Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/641-18
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
87/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende
Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 11.07.2001 beantragt die Fa. Rotopack Düren GmbH die weitergehende
Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr zur besseren Erschließung des
Betriebsgrundstückes. Das Antragsschreiben einschließlich der umfangreichen Begründung ist als
Anlage beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.
Aus der Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
Die Panzerstraße ist im rechtskräftigen Bebauungsplan F 8 b (Gewerbegebiet Stockheim) als
öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. Durch Besitzübergabevertrag vom 21.03.1994 steht die
Straße wieder im Eigentum und in der Baulast der Gemeinde Kreuzau. Seit diesem Zeitpunkt dient
sie als Werkszufahrt für verschiedene Firmen im Grundstücksbereich Helge. Bis zu der in der
beiliegenden Flurkartenablichtung mit X gekennzeichneten Stelle (ca. 140 m von der
Andreasstraße aus) ist sie für sämtlichen Fahrzeugverkehr freigegeben. An der gekennzeichneten
Stelle wurde seinerzeit das Verkehrszeichen 260 StVO aufgestellt. Ab hier ist ein Befahren nur
noch für den landwirtschaftlichen Verkehr möglich.
Die Fa. Rotopack verfügt seit Jahrzehnten über eine bestehende Grundstückszufahrt von der
Panzerstraße aus (siehe Lageplan Ziffer 1), die offensichtlich seit Jahren nicht mehr genutzt wird.
Aufgrund der Modernisierung/Umstruktuierung des Betriebes ist nunmehr beabsichtigt, an der im
Lageplan mit Ziffer 2 gekennzeichneten Stelle von der Panzerstraße aus eine neue Werkszufahrt
anzulegen.
Die geplanten Container-Standorte können aufgrund der örtlichen Verhältnisse von der
bestehenden Werkszufahrt aus dem Gewerbegebiet heraus nicht erreicht werden. Alternativ wäre
es möglich, eine Werkszufahrt über die Straße „Am Buchenmaar“ anzulegen. Dies ist jedoch im
Interesse des Wohngebietes nicht wünschenswert.
Der bauliche Zustand der Panzerstraße lässt ein Befahren mit Lkw über das bisher hinaus bereits
freigegebene Teilstück durchaus zu. Ich schlage Ihnen von daher vor, dem Antrag der Fa.
Rotopack Düren GmbH stattzugeben und das vorhandene Verkehrszeichen 260 von der
bisherigen Stelle zu versetzen und hinter der mit Ziffer 1 gekennzeichneten und bereits
vorhandenen Werkszufahrt der Fa. Rotopack Düren GmbH neu aufzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht können in Zukunft Kosten für die Unterhaltung der
Panzerstraße entstehen, deren Höhe jedoch nicht absehbar ist.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH auf weitergehende Öffnung der Panzerstraße
für den Lkw-Verkehr wird stattgegeben.
2.
Das vorhandene Verkehrszeichen 260 StVO wird entsprechend versetzt.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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