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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile im Außenbereich von Kirchtroisdorf, An der Spring)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile im Außenbereich von Kirchtroisdorf, An der Spring) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile im Außenbereich von Kirchtroisdorf, An der Spring)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-145/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 01.02.2005 Betreff: Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile im Außenbereich von Kirchtroisdorf, An der Spring hier: Grundstück: Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 59 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile im Außenbereich von Kirchtroisdorf zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 2 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 x Begründung Mit Schreiben vom 16.11.2004 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Weidefläche in Abstellfläche für Geschirrmobile gestellt. Mit Verfügung vom 29.11.2004 bittet der Landrat des RheinErft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Auslagerung eines bereits bestehenden Betriebes aus einem reinen Wohngebiet. Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt das o.g. Grundstück im Außenbereich. § 35 Abs. 2 besagt, dass „Sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 2 des Erftkreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere Festsetzungen sind im Landschaftsplan nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Gewerbliche Baufläche (G)“ dar. Die weitaus größte Fläche wird bereits von einem Gewerbebetrieb genutzt. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch ist über den Wirtschaftsweg parallel zur K 37 gesichert. Gem. § 25 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigungen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Ferner bedürfen auch Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Die sich daher ggf. stellende Problematik bezüglich der Zufahrt über die Kreisstraße 37 ist mit dem Träger der Straßenbaulast durch den Antragsteller im weiteren Baugenehmigungsverfahren abzustimmen. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Nutzungsänderung des o.g. Grundstücks keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 03.01.2005 ----------------------------------(Jung) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand