeplanten Innenbereich. Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen (Begründung siehe meine Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7) schlage ich Ihnen vor, einen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig auch eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Sitzungsvorlage. Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden: Im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 3, Parzellen Nr. 73 und 72. Im Süden durch die Straße „Brunnenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße, im Osten durch die „Maubacher Straße“. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt ermittelt werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen werden. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Vorlage: Seite - 2 - Im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 3, Parzellen Nr. 73 und 72. Im Süden durch die Straße „Brunnenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße, im Osten durch die „Maubacher Straße“.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________