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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-317/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 20.04.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 1Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg - Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rathhier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850). Wesentliches Planungsziel ist die • Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost nach Bedburg-Rath Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die Ortschaften Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die ursprüngliche Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den Braukohlentagebau in Anspruch genommen worden. Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen. Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der Bodenvorbereitung berücksichtigt worden. Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung zwischen Bedburg und der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um Rath besser an Bedburg anzubinden und die zwischenzeitlich als Folge des Tagebaues notwendigen Umwege rückgängig zu machen. Zitat aus dem Braukohlenplan: „Die erforderlichen Planungen und Maßnahmen sind so rechtzeitig umzusetzen, dass das Ziel nicht gefährdet ist.“ Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Trasse der neu anzulegenden Straße ebenfalls übernommen. Im Vorfeld wurde daher im Jahre 1983 zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und RWE Power ein Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n bezeichnet) und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die Zahlung einer Entschädigung geschlossen. Zwischenzeitlich wurde bei der Kreisverwaltung im Rahmen der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes des Erftkreises 1994 in Erwägung gezogen, die bergbaubedingt weggefallenen Straßen nicht zu realisieren. Auf Betreiben der Stadt Bedburg wurden die Planungen verworfen und die geplante Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath wurde in den Verkehrsentwicklungsplan übernommen. Das bergbaubedingte Setzungsverhalten wird kurzfristig abgeschlossen sein und die Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg – Rath steht an. Vorabstimmungen haben im Rahmen eines ersten Scooping-Termins am 07.Mai 2002 beim Rhein-Erft-Kreis stattgefunden. Am 04.11.2003 hat ein Ortstermin zwischen den Beteiligten – Rhein-Erft-Kreis/Stadt Bedburg/RWE Power- stattgefunden, der zum Ergebnis hatte, dass eine Reduzierung der Ausbauvariante zum Tragen kommt, dies auch unter Hinzuziehung der Umweltverbände, die gegen die ursprünglichen Planungen Bedenken geäußert haben. Die Straße hat daher nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße. Weitere Termine in diesem Jahr haben bereits stattgefunden. Hierbei handelte es sich um Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Rheinland am 30.01.2004 sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis am 15.03.2004. In Abstimmung der Stadt Bedburg mit RWE Power sowie dem Rhein-Erft-Kreis soll die Wiederherstellung der Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden und nach Herstellung soll die Straße als Gemeindestraße klassifiziert werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Am 23.03.2004 hat diesbezüglich in der Feuerwehrübungsschule im Ortsteil BedburgRath eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Bürger über die weitere Vorgehensweise informiert wurden. Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist daher zunächst Voraussetzung, um die Planungen fortzuführen und die aufgrund der Bedenken der Umweltverbände reduzierte Trasse planungsrechtlich zu sichern. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 20.04.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und darüber hinaus bestimmt, dass die Verwaltung daraufhinwirken soll, dass die durch das Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf. auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine Ausgleichzahlung bei Übernahme der Straße verhandelt werden. 50181 Bedburg, den 27.04.2004 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Verwaltungsvorstand Erster Beigeordneter