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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-90/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: ALTERNATIVE A) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung – Variante A – als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zu. ALTERNATIVE B) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung – Variante B – als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zu. ALTERNATIVE C) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung – Variante C – als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 keine Empfehlung für den Rat der Stadt Bedburg ausgesprochen, sondern zunächst um Klärung des Vermögenseigenschadens mit der Versicherung gebeten. Im Haushaltsjahr 2003 wurden rund 102.000 € weniger Friedhofsgebühren vereinnahmt als geplant. Ein Betrag i. H. v. 62.693,53 € resultiert aus einem Kalkulationsfehler in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 bei den neu vergebenen Grabstellen (Gräbernutzung). Es wurden zu viele „Veranlagungsjahre“ kalkuliert, da die Systematik des Friedhofsprogramms falsch interpretiert wurde. Die Stadt Bedburg verfügt über eine Vermögenseigenschadenversicherung, diese tritt bei einem unmittelbaren Vermögensschaden ein, der durch ein „vorwerfbares Fehlverhalten“ eines Bediensteten aufgetreten ist. Ob es sich vorliegend um ein solches Fehlverhalten handelt und auch die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen zum Eintritt der Versicherung für den Fehlbetrag erfüllt sind, wird derzeit seitens der Versicherung geprüft. Es wird davon ausgegangen, dass in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 14.12.2004 hierzu näheres ausgeführt werden kann. Im Haushaltsjahr 2003 ergibt sich insgesamt bei allen Endkostenstellen eine Unterdeckung von rd. 102.000 €. Diese verteilt sich wie folgt: Grabstellen: Bestattungen: Leichenhallennutzung: Genehmigungen bzgl. der Aufstellung von Grabmalen: - 62.694 € - 17.830 € - 16.786 € - 4.946 € Nach § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Vorgelegt wird mit dieser Vorlage eine Gebührenbedarfsberechnung 2005 unter Einbeziehung der Fehlbeträge aus dem Jahr 2003 zu je einem Drittel aufgeteilt auf die entsprechenden Endkostenstellen (Variante A) und eine Berechnung unter Einbeziehung der gesamten Fehlbeträge ausgenommen des Fehlbetrages, der auf die vom Fehler betroffene Endkostenstelle „Gräbernutzung“ entfällt (Variante B). Bei der vorliegenden Variante C sind die jeweiligen Fehlbeträge zu einem Drittel eingestellt worden, die Endkostenstelle „Gräbernutzung“ beinhaltet keinen Fehlbetrag. Damit ergeben sich für die Endkostenstelle „Gräbernutzung“ die gleichen Gebührensätze wie bei Variante B. Die Gebührensätze der übrigen Endkostenstellen entsprechen, da Einstellung der jeweiligen Fehlbeträge zu einem Drittel, der Variante A. Der Kalkulationsfehler wurde in die Gebührenkalkulation 2004 „übernommen“. Die Abrechnung der Einrichtung „Bestattungswesen 2004“ steht jedoch noch aus. Den größten Kostenblock innerhalb des „Regiebetriebes Bestattungswesen“ bilden die Personalund Sachkosten. Diese Kosten (300.665 €) lassen sich wie folgt aufteilen: - Arbeiterkosten (236.171 €) Beiträge an den Versicherungsverband (2.000 €) Kosten der Reinigungskräfte (9.850 €; Leichen-/Aufbahrungshallen) Verwaltungskosten (52.644 €) Die Personalkosten wurden bis zur Gebührenberechnung für das Jahr 2002 geschätzt. Mit Beginn der Aufzeichnung der Arbeitsstunden des Bauhofs ab dem Jahr 2002 können die Personalkosten für den Regiebetrieb genau definiert werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Einen weiteren großen Kostenfaktor stellen die kalkulatorischen Kosten dar (63.023 €). Diese bemessen sich bei der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Das aufgewandte Kapital wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % verzinst, der gegenüber dem Jahre 2004 unverändert ist. Für die bauliche Unterhaltung der Leichen- und Aufbahrungshallen werden 7.800 € angesetzt. 45.000 € entfallen auf die Unterhaltungskosten der Friedhöfe. In der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren sind mehrere Gebührentatbestände verankert: - Gräbernutzung Grabanfertigung Ausgrabungen und Umbettungen Benutzung der Friedhofseinrichtungen Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und für das Verlegen von Einfassungen Sonderleistungen Diese sind in der beigefügten Gebührenkalkulation als „Endkostenstellen“ dargestellt (bis auf Sonderleistungen). Bei der Gräbernutzung unterscheidet man folgende Gräberarten: a. b. c. d. Reihengräber Wahlgräber Urnenreihengräber Urnenwahlgräber Die der Gebühr letztendlich zugrunde liegenden Kosten resultieren überwiegend aus den geleisteten Arbeitsstunden der städtischen Arbeiter. Die in den Vorkostenstellen „Friedhofsunterhaltung“ und „Abfallbeseitigung u. ä.“ aufgelaufenen Kosten wurden - unter Berücksichtigung eines 20 %-igen Abzugs für den parkähnlichen Anteil - der Kostenstelle „Gräbernutzung“ zugeordnet. Die durchschnittlichen Stundenkosten eines städtischen Arbeiters wurden mit 29,00 € (einschl. eines Aufschlags für Fahrzeuge und Gerätschaften) eingestellt. Um eine Kostendeckung bei Gesamtkosten von rd. 296.800 € (Variante A) zu erreichen, ist eine Gebühr für ein Einzelwahlgrab in Höhe von 1.025,00 € zu erheben. Die Gesamtkosten bei Variate B betragen rd. 275.900 €, so dass hier eine Gebühr für ein Einzelwahlgrab von 950 € zu erheben ist. Der bisherigen Gebührenstruktur folgend können nun folgende Gewichtungen vorgenommen werden: Faktor Variante A Variante B a. Reihengräber für Erwachsene u. Kinder über 5 Jahre 0,20 205,00 € 190 € b. Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 0,10 102,50 € 95 € c. Einzelwahlgräber 1,00 1.025,00 € 950 € d. Je weitere Grabstelle (Wahlgräber) 1,00 1.025,00 € 950 € e. Urnenreihengräber (2004: Faktor: 0,10) 0,20 205,00 € 190 € f. Urnenwahldoppelgräber 0,50 513,00 € 475 € g. Urnenwahlvierergräber 1,00 1.025,00 € 950 € h. Anonyme Urnengräber (2004: Faktor: 0,10) 0,20 205,00 € 190 € Die Gebühren 2004 betragen wie folgt: STADT BEDBURG a. b. c. d. e. f. g. h. Seite: 4 Sitzungsvorlage Reihengräber für Erwachsene u. Kinder über 5 Jahre Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre Einzelwahlgräber Je weitere Grabstelle (Wahlgräber) Urnenreihengräber (2004: Faktor: 0,10) Urnenwahldoppelgräber Urnenwahlvierergräber Anonyme Urnengräber (2004: Faktor: 0,10) 140 € 70 € 700 € 700 € 70 € 350 € 700 € 70 € Aufgrund der geringfügigen Unterschiede innerhalb der einzelnen Grabarten wird die Gebührenkalkulation bei Grabanfertigungen lediglich auf Erdbestattungen und Urnenbestattungen beschränkt. Reihengräber für Kinder unter 5 Jahren werden mit Gebühren in Höhe von 50 % der Gebühr für die übrigen Reihengräber festgesetzt. Die Kosten für Grabanfertigungen werden ebenfalls von den Arbeiterlöhnen wesentlich bestimmt. So wurde mit 196 Erd- und 36 Urnenbestattungen kalkuliert (Durchschnitt von 5 Jahren). Bei durchschnittlichem Stundenaufwand entstehen Kosten in Höhe von rd. 50.100 €. Legt man die Gesamtkosten für Bestattungen einschl. der Grabanfertigung in Höhe von rd. 77.000 € um (Variante A), ist für eine Erdbestattung eine Gebühr von 370,00 € (2004: 350,00 €) zu erheben und für eine Urnenbestattung eine Gebühr von 85,00 € (2004: 87,00 €) zu erheben. Bei Variante B betragen die Gesamtkosten rd. 88.600 €, die Gebühr für die Erdbestattung damit 430,00 € und die Gebühr für die Urnenbestattung 98,00 €. An Ausgrabungen bzw. Umbettungen fallen nach dem Durchschnitt von 5 Jahren lediglich zwei pro Jahr an. Die hierfür veranschlagten Kosten entstehen fast ausschließlich durch Arbeiterlöhne. Die Kosten sind entsprechend umzulegen. Die Gebühr für eine Ausgrabung (vor Ablauf der Ruhefrist) ist gemäß Kostenschätzung mit 680,00 € (Varianten A und B) festzusetzen (2004: 680,00 €). Zu der Gebühr für die Ausgrabung kommt für die Umbettung die Gebühr für eine Bestattung hinzu. Die in der Gebührensatzung angegebenen Tatbestände können wie folgt gewichtet werden: Ausgrabungen - für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre o vor Ablauf der Ruhefrist o nach Ablauf der Ruhefrist - Kinder bis 5 Jahre - Urnenausgrabungen Die Benutzung unterschieden: - von Friedhofseinrichtungen (Faktor:) (1,00) (0,60) (0,50) (0,40) wird in Gebühr: Gebühr: Gebühr: Gebühr: folgende 680 € 408 € 340 € 272 € Gebührentatbestände Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen Benutzung der Trauerhalle Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke o vor der Beisetzung o nach der Beisetzung Insgesamt fallen bei Variante A hierfür Kosten in Höhe von rd. 96.800 €, bei Variante B 108.000 € an. Bei einer durchschnittlichen Nutzung für die Aufbewahrung in Leichenkammern und der Benutzung der Trauerhalle im Durchschnitt von 5 Jahren von jeweils 189 pro Jahr ist zur Erreichung der Kostendeckung die Gebühr auf jeweils 260,00 € bzw. auf 290,00 € festzusetzen. Es wird daher vorgeschlagen, folgende Gebühren im Haushaltsjahr 2005 zu erheben: STADT BEDBURG - - Seite: 5 Sitzungsvorlage Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen Benutzung der Trauerhalle Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche (Faktor 0,25; gerundet) Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke o vor der Beisetzung (Faktor 0,75; gerundet) o nach der Beisetzung (Aufschlag von rd. 5%) 260,00 € (bzw. 290,00 €) 260,00 € (bzw. 290,00 €) 65,00 € (bzw. 73,00 €) 195,00 € (bzw. 218,00 €) 275,00 € (bzw. 305,00 €) Die Genehmigung für das Aufstellung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen ist ebenfalls in mehrere Tatbestände unterteilt: Variante A Variante B a. Für das Legen einer Grabplatte oder eines Kopfsteins 20,00 € 25,00 € b. Für das Aufstellen von Grabmalen - Reihengrabstätte 35,00 € 50,00 € - Einzelwahlgrabstätte 50,00 € 80,00 € - jede weitere Stelle 20,00 € 20,00 € c. Für das Verlegen einer Steineinfassung oder Steinplattenumrandung 20,00 € 25,00 €. Die Einebnung obliegt grundsätzlich dem Grabstelleneigentümer. Sollte die Stadt Bedburg mit dieser Tätigkeit beauftragt werden, werden dem Eigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 50181 Bedburg, den 03.12.2004 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister