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Anfrage FDP (Vermittlung von Arbeitslosengeld II Empfängern hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Anfrage FDP (Vermittlung von Arbeitslosengeld II Empfängern
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Kreistagsfraktion Euskirchen Hans Reiff Fraktionsvorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Postfach 1145 53861 Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: F 19/2006 11.10.2006 Az.: X Öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Nichtöffentliche Sitzung 21.11.2006 Vermittlung von Arbeitslosengeld II Empfängern Hier: Anfrage der FDP-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, für die nächste Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses dürfen wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1. Wird die Vermittlung von Arbeitslosengeld-II - Empfängern in Eingliederungs- und Schulungsmaßnahmen lokaler Träger zentral von Euskirchen gesteuert oder dezentral von den Städten und Gemeinden? 2. Von wie vielen Weiterbildungsangeboten im Kreis Euskirchen hat die Arge Kenntnis hat und in welcher Form besteht ein Austausch mit lokalen Trägern? Begründung: Im Zusammenhang mit dem SGB II ist der Kreistagsfraktion in verschiedenen Gespräche mitgeteilt worden, dass es zwar in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden Maßnahmen zur Förderung von Arbeitslosengeld II - Empfängern gibt, dass es anscheinend aber Probleme mit der Vermittlung von Leistungsempfängern gibt. Es wurde uns mitgeteilt, dass nicht immer nur Leistungsempfänger aus dem jeweiligen Ort vermittelt werden, sondern dass gerade auch zum Teil Empfänger aus anderen Orten vermittelt wurden, und der Eindruck entstand, als wenn das jeweils örtliche Sozialamt insoweit untätig geblieben ist. Es geht nicht darum, Kritik an der Arbeit eines bestimmten Sozialamtes oder der eines bestimmten Trägers einer entsprechenden Fördermaßnahmen zu richten und es geht auch nicht um die Frage, Seite - 2 ob Einrichtungen wie das BZE, die DEKRA oder andere Berufsbildungseinrichtungen genutzt werden, sondern es geht um die kleinen Einrichtungen in den jeweiligen Gemeinden, die jeweils nur ein paar hilfsbedürftige Leistungsempfänger schulen und auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereiten. Aus unseren Nachfragen ergab sich, dass die Sozialämter nicht mehr die Aufgabe haben, sich um diese Vermittlungsarbeit zu kümmern, sondern dass dies zentral von Euskirchen gesteuert wird. Uns interessiert in diesem Zusammenhang also, ob die Arge dies so handhabt und ob es nicht sinnvoller wäre, mit dem jeweiligen Sozialamt den Kontakt zumindest zu den kleinen und lokalen Einrichtungen unmittelbar Vorort herzustellen? Im Voraus für Ihre Bemühungen recht herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Reiff (Fraktionsvorsitzender) gez. Oliver Totter (Mitglied im Ausschuss für Schulen, Kultur, Soziales und Gesundheit)