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Beschlussvorlage (Aufstellung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden-Bauleitplanung der Stadt Bergheim-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Aufstellung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden-Bauleitplanung der Stadt Bergheim-) Beschlussvorlage (Aufstellung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden-Bauleitplanung der Stadt Bergheim-) Beschlussvorlage (Aufstellung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden-Bauleitplanung der Stadt Bergheim-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-146/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 01.02.2005 Betreff: Aufstellung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden -Bauleitplanung der Stadt Bergheimhier: 1. Flächennutzungsplan -98. Änderung- Bergheim „Raiffeisenstraße/Südweststraße“ 2. Bebauungsplan Nr. 225/Bergheim „Postgalerie Bergheim-Mitte“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Bedburg vom 16.12.2004 zur 98. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bergheim sowie zum Bebauungsplan Nr. 255/Bergheim „Postgalerie BergheimMitte“ zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 11.11.2004 hat die Stadt Bergheim die Stadt Bedburg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 des Baugesetzbuches über die Einleitung von Bauleitplanverfahren informiert. Dabei wurde um Abgabe einer Stellungnahme zum Verfahren bis zum 17.12.2004 gebeten. Gem. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Entsprechend § 4 Abs. 1 des BauGB hat die Stadt Bergheim die Verfahren für die 98. Änderung des Flächennutzungsplan es sowie dem Bebauungsplan Nr. 255/Bergheim eingeleitet. Die im Parallelverfahren durchgeführten Planungen betreffen den Zentrumsbereich der Stadt Bergheim. Der Flächennutzungsplan hat das vorrangige Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großen Einkaufs- und Dienstleistungsbereiches in der Innenstadt von Bergheim zu schaffen. Im Nachgang hierzu wird entsprechendes Planungsrecht in Anpassung an die vg. Flächennutzungsplanänderung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen. Die brachliegenden Flächen des ehem. Kaufhauses Ruprecht sollen im Zusammenhang mit der Innenstadtentwicklung reaktiviert werden und sowohl die städtebauliche, funktional-räumliche als auch die gestalterische Situation wesentlich verbessert werden. Es ist vorgesehen, das Gebäude des früheren Kaufhauses sowie das Gebäude der Post an der Hauptstraße abzubrechen. Hier soll ein Einkaufs- und Dienstleistungsbereich mit ca. 13.500 m² Verkaufsfläche auf 2 Ebenen entstehen. Gleichzeitig erfolgt eine Neuordnung der Verkehrsführung. Auf die Auszüge aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie dem Bebauungsplan wird verwiesen. Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Gem. § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können und sonstige großflächige Handelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Rahmen der planerischen Verantwortung hat die Verwaltung das planungsrechtliche Vorhaben der Stadt Bergheim gewertet und einer Prüfung unterzogen. Den beigefügten Unterlagen ist – bedingt durch das frühzeitige Stadium des Verfahrens - nicht zu entnehmen, ob durch die Planung negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bedburg ausgehen. Dies insbes. Im Hinblick auf § 2 Abs. 2 BauGB sowie im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung. Der entsprechende Nachweis seitens der Stadt Bergheim liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor und ist zu erbringen. Die Stadt Bedburg hat daher im Rahmen der gesetzten Frist des Beteiligungsverfahrens die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 16.12.2004 zu den Bauleitplanverfahren der Stadt Bergheim abgegeben. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 04.01.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand