Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt BE: Frau Becker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
26/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
04.04.2001
TOP: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes der Kreuzauer Interessengemeinschaft
e.V. (KIG) am Sonntag, dem 18.03.2001;
- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -
I. Sach- und Rechtslage:
Am 21.02.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO gefaßt.
Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO dem Rat zur Genehmigung
vorzulegen..
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Veröffentlichungskosten der ordnungsbehördlichen Verordnung vom Antragsteller zu
erstatten sind.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.
Der Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut:
„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des Ostermarktes im Bereich des Ortsteiles Kreuzau am 18.03.2001 von 13:00
Uhr bis 18:00 Uhr beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als
Bestandteil dieses Beschlusses“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
Vorlage:
Seite - 2 -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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