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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes der Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. (KIG) am Sonntag, dem 18.03.2001; - Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes der Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. (KIG) am Sonntag, dem 18.03.2001;
- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes der Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. (KIG) am Sonntag, dem 18.03.2001;
- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt BE: Frau Becker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 26/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 04.04.2001 TOP: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes der Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. (KIG) am Sonntag, dem 18.03.2001; - Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung - I. Sach- und Rechtslage: Am 21.02.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO gefaßt. Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Veröffentlichungskosten der ordnungsbehördlichen Verordnung vom Antragsteller zu erstatten sind. III. Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO. Der Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut: „Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Ostermarktes im Bereich des Ortsteiles Kreuzau am 18.03.2001 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses“. Der Bürgermeister - Ramm - Vorlage: Seite - 2 - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________