Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-300/2004 1Ergänzung
Nr. Von, vom
1 RWE Power,
Schreiben
vom
18.03.2004
Anlage zur Vorlage WP6-300/2004 1Ergänzung
Anregung
Wir weisen daraufhin, dass die Bodenkarte des Landes
NRW, Blatt 5104 in einem Teilbereich des Plangebietes,
wie in der Anlage blau dargestellt, Böden ausweist, die
humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind
empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese
Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
Baugesetzbuch durch eine Umgrenzung entsprechend der
Nr. 15.11. der Anlage zur Planzeichenverordnung als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich , erforderlich sind. Hier sind die
Bauvorschriften der DIN 1054“Zulässige Belastung des
Baugrundes“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die
BauO NRW zu beachten.
Abwägung
Der gekennzeichnete Bereich wird
wegen der Baugrundverhältnisse
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
Baugesetzbuch
durch
eine
Umgrenzung entsprechend der Nr.
15.11.
der
Anlage
zur
Planzeichenverordnung als Fläche
gekennzeichnet, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich ,
erforderlich sind. Hier sind die
Bauvorschriften
der
DIN
1054“Zulässige
Belastung
des
Baugrundes“ und der DIN 18196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ sowie die BauO NRW zu
beachten.
Beschluss
Der
Rat
der
Stadt
Bedburg beschließt, die
Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen
und
der
Anregung
zu
entsprechen.