Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-312/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 20.04.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 1Ergänzung Betreff: 2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz – Abgrenzungssatzung (Teilgebiet an der Laubenstraße) – vom 08.07.2003 aufzuheben. Ferner beschließt Rat der Stadt Bedburg, den Einleitungsbeschluss vom 05.11.2002 für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz – Abgrenzungssatzung (Teilgebiet an der Laubenstraße) – aufzuheben und einen neuen Einleitungsbeschluss bei Zurücknahme der Plangebietsgrenzen zu fassen. Auf dieser Grundlage soll erneut das Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die Planentwürfe sind als Anlage 1, 2 und 3 beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 den Einleitungsbeschluss für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz, Teilgebiet an der Laubenstraße, gefasst (Anlage 1). Dieser Beschluss wurde bei geringfügiger Plangebietserweiterung nochmals durch Aufhebung und Neufassung im Rat der Stadt Bedburg am 05.11.2002 konkretisiert (Anlage 2). Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren und Durchführung der Abwägung hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.07.2003 den Satzungsbeschluss für diese Zweite Änderungssatzung gefasst. Die Satzung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.07.2003 zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat der Stadt Bedburg in einem Telefonat mitgeteilt, dass durch die getroffene Abwägung hinsichtlich der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Untere Landschaftsbehörde, zur Ausräumung der Bedenken aufgrund einer hausinternen Stellungnahme der dortigen Oberen Landschaftsbehörde nicht ausreichend ist . Die Satzung wurde daher von der Genehmigung zurückgezogen. Derzeit liegen zwei Bauanträge beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vor. Die beantragten Vorhaben verstoßen gegen die Festsetzungen des Landschaftsplanes in diesem Bereich. Die Untere Landschaftsbehörde sah sich außer Stande, eine Befreiung von den v.g. Festsetzungen zu erteilen. Nach einem Erörterungstermin wird jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn der Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches auf das in der Anlage beigefügte Maß zurückgezogen wird. Für die Weiterentwicklung der Ortslage Pütz ist die seinerzeit gefasste Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den Teilbereich an der Laubenstraße nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus wäre unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Plangebietsabgrenzung nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg ein privates Umlegungsverfahren erforderlich. Eine zeitnahe Realisierung wäre daher nicht zu erwarten. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 20.04.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 04.05.2004 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter