Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/652-12
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09. Oktober 2001
Vorlagen-Nr.
115/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
06.11.2001
20.11.2001
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung;
hier: 1. Festlegung des Kalkulationszeitraumes
2. Festsetzung der Gebührensätze
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW neu gefasst worden. Seit diesem
Zeitpunkt ist es zulässig, der Gebührenberechnung einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren
zugrunde zu legen. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb
der nächsten 3 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen (für HSK-Gemeinden
sicherlich müssen) innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
In den Jahren 1999, 2000 und 2001 wurde der Kalkulationszeitraum wie bisher lediglich für 1 Jahr
festgelegt. Ich möchte Ihnen jedoch nunmehr vorschlagen, den Kalkulationszeitraum auf 3 Jahre
festzusetzen. Dies hat den Vorteil, dass die Gebühren 3 Jahre konstant bleiben. Die
Hauptkostenarten, die die Höhe der Gebühren bestimmen, haben sich inzwischen so stabilisiert
(WVER-Beitrag, Kanalunterhaltung), dass ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum keine Risiken in sich
birgt, die dazu führen würden, dass nach 3 Jahren ein gewaltiger Gebührensprung entsteht.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2001 ergab eine kostendeckende Gebührenhöhe wie folgt:
Anteil Schmutzwasser: 2,47 Euro (4,83 DM)
Anteil Regenwasser:
0,43 Euro (0,84 DM)
Vollanschluss:
2,90 Euro (5,67 DM)
Festgesetzt für das Jahr 2001 wurden:
Anteil Schmutzwasser: 2,27 Euro (4,43 DM)
Anteil Regenwasser:
0,35 Euro (0,69 DM)
Vollanschluss:
2,62 Euro (5,12 DM)
Zum Haushaltsausgleich wurde eine Rücklagenentnahme in Höhe von 420.434,00 DM
veranschlagt.
Wie Sie aus den beigefügten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2002, 2003 und 2004
entnehmen können, ist keine Gebührenerhöhung erforderlich, vielmehr können die Gebühren
sogar geringfügig gesenkt werden. Die neuen Gebührensätze betragen:
Anteil Schmutzwasser: 2,19 Euro (4,28 DM)
Anteil Regenwasser:
0,36 Euro (0,70 DM)
Vollanschluss:
2,55 Euro (4,99 DM)
Vorlage:
Seite - 2 -
Diese erfreuliche Entwicklung ist im Wesentlichen auf folgende 3 Faktoren zurückzuführen:
1. Gestiegener Wasserverbrauch, wobei dieser weniger auf Mehrverbräuche einzelner Haushalte
zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf die rege Bautätigkeit in den letzten Jahren. Während
bisher beim Schmutzwasser mit 780.000 cbm kalkuliert wurde, kann nunmehr ein Verbrauch in
Höhe von 820.000 cbm zugrunde gelegt werden.
Beim Regenwasser wurde bisher mit 710.000 cbm kalkuliert; nunmehr können 760.000 cbm
zugrunde gelegt werden.
2. Die Rechtsprechung des OVG NRW zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen hat sich für den
Gebührenzahler positiv drastisch verändert. Während bisher die sogenannte Prozentmethode
für rechtens erklärt wurde, müssen die Gemeinden die bislang praktizierte
Berechnungsmethodik in der Weise umstellen, dass künftig das Abzugskapital (Beiträge und
Zuschüsse) jeweils in seiner ursprünglichen Höhe zur Minderung des zu verzinsenden Kapitals
eingesetzt werden muss. Hierdurch reduzieren sich die kalkulatorischen Zinsen um rund
230.000,00 DM/Jahr.
3. Wie bereits eingangs der Vorlage erwähnt, schreibt § 6 Abs. 2 KAG NRW nunmehr zwingend
vor, Gebührenüberschüsse innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Von daher ist der in
der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2002 entstandene Überschuss in Höhe von 207.964,60
Euro (406.743,43 DM) in die Gebührenkalkulation einzubeziehen. Hierdurch reduzieren sich
die Gebühren beim Schmutzwasser um 0,07 Euro und beim Regenwasser um 0,01 Euro
(siehe hierzu gesonderten beigefügten Vermerk).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Jahren 2002 bis 2004 ergeben sich folgende
Kanalbenutzungsgebühren einschließlich Rücklagenentnahme:
Einnahmen
aus
den
Haushaltsjahr 2002:
Gebühren:
Rücklagenentnahme:
Insgesamt:
2.069.400,00 Euro
69.327,00 Euro
2.138.727,00 Euro
Haushaltsjahr 2003:
Gebühren:
Rücklagenentnahme:
Insgesamt:
2.069.400,00 Euro
67.346,80 Euro
2.136.746,80 Euro
Haushaltsjahr 2004:
Gebühren:
Rücklagenentnahme:
Insgesamt:
2.069.400,00 Euro
66.921,80 Euro
2.136.321,80 Euro
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2002-2004)
festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2002-2004 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser: 2,19 Euro (4,28 DM)
Teilanschluss Regenwasser:
0,36 Euro (0,70 DM)
Vorlage:
Seite - 3 -
Vollanschluss:
Der Bürgermeister
-
Ramm –
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
2,55 Euro (4,99 DM).“