Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-50/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwalla) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg eingegangenen Stellungnhamen eine
Abwägung durchzuführen und einzeln zu entscheiden.
Zu b)
Ferner beschliesst der Rat, den Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den
Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg unter Berücksichtigung der Ergänzungen bzw. Änderungen gem.
Buchstabe a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich
auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 42a/Bedburg / Vorhaben- und Erschließungsplan „Im Hasental“ gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42a/Bedburg betrifft das Gebiet
zwischen Langemarckstraße, Bahnstraße und Lärmschutzwall.
Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
•
•
•
die Ausweisung von Mischgebiet in höchstweise dreigeschossiger Bauweise
entlang der Bahnstraße; dies in abgestufter Form (entlang der Bahnstraße
höchstweise dreigeschossig/die folgenden beiden Abschnitte höchstweise
zweigeschossig/der übrige Bereich in höchstweise eingeschossiger Bauweise)
die Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) im rückwärtigen Bereich
zwischen Langemarckstraße und Lärmschutzwall, dies in abgestufter zwei- bis
eingeschossiger Bebauung,
Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Erft.
Nachdem der Vorhabenträger die erforderlichen Unterlagen zum Beteiligungsverfahren
zusammengetragen bzw. erstellt hat und Vorgespräche bei den maßgeblichen Trägern
öffentlicher Belange geführt hat, konnte das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden.
Für die Bürger bestand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises
am 15.07.2003 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planung vom 17.07.2003 bis zum
04.08.2003 einschließlich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
16.07.2003 ebenfalls über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
informiert und um Stellungnahme bis zum 22.08.2003 einschließlich gebeten. Während
dieser Beteiligungsfristen sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren abgegeben worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister