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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall- Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental 
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Im Hasental 
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall-
Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-50/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“ -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwalla) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg eingegangenen Stellungnhamen eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu entscheiden. Zu b) Ferner beschliesst der Rat, den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches , in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem. Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg / Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“ gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42a/Bedburg betrifft das Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall. Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist • • • die Ausweisung von Mischgebiet in höchstweise dreigeschossiger Bauweise entlang der Bahnstraße; dies in abgestufter Form (entlang der Bahnstraße höchstweise dreigeschossig/die folgenden beiden Abschnitte höchstweise zweigeschossig/der übrige Bereich in höchstweise eingeschossiger Bauweise) die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) im rückwärtigen Bereich zwischen Langemarckstraße und Lärmschutzwall, dies in abgestufter zwei- bis eingeschossiger Bebauung, Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Erft. Nachdem der Vorhabenträger die erforderlichen Unterlagen zum Beteiligungsverfahren zusammengetragen bzw. erstellt hat und Vorgespräche bei den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange geführt hat, konnte das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden. Für die Bürger bestand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 15.07.2003 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planung vom 17.07.2003 bis zum 04.08.2003 einschließlich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2003 ebenfalls über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes informiert und um Stellungnahme bis zum 22.08.2003 einschließlich gebeten. Während dieser Beteiligungsfristen sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben worden. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister