Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-312/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
20.04.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2004
1Ergänzung
Betreff:
2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Satzungsbeschluss für die 2.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz – Abgrenzungssatzung
(Teilgebiet an der Laubenstraße) – vom 08.07.2003 aufzuheben.
Ferner beschließt Rat der Stadt Bedburg, den Einleitungsbeschluss vom 05.11.2002 für
die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz – Abgrenzungssatzung
(Teilgebiet an der Laubenstraße) – aufzuheben und einen neuen Einleitungsbeschluss bei
Zurücknahme der Plangebietsgrenzen zu fassen. Auf dieser Grundlage soll erneut das
Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt
werden.
Die Planentwürfe sind als Anlage 1, 2 und 3 beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 den Einleitungsbeschluss
für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der
Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz, Teilgebiet an der
Laubenstraße, gefasst (Anlage 1).
Dieser Beschluss wurde bei geringfügiger Plangebietserweiterung nochmals durch
Aufhebung und Neufassung im Rat der Stadt Bedburg am 05.11.2002 konkretisiert
(Anlage 2).
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren und Durchführung der Abwägung hat der Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.07.2003 den Satzungsbeschluss für diese
Zweite Änderungssatzung gefasst.
Die Satzung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.07.2003 zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung hat der Stadt Bedburg in einem Telefonat mitgeteilt, dass durch die
getroffene Abwägung hinsichtlich der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Untere
Landschaftsbehörde, zur Ausräumung der Bedenken aufgrund einer hausinternen
Stellungnahme der dortigen Oberen Landschaftsbehörde nicht ausreichend ist .
Die Satzung wurde daher von der Genehmigung zurückgezogen.
Derzeit liegen zwei Bauanträge beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur
Genehmigung vor. Die beantragten Vorhaben verstoßen gegen die Festsetzungen des
Landschaftsplanes in diesem Bereich.
Die Untere Landschaftsbehörde sah sich außer Stande, eine Befreiung von den v.g.
Festsetzungen zu erteilen.
Nach einem Erörterungstermin wird jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn
der Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches auf das in
der Anlage beigefügte Maß zurückgezogen wird.
Für die Weiterentwicklung der Ortslage Pütz ist die seinerzeit gefasste Erweiterung der
Abgrenzungssatzung für den Teilbereich an der Laubenstraße nicht zwingend erforderlich.
Darüber hinaus wäre unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Plangebietsabgrenzung
nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg ein privates Umlegungsverfahren
erforderlich. Eine zeitnahe Realisierung wäre daher nicht zu erwarten.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 20.04.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
50181 Bedburg, den 04.05.2004
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Verwaltungsvorstand
Erster Beigeordneter