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Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße - Bericht der Verwaltung - )

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 18:27
Aktualisiert
29.08.16, 18:27
Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße
- Bericht der Verwaltung - ) Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße
- Bericht der Verwaltung - )

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Cr/Wo Jülich, 25.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 39/2016 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 08.09.2016 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße - Bericht der Verwaltung Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Mit Bezug auf den Beschluss des Ausschusses am 04.04.2016 (Vorlage Nr. 39/2016) fand ein Termin u.a. mit Vertretern der Pfarre Heilig-Geist statt. Bei diesem Gespräch bat Herr Pfarrer Wolff um eine Terminverschiebung hinsichtlich der bis zum 15.12.2015 gesetzten Frist zur Stellungnahme zur Unterschutzstellung der Pfarrkirche St. Adelgundis Koslar (Anhörung gem. Verwaltungsverfahrensgesetz § 28). In Kirchenvorstand wurde die Angelegenheit diskutiert und die Skepsis wog so schwer, dass eine Überprüfung der Unterschutzstellung nochmals vorgenommen werden sollte. Die Frage, ob ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt worden sei, ist zu verneinen. Im Verfahren hat es bisher eine Anhörung (16.11.2015) gegeben und es erfolgt die Vorstellung im zuständigen Ausschuss. Nach dortiger Zustimmung erfolgt der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Aufgrund des rechtsmittelfähigen Bescheides besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen (d.h. Klage beim Verwaltungsgericht). Gem. § 3 Abs. 1 DSchG NRW sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Diese Formulierung bedeutet, dass eine Sache, die die Voraussetzungen des § 2 DSchG (hier: Gutachten LVR-Amt für Denkmalpflege) erfüllt, in die Denkmalliste eingetragen werden muss. Ein Ermessen kommt den zuständigen Denkmalbehörden nicht zu. Zwischenzeitlich ist seitens des LVR-Amts für Denkmalpflege ein überarbeitetes Gutachten vorgelegt worden. Die Änderung bezieht sich auf eine Optimierung der Denkmalbegründung. Die Passagen zur Bedeutung für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen sind neu hinzugekommen (s.Anlage). Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 39/2016 1. Ergänzung Seite 2