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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasser-beseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
52 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-98/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung beseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 der Abwasser- Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand: 188.700 € (3,41 % Gesamtkosten) Unterhaltungskosten: 673.250 € (12,15 % Gesamtkosten) Beitrag Erftverband abzgl. Nutzungsentschädigung: 3.237.000 € (58,44 % Gesamtkosten) Kalkulatorische Kosten: 1.440.000 € (26,00 % Gesamtkosten) Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der Gesamtkosten (= 1.246.263,80 €). Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter Berücksichtigung eines Gebührenüberschusses aus dem Jahr 2003 ein auf das Jahr 2005 entfallender Betrag von 4.278.344,03 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,90 €/m³ notwendig. Der Gebührensatz steigt somit gegenüber dem des Jahres 2004 um 0,36 €/m³. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 10,17 %. Zu den einzelnen Kostenblöcken: Personal- und Sachkosten ¾ Querschnittskosten (FB IV) Die Querschnittskosten steigen um 8,04 % gegenüber denen des Vorjahres. ¾ Personalkosten – Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. ¾ Personalkosten – (FB I) Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kan) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. Unterhaltungskosten Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen belaufen sich auf 150.000 €. Ein Betrag in Höhe von 500.000 € ist, wie im Zusammenhang mit der Zustandsbewertung des Kanalnetzes im Rahmen der Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz festgestellt wurde, notwendig für Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund von Kanaluntersuchungen wurden Schäden festgestellt, die lt. Vorgabe der SüV-Kan umgehend zu beseitigen sind. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlage wird hierdurch aber nicht wesentlich verlängert. Eine Aufnahme der Sanierungskosten als Aktivposten in der Bilanz und Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist somit nicht zulässig. Diese Sanierungsaufwendungen sind betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG und daher in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kalkulatorische Kosten ¾ Abschreibungen Die Stadt Bedburg führt zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein. Sämtliche Abwasseranlagen sind in die zu erstellende Bilanz als Aktivposten mit dem Zeitwert einzustellen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des vorhandenen Datenbestandes (Höhe, Tiefe, Länge, Beschaffenheit u.s.w.) unter Berücksichtigung des Alters der Abwasseranlage. Aufgrund der Neubewertung im Zuge der Einführung des NKF werden sich die Vermögenswerte erhöhen. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden – wie im Jahr 2004 – nach dem Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungszeitwerten wird nicht wie bisher der bei der Anschaffung bzw. Herstellung aufgewandte Betrag erwirtschaftet, sondern der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr. ¾ Kalkulatorische Verzinsung Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden die kalkulatorischen Zinsen (wie bisher) vom Anschaffungswert unter Berücksichtigung des Abzugskapitals bei einem Zinssatz von 5,33 % berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt gegenüber dem des Jahres 2004 unverändert. Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen ist bedingt durch das gestiegene zu verzinsende Anlagekapital. Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2005 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 24.09.2004 ist für 2005 ein Beitrag von rd. 3.270.000 € anzusetzen. Der in der Gebührenbedarfsberechnung 2004 hierfür angesetzte Betrag beläuft sich auf 3.307.400 €. 3.000.000 3,9 3,54 3,41 3,62 3,66 3,41 3,41 3,50 4,50 4,00 3,28 3.500.000 3,66 3,66 4.000.000 3,66 Entwicklung des Beitrags an den Erftverband und der Kanalbenutzungsgebühr 3,50 2.500.000 3,00 2.000.000 3.270.000 3.307.400 3.221.745 3.328.150 3.321.171 3.401.570 3.426.664 3.571.893 3.804.404 3.764.574 500.000 3.177.528 1.000.000 2,50 2.151.624 1.500.000 1,50 1,00 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 * 20 05 * 0 2,00 Gesamtbeitrag Kanalbenutzungsgebühr * lt. Prognose STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2005 wird von einer zu veranlagenden Wassermenge von insgesamt 1.090.800 m³ ausgegangen. Gegenüber der der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2004 zugrunde liegenden Frischwassermenge bedeutet dies eine Steigerung um 9.500 m³. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich wird, ist die Einwohnerzahl ebenfalls gestiegen. 1.110.000 25000 1.105.000 24500 1.100.000 1.095.000 24000 Veranlagte Frischwassermenge 1.090.000 23500 Einwohnerzahl des Vorjahres 1.085.000 1.080.000 23000 1.075.000 22500 1.070.000 1.065.000 22000 1995199619971998199920002001200220032004 Proz. Veränderung der Frischwasserverbräuche im Vergleich zu Bevölkerungsentwicklung 1,84% 2,00% 1,50% 1,19% 1,17% 1,00% 0,91% 1,01% 0,84% 0,54% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% 0,19% -0,21% 1995 1996 1997 1,04% 0,74% -0,10% 0,42% 1998 1999 0,11% 0,08% 2000 2001 0,44% 0,83% 0,71% 2002 2003 -1,21% -0,60% -1,50% Anstieg in % Normalverbraucher Anstieg der Bevölkerung 2004 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung 2005 ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage. Abschlussergebnis des Jahres 2003 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2003 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 14.342 € „erwirtschaftet“. Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2005 eingestellt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr Sachbearbeiterin ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand: 179.900 € % Unterhaltungskosten: € % Beitrag Erftverband abzgl. Nutzungsentschädigung: € % Kalkulatorische Kosten: 1.387.200 € 27,12 % Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der Gesamtkosten (= 1.107.630 €). Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist ein auf das Jahr 2003 entfallender Betrag von 3.815.170 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Dies bedeutet eine Kostensenkung bezogen auf die ansatzfähigen Kosten (ohne Anteil Straßenentwässerung) in Höhe von 140.972 € (- 3,56 %). Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,50 €/m³ notwendig. Der Gebührensatz sinkt somit gegenüber dem des Jahres 2002 um 0,12 €/m³ . Dies entspricht einer prozentualen Senkung des Gebührensatzes von 3,31 %. Zu den einzelnen Kostenblöcken: Personal- und Sachkosten ¾ Querschnittskosten (FB IV) Die Querschnittskosten sinken um 29,06 % gegenüber denen des Vorjahres. Die Kostensenkung resultiert im wesentlichen aus der Reduzierung von Personalkosten im Steueramt (Stellenreduzierung). ¾ Personalkosten – Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. ¾ Personalkosten – Fachbereich Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kan) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und der sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. Unterhaltungskosten STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Hierin enthalten sind u.a. die Kosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen. Aufgrund der Durchschnittswerte der letzten Jahre konnte hier eine Reduzierung in Höhe von 16.300 € vorgenommen werden, die im wesentlichen aus den reinen Unterhaltungskosten der Kanalanlagen resultieren. Entwicklung des städtischen Unterhaltungsaufwandes 250.000,00 200.000,00 150.000,00 100.000,00 50.000,00 Unterhaltungskosten Reinigung/Strom/Wasserv. 2003 2002 2001 Post- und Fernmeldegeb. 2000 1999 1998 1997 1996 1995 Versicherungen 1994 1993 1992 1991 1990 0,00 Kalkulatorische Kosten ¾ Abschreibungen Die kalkulatorischen Abschreibungen werden – wie in 2002 – nach Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Durch die Zugrundelegung Wiederbeschaffungszeitwerten wird nicht wie bisher der bei der Anschaffung Herstellung aufgewandte Betrag erwirtschaftet, sondern der betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr. dem von bzw. nach ¾ Kalkulatorische Verzinsung Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden die kalkulatorischen Zinsen (wie bisher) vom Anschaffungswert unter Berücksichtigung des Abzugskapitals bei einem Zinssatz von 5,33 % berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt gegenüber dem des Jahres 2002 unverändert. Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Somit wird der in 2003 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 20.09.2002 ist für 2003 ein Beitrag von rd. 3.230.000 € anzusetzen. Der in der Gebührenbedarfsberechnung 2002 hierfür angesetzte Betrag belief sich auf 3.330.000 €. 3,50 3,62 3,66 3,41 3,50 3,66 3,66 3,41 3.500.000 3,28 4.000.000 3,66 Entwicklung des Beitrags an den Erftverband und der Kanalbenutzungsgebühr 4,00 3,50 3.000.000 3,00 2.500.000 2.000.000 2,50 3.426.664 3.401.570 1996 1997 1998 1999 2000 2,00 3230000 3.571.893 1995 3.330.000 3.804.404 1994 3.321.171 3.764.574 500.000 3.177.528 1.000.000 2.151.624 1.500.000 0 1,50 1,00 Gesamtbeitrag 2001 2002* 2003* Kanalbenutzungsgebühr * lt. Prognose Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2003 wird von einer zu veranlagenden Wassermenge von insgesamt 1.090.000 m³ ausgegangen. Gegenüber der der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2002 zugrunde liegenden Frischwassermenge bedeutet dies eine Reduzierung um 11.400 m³. Die Frischwasserverbräuche haben insgesamt eine sinkende Tendenz (siehe auch nachstehende Grafik). Hauptursache des sinkenden Frischwasserverbrauchs gegenüber den bisherigen Kalkulationen ist die bereits in 2002 eingetretene deutliche Reduzierung des Verbrauchs eines „Großabnehmers“. STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage 25000 1.110.000 1.105.000 24500 1.100.000 1.095.000 24000 1.090.000 23500 1.085.000 1.080.000 Veranlagte Frischwassermenge Einwohnerzahl des Vorjahres 23000 1.075.000 22500 1.070.000 1.065.000 22000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Proz. Veränderung der Frischwasserverbräuche im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung (in %) 1,84% 2,00% 1,50% 1,19% 1,17% 0,91% 1,01% 1,00% 0,74% 0,84% 0,54% 0,50% 0,00% 0,19% -0,21% 1995 1996 1997 -0,10% 0,42% 1998 1999 0,11% 0,08% 2000 2001 0,71% 2002 -0,50% -0,60% -1,00% Anstieg in % Normalverbraucher Anstieg der Bevölkerung Die Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung 2003 ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 10 Abschlussergebnis des Jahres 2001 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Die ansatzfähigen Kosten (ohne Anteil Straßenentwässerung) blieben um 117.298 € unter den in der Gebührenbedarfsberechnung kalkulierten Beträgen. Zur Deckung der betriebswirtschaftlich relevanten Kosten in Höhe von 3.893.372 € wurden Gebühren in Höhe von 3.992.796 € vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2001 wurde somit ein Überschuss in Höhe von 99.424,25 € „erwirtschaftet“. Würde dieser den Gebührenzahlern im Jahre 2003 „gut geschrieben“, bedeutet dies eine weitere Gebührensenkung um 0,09 €/m³. Zur Erreichung von mehr Gebührenkontinuität wird aber – ganz im Sinne der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG - vorgeschlagen, diesen Betrag in der Rücklage zu belassen, um zukünftig Gebührensprünge, wie bspw. jenen zwischen den Jahren 2000 und 2001 (Erhöhung um 7,3 %), oder einen von Jahr zu Jahr permanenten Wechsel zwischen steigenden und sinkenden Gebühren besser abfedern bzw. vermeiden zu können. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister ----------------------------------Sachbearbeiter 50181 Bedburg, den