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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-300/2004 1Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-300/2004 1Ergänzung)

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Inhalt der Datei

WP6-300/2004 1Ergänzung Nr. Von, vom 1 RWE Power, Schreiben vom 18.03.2004 Anlage zur Vorlage WP6-300/2004 1Ergänzung Anregung Wir weisen daraufhin, dass die Bodenkarte des Landes NRW, Blatt 5104 in einem Teilbereich des Plangebietes, wie in der Anlage blau dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11. der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich , erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054“Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die BauO NRW zu beachten. Abwägung Der gekennzeichnete Bereich wird wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11. der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich , erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054“Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die BauO NRW zu beachten. Beschluss Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen.