Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Herzog „Konzeptionelle Weiterentwicklung“ Anfrage Nr. 3(2016 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.05.2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
190 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
08.09.16, 09:54
Aktualisiert
08.09.16, 09:54
Anfrage (Herzog „Konzeptionelle Weiterentwicklung“
Anfrage Nr. 3(2016 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.05.2016) Anfrage (Herzog „Konzeptionelle Weiterentwicklung“
Anfrage Nr. 3(2016 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.05.2016) Anfrage (Herzog „Konzeptionelle Weiterentwicklung“
Anfrage Nr. 3(2016 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.05.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 190 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 29.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 265/2016 Anfrage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 08.09.2016 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Herzog „Konzeptionelle Weiterentwicklung“ Anfrage Nr. 3(2016 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.05.2016 Anlg.: SD.Net Anfragetext: Seitens der Verwaltung werden Möglichkeiten einer Veränderung bzw. Neuausrichtung des Jülich Magazins und der Veröffentlichung von Bekanntmachungen derzeit umfassend geprüft. Dabei werden auch die im April vorgestellten Möglichkeiten einer konzeptionellen Weiterentwicklung des „Herzog“ berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund kann die o.g. Anfrage wie folgt beantwortet werden: 1. Wir bitten um Bereitstellung der Vertragsunterlagen die mit dem RMP Verlag geschlossen wurden. 2. Sollten aus den Vertragsunterlagen kein eindeutiger Umfang der städtischen Veröffentlichungen ersichtlich sein, sollten diese gesondert vorgelegt werden (ggf. gesonderte Absprachen). a. Wie viele Textseiten sind vertraglich zugesichert und gibt es hier eine Unterscheidung zu redaktionellen Inhalten und Inhalten des Amtsblattes (Veröffentlichungen) Vertraglich zugesichert sind Bereiche für die Amtlichen Bekanntmachungen (Amtsblatt) und weitere Seiten für redaktionelle Inhalte der Stadt Jülich. Dies ist im Impressum des Jülich Magazins entsprechend ausgewiesen. Für redaktionelle Veröffentlichungen stehen der Stadt Jülich die Seiten unter der Überschrift „Notizen aus dem Rathaus“ zur Verfügung. Hierfür trägt die Stadt Jülich die presserechtliche Verantwortung. Die von der Stadt Jülich erstellten Texte und Bilder werden unverändert abgedruckt. Die Bekanntmachungen werden in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die erste Seite der Bekanntmachungen ist im monatlichen Preis des Jülich Magazins enthalten. Jede weitere angefangene halbe Seite Bekanntmachungen wird mit 92,21 Euro bezahlt. b. Gibt es kostenlose Möglichkeiten bzw. Vergünstigungen für die städtischen Gesellschaften (SEG, Brückenkopfpark, Stadtwerke). Redaktionelle Beiträge der städtischen Gesellschaften werden veröffentlicht. Die Stadtwerke Jülich GmbH nutzt das Jülich Magazin regelmäßig für Anzeigen und trägt damit zur Finanzierung des Jülich Magazins bei. c. Ist die kostenlose Veröffentlichung für Vereine ein Bestandteil des Vertrages oder ein Angebot des Verlags? Die kostenlose Veröffentlichung von Vereinsmitteilungen ist eine Grundidee des Jülich Magazins und daher Bestandteil des Vertrages. Artikel können an die Stadt Jülich oder direkt an den Verlag geschickt werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung im Einzelfall besteht jedoch nicht. 3. Zu welchem Zeitpunkt ist dieser Vertrag kündbar? Siehe Vorlage 457/2015 1. Ergänzung vom 20.11.2015. 4. Ist eine Verteilung in alle Haushalte zwingend notwendig? Nein. 5. Wenn nein, fallen entstehende Kosten dann unter die freiwilligen Ausgaben? Die Mittel für das Jülich Magazin sind im freiwilligen Bereich des Haushaltes veranschlagt. Die Mittel für die zusätzlichen Bekanntmachungsseiten sind im pflichtigen Bereich des Haushaltes veranschlagt. 6. In welchem Turnus wäre eine Veröffentlichung als Amtsblatt möglich, als Beispiel 1 mal im Monat (zur Zeit alle 14 Tage)? Seit der Nutzung des Jülich Magazins als Amtsblatt erfolgt die 14 tägliche Veröffentlichung. Ob auch ein anderer Erscheinungsrhythmus praktikabel wäre, wird derzeit geprüft. Eindeutige rechtliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. Diese Frage konnte auch im Kontakt mit dem MIK NRW bisher nicht eindeutig geklärt werden. 7. Wäre bei einer Neuausrichtung auch der Abdruck des Umweltkalenders möglich? Im Rahmen der Prüfung durch die Verwaltung wird diese Frage berücksichtigt werden. 8. Sollte eine Vertragsauflösung mit RMP möglich sein und eine Neubeauftragung notwendig, würde dies ausgeschrieben werden oder würde die Einholung von drei Angeboten bei klaren Inhaltsund Aufgabenbeschreibung ausreichend sein? Dies ist noch zu prüfen. Ein Zusammenführen von HERZOG und Jülich Magazin wäre nur mit dem Einverständnis des derzeitigen Herausgebers des HERZOG möglich, eine Ausschreibung daher nicht möglich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Anfrage 265/2016 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Anfrage 265/2016 X nein nein Seite 3