Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
126/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: Umgestaltung der „Gereonstraße“ im Ortsteil Boich;
hier: Reduzierung der Ausbaulänge
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 dem vom Ingenieurbüro
Nork und Berger erarbeiteten Ausbauentwurf zur Umgestaltung der „Gereonstraße“ zugestimmt.
Der Ausbauentwurf beinhaltete das Teilstück zwischen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“. Auf der
Grundlage dieses Ausbauentwurfes wurde inzwischen durch das Ingenieurbüro eine detaillierte
Kostenermittlung vorgenommen.
Hiernach werden sich die Kosten voraussichtlich auf nunmehr 1.070.000,00 DM belaufen.
Im Haushaltsplan sind bisher 700.000,00 DM veranschlagt, sodass sich eine Differenz von
300.000,00 DM ergibt. Diese Differenz bedarf selbstverständlich einer kritischen Betrachtung. Der
Differenzbetrag ergibt sich aus folgenden Gründen:
1.
Der bisher gebildete Haushaltsansatz wurde im September 1998 aufgrund einer groben
Kostenschätzung wie folgt ermittelt:
Damalige Ausbaulänge:
425 m
x
durchschnittlich 8 m Breite
3.500 qm
x
=
3.400 qm, gerundet 3.500 qm.
200,00 DM/qm umzugestaltender Fläche
=
700.000,00 DM.
Bei dem Betrag in Höhe von 200,00 DM/qm handelt es sich um den Richtwert, der in der
Städtebauförderung anerkannt wird und grundsätzlich auch bei Verwendung normaler
Materialien immer ausreicht.
2.
Im Zuge der detaillierten Kostenermittlung wurde nunmehr auch eine detaillierte
Flächenermittlung vorgenommen.
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Planung beträgt die Ausbaulänge nunmehr rund 500
m. Die umzugestaltende Fläche beläuft sich auf 5.400 qm. Unter Zugrundelegung des
Richtsatzbetrages von 200,00 DM würden sich somit Kosten in Höhe von 1.080.000,00 DM
ergeben.
3.
Aufgrund inzwischen durchgeführter Überprüfungen steht leider fest, dass das gesamte
auszubauende Straßenbaumaterial teerkontaminiert ist und somit spezial entsorgt werden
muss. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von rund 100.000,00 DM, die im Richtsatzwert
von 200,00 DM/qm selbstverständlich nicht enthalten sind.
Vorlage:
4.
Seite - 2 -
Im Jahre 1998 wurde die Frage der Erneuerung der Straßenbeleuchtung nicht
berücksichtigt. Diese ist jedoch im Zuge der Umgestaltung sinnvoll und erforderlich.
Hierdurch ergeben sich Kosten in Höhe von 37.000,00 DM. Auch dieser Betrag ist in den
Richtsatzkosten nicht enthalten.
Legt man dieses Zahlenmaterial zugrunde, so müssten sich die Ausbaukosten eigentlich wie folgt
belaufen:
5.440 qm
x
200,00 DM Richtsatz
Mehrkosten für teerkontaminiertes Material
Mehrkosten für Straßenbeleuchtung
=
1.080.000,00 DM
100.000,00 DM,
37.000,00 DM,
1.217.000,00 DM.
Die detaillierte Kostenermittlung beläuft sich jedoch auf
1.070.000,00 DM.
Hiermit steht zumindest eindeutig fest, dass trotz der Mehrkosten für das teerkontaminierte
Material und Straßenbeleuchtung die Richtsatzkosten von 200,00 DM/qm eingehalten werden
(1.070.000,00 DM : 5.400 qm = 198,15 DM).
Nach Rücksprache mit dem Amt für Agrarordnung würde die Maßnahme auch in dieser Höhe
bezuschusst. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde würde sich aber auch entsprechend erhöhen
und zwar wie folgt:
bisher :
Baukosten
zu erwartenden Zuschuss
Eigenmittel
nunmehr Baukosten:
zu erwartender Zuschuss 60 v. H.
Eigenmittel
700.000,00 DM,
420.000,00 DM,
280.000,00 DM.
1.070.000,00 DM,
642.000,00 DM,
428.000,00 DM.
Auch wenn das Amt für Agrarordnung die Maßnahme in dieser Kostengrößenordnung
bezuschussen würde, schlage ich Ihnen dennoch vor, die Ausbaulänge zu reduzieren und
begründe dies wie folgt:
Wie bekannt, handelt es sich bei dem Teilstück der „Gereonstraße“ ab „Rather Weg“ bis zur
„Dechanei“ um eine Kreisstraße. Dieses Teilstück ist ca. 90 m lang.
Die umzugestaltende Fläche in diesem Teilbereich beläuft sich auf 1000 qm.
Der Ausbauentwurf, gerade für dieses Teilstück, wurde sehr kritisch diskutiert. Letztendlich hat der
Rat die Verwaltung auch beauftragt, zu prüfen, ob die vorgesehenen Parkplätze im Bereich der
Zimmerei Wollbrandt nicht anders gestaltet werden können als vorgesehen. Elemente der
Verkehrsberuhigung waren in diesem Teilstück ohnehin nicht möglich.
Der Ausbauentwurf sah eine zukünftige Fahrbahnbreite von 5 m vor. Hierdurch ergab sich die
Möglichkeit, die Gehwege zu verbreitern und in einem Teilbereich einen Parkstreifen anzulegen
(der Ausbauentwurf wird in der Sitzung nochmals vorgestellt).
Für die Umgestaltung ist jedoch die Zustimmung des Kreises Düren als Träger der Straßenbaulast
erforderlich. Die endgültigen Abstimmungsgespräche wurden inzwischen geführt. Hiernach besteht
der Kreis Düren auf einer verbleibenden Fahrbahnbreite von mindestens 6 m. Aufgrund dieser
Tatsache können die ursprünglich beabsichtigten Längsparkstreifen nicht mehr angelegt werden.
Die Umgestaltung würde darin bestehen, dem Kreis Düren die Fahrbahndecke zu erneuern und
die vorhandenen noch intakten Gehwege andersartig zu pflastern. Ich habe das Ingenieurbüro
Berger aus diesem Grunde gebeten, eine neue Kostenermittlung ohne dieses Teilstück
durchzuführen.
Diese Überprüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Vorlage:
Seite - 3 -
Die Gesamtbaukosten belaufen sich einschließlich der Mehrkosten für teerkontaminiertes Material
und der Mehrkosten für die Straßenbeleuchtung auf rund 920.000,00 DM.
Hieraus ergibt sich dann folgende Finanzierung:
Gesamtbaukosten
zu erwartender Zuschuss 60 v. H.
920.000,00 DM
552.000,00 DM
Eigenmittel
368.000,00 DM.
Weitere Kostenreduzierungen sind nicht möglich. Ob und inwieweit die konjunkturelle Lage im
kommenden Jahr dazu führt, dass aufgrund günstiger Ausschreibungsergebnisse Minderkosten
entstehen, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus ist es denkbar, dass durch gleichzeitige
Kanalsanierungsmaßnahmen Synergieeffekte entstehen. Für den Zuwendungsantrag muss jedoch
nunmehr von dieser Kostengrößenordnung ausgegangen werden.
Abschließend schlage ich Ihnen nochmals vor, auf die Umgestaltung des Teilstückes der
„Gereonstraße“ - K 46 aus den bereits erwähnten Gründen zu verzichten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entgegen der bisherigen Veranschlagung in Höhe von 700.000,00 DM müssen nunmehr
insgesamt 920.000,00 DM bereitgestellt werden. Der Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich von
bisher 280.000,00 DM auf nunmehr 368.000,00 DM. Eine entsprechende Veranschlagung erfolgt
im Vermögenshaushalt 2002.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Auf die Umgestaltung der „Gereonstraße“, Teilstück K 46, wird verzichtet.
2. Der endgültigen Kostenermittlung wird zugestimmt;
Veranschlagung erfolgt im Vermögenshaushalt 2002.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
eine
entsprechende