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Allgemeine Vorlage (Umgestaltung der "Gereonstraße" im Ortsteil Boich; hier: Reduzierung der Ausbaulänge)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umgestaltung der "Gereonstraße" im Ortsteil Boich;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 126/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2001 06.11.2001 20.11.2001 TOP: Umgestaltung der „Gereonstraße“ im Ortsteil Boich; hier: Reduzierung der Ausbaulänge I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 dem vom Ingenieurbüro Nork und Berger erarbeiteten Ausbauentwurf zur Umgestaltung der „Gereonstraße“ zugestimmt. Der Ausbauentwurf beinhaltete das Teilstück zwischen „Im Moosgarten“ und „Dechanei“. Auf der Grundlage dieses Ausbauentwurfes wurde inzwischen durch das Ingenieurbüro eine detaillierte Kostenermittlung vorgenommen. Hiernach werden sich die Kosten voraussichtlich auf nunmehr 1.070.000,00 DM belaufen. Im Haushaltsplan sind bisher 700.000,00 DM veranschlagt, sodass sich eine Differenz von 300.000,00 DM ergibt. Diese Differenz bedarf selbstverständlich einer kritischen Betrachtung. Der Differenzbetrag ergibt sich aus folgenden Gründen: 1. Der bisher gebildete Haushaltsansatz wurde im September 1998 aufgrund einer groben Kostenschätzung wie folgt ermittelt: Damalige Ausbaulänge: 425 m x durchschnittlich 8 m Breite 3.500 qm x = 3.400 qm, gerundet 3.500 qm. 200,00 DM/qm umzugestaltender Fläche = 700.000,00 DM. Bei dem Betrag in Höhe von 200,00 DM/qm handelt es sich um den Richtwert, der in der Städtebauförderung anerkannt wird und grundsätzlich auch bei Verwendung normaler Materialien immer ausreicht. 2. Im Zuge der detaillierten Kostenermittlung wurde nunmehr auch eine detaillierte Flächenermittlung vorgenommen. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Planung beträgt die Ausbaulänge nunmehr rund 500 m. Die umzugestaltende Fläche beläuft sich auf 5.400 qm. Unter Zugrundelegung des Richtsatzbetrages von 200,00 DM würden sich somit Kosten in Höhe von 1.080.000,00 DM ergeben. 3. Aufgrund inzwischen durchgeführter Überprüfungen steht leider fest, dass das gesamte auszubauende Straßenbaumaterial teerkontaminiert ist und somit spezial entsorgt werden muss. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von rund 100.000,00 DM, die im Richtsatzwert von 200,00 DM/qm selbstverständlich nicht enthalten sind. Vorlage: 4. Seite - 2 - Im Jahre 1998 wurde die Frage der Erneuerung der Straßenbeleuchtung nicht berücksichtigt. Diese ist jedoch im Zuge der Umgestaltung sinnvoll und erforderlich. Hierdurch ergeben sich Kosten in Höhe von 37.000,00 DM. Auch dieser Betrag ist in den Richtsatzkosten nicht enthalten. Legt man dieses Zahlenmaterial zugrunde, so müssten sich die Ausbaukosten eigentlich wie folgt belaufen: 5.440 qm x 200,00 DM Richtsatz Mehrkosten für teerkontaminiertes Material Mehrkosten für Straßenbeleuchtung = 1.080.000,00 DM 100.000,00 DM, 37.000,00 DM, 1.217.000,00 DM. Die detaillierte Kostenermittlung beläuft sich jedoch auf 1.070.000,00 DM. Hiermit steht zumindest eindeutig fest, dass trotz der Mehrkosten für das teerkontaminierte Material und Straßenbeleuchtung die Richtsatzkosten von 200,00 DM/qm eingehalten werden (1.070.000,00 DM : 5.400 qm = 198,15 DM). Nach Rücksprache mit dem Amt für Agrarordnung würde die Maßnahme auch in dieser Höhe bezuschusst. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde würde sich aber auch entsprechend erhöhen und zwar wie folgt: bisher : Baukosten zu erwartenden Zuschuss Eigenmittel nunmehr Baukosten: zu erwartender Zuschuss 60 v. H. Eigenmittel 700.000,00 DM, 420.000,00 DM, 280.000,00 DM. 1.070.000,00 DM, 642.000,00 DM, 428.000,00 DM. Auch wenn das Amt für Agrarordnung die Maßnahme in dieser Kostengrößenordnung bezuschussen würde, schlage ich Ihnen dennoch vor, die Ausbaulänge zu reduzieren und begründe dies wie folgt: Wie bekannt, handelt es sich bei dem Teilstück der „Gereonstraße“ ab „Rather Weg“ bis zur „Dechanei“ um eine Kreisstraße. Dieses Teilstück ist ca. 90 m lang. Die umzugestaltende Fläche in diesem Teilbereich beläuft sich auf 1000 qm. Der Ausbauentwurf, gerade für dieses Teilstück, wurde sehr kritisch diskutiert. Letztendlich hat der Rat die Verwaltung auch beauftragt, zu prüfen, ob die vorgesehenen Parkplätze im Bereich der Zimmerei Wollbrandt nicht anders gestaltet werden können als vorgesehen. Elemente der Verkehrsberuhigung waren in diesem Teilstück ohnehin nicht möglich. Der Ausbauentwurf sah eine zukünftige Fahrbahnbreite von 5 m vor. Hierdurch ergab sich die Möglichkeit, die Gehwege zu verbreitern und in einem Teilbereich einen Parkstreifen anzulegen (der Ausbauentwurf wird in der Sitzung nochmals vorgestellt). Für die Umgestaltung ist jedoch die Zustimmung des Kreises Düren als Träger der Straßenbaulast erforderlich. Die endgültigen Abstimmungsgespräche wurden inzwischen geführt. Hiernach besteht der Kreis Düren auf einer verbleibenden Fahrbahnbreite von mindestens 6 m. Aufgrund dieser Tatsache können die ursprünglich beabsichtigten Längsparkstreifen nicht mehr angelegt werden. Die Umgestaltung würde darin bestehen, dem Kreis Düren die Fahrbahndecke zu erneuern und die vorhandenen noch intakten Gehwege andersartig zu pflastern. Ich habe das Ingenieurbüro Berger aus diesem Grunde gebeten, eine neue Kostenermittlung ohne dieses Teilstück durchzuführen. Diese Überprüfung führte zu folgendem Ergebnis: Vorlage: Seite - 3 - Die Gesamtbaukosten belaufen sich einschließlich der Mehrkosten für teerkontaminiertes Material und der Mehrkosten für die Straßenbeleuchtung auf rund 920.000,00 DM. Hieraus ergibt sich dann folgende Finanzierung: Gesamtbaukosten zu erwartender Zuschuss 60 v. H. 920.000,00 DM 552.000,00 DM Eigenmittel 368.000,00 DM. Weitere Kostenreduzierungen sind nicht möglich. Ob und inwieweit die konjunkturelle Lage im kommenden Jahr dazu führt, dass aufgrund günstiger Ausschreibungsergebnisse Minderkosten entstehen, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus ist es denkbar, dass durch gleichzeitige Kanalsanierungsmaßnahmen Synergieeffekte entstehen. Für den Zuwendungsantrag muss jedoch nunmehr von dieser Kostengrößenordnung ausgegangen werden. Abschließend schlage ich Ihnen nochmals vor, auf die Umgestaltung des Teilstückes der „Gereonstraße“ - K 46 aus den bereits erwähnten Gründen zu verzichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entgegen der bisherigen Veranschlagung in Höhe von 700.000,00 DM müssen nunmehr insgesamt 920.000,00 DM bereitgestellt werden. Der Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich von bisher 280.000,00 DM auf nunmehr 368.000,00 DM. Eine entsprechende Veranschlagung erfolgt im Vermögenshaushalt 2002. III. Beschlussvorschlag: „1. Auf die Umgestaltung der „Gereonstraße“, Teilstück K 46, wird verzichtet. 2. Der endgültigen Kostenermittlung wird zugestimmt; Veranschlagung erfolgt im Vermögenshaushalt 2002.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ eine entsprechende