Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 18:27
Aktualisiert
29.08.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Cr/Wo
Jülich, 25.08.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 39/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 08.09.2016
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße
- Bericht der Verwaltung Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Mit Bezug auf den Beschluss des Ausschusses am 04.04.2016 (Vorlage Nr. 39/2016) fand ein Termin u.a. mit Vertretern der Pfarre Heilig-Geist statt.
Bei diesem Gespräch bat Herr Pfarrer Wolff um eine Terminverschiebung hinsichtlich der bis zum
15.12.2015 gesetzten Frist zur Stellungnahme zur Unterschutzstellung der Pfarrkirche St. Adelgundis Koslar (Anhörung gem. Verwaltungsverfahrensgesetz § 28).
In Kirchenvorstand wurde die Angelegenheit diskutiert und die Skepsis wog so schwer, dass eine
Überprüfung der Unterschutzstellung nochmals vorgenommen werden sollte.
Die Frage, ob ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt worden sei, ist zu verneinen.
Im Verfahren hat es bisher eine Anhörung (16.11.2015) gegeben und es erfolgt die Vorstellung im
zuständigen Ausschuss. Nach dortiger Zustimmung erfolgt der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Aufgrund des rechtsmittelfähigen Bescheides besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen (d.h. Klage beim Verwaltungsgericht).
Gem. § 3 Abs. 1 DSchG NRW sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Diese Formulierung bedeutet, dass eine Sache, die die Voraussetzungen des § 2 DSchG (hier: Gutachten LVR-Amt
für Denkmalpflege) erfüllt, in die Denkmalliste eingetragen werden muss. Ein Ermessen kommt den
zuständigen Denkmalbehörden nicht zu.
Zwischenzeitlich ist seitens des LVR-Amts für Denkmalpflege ein überarbeitetes Gutachten vorgelegt worden. Die Änderung bezieht sich auf eine Optimierung der Denkmalbegründung. Die Passagen zur Bedeutung für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen sind neu hinzugekommen (s.Anlage).
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 39/2016 1. Ergänzung
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