Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 8
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
89/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 die Verwaltung wie folgt
beauftragt:
„Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle 73, ist
kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen. Hierbei ist zu
prüfen, ob Planungsüberlegungen aus den siebziger Jahren wieder aufgegriffen werden, wonach
eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße „Brunnenweg“ vorgesehen war.“
Bei dem angesprochenen Grundstücksbereich handelt es sich um unbeplanten Innenbereich.
Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen (Begründung siehe meine Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7) schlage ich Ihnen vor, einen Bebauungsplan
aufzustellen und gleichzeitig auch eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen.
Hierzu erfolgt eine gesonderte Sitzungsvorlage.
Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden:
Im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 3, Parzellen
Nr. 73 und 72. Im Süden durch die Straße „Brunnenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße, im
Osten durch die „Maubacher Straße“.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht exakt ermittelt
werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel ausreichen werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Vorlage:
Seite - 2 -
Im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 3, Parzellen
Nr. 73 und 72. Im Süden durch die Straße „Brunnenweg“, im Westen durch die „Kelterstraße, im
Osten durch die „Maubacher Straße“.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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