Daten
Kommune
Bedburg
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20 kB
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-317/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
20.04.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2004
1Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg
- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg
Rathhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
48b/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850).
Wesentliches Planungsziel ist die
•
Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost nach
Bedburg-Rath
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die Ortschaften
Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die ursprüngliche
Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den Braukohlentagebau in
Anspruch genommen worden.
Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen.
Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan
Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der
Bodenvorbereitung berücksichtigt worden.
Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung zwischen Bedburg und
der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um Rath besser an Bedburg
anzubinden und die zwischenzeitlich als Folge des Tagebaues notwendigen Umwege
rückgängig zu machen.
Zitat aus dem Braukohlenplan: „Die erforderlichen Planungen und Maßnahmen sind so
rechtzeitig umzusetzen, dass das Ziel nicht gefährdet ist.“
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Trasse der neu
anzulegenden Straße ebenfalls übernommen.
Im Vorfeld wurde daher im Jahre 1983 zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und RWE Power
ein Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n
bezeichnet) und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die
Zahlung einer Entschädigung geschlossen.
Zwischenzeitlich wurde bei der Kreisverwaltung im Rahmen der Aufstellung des
Verkehrsentwicklungsplanes des Erftkreises 1994
in Erwägung gezogen, die
bergbaubedingt weggefallenen Straßen nicht zu realisieren.
Auf Betreiben der Stadt Bedburg wurden die Planungen verworfen und die geplante
Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath wurde in den Verkehrsentwicklungsplan
übernommen.
Das bergbaubedingte Setzungsverhalten wird kurzfristig abgeschlossen sein und die
Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg – Rath steht an.
Vorabstimmungen haben im Rahmen eines ersten Scooping-Termins am 07.Mai 2002
beim Rhein-Erft-Kreis stattgefunden.
Am 04.11.2003 hat ein Ortstermin zwischen den Beteiligten – Rhein-Erft-Kreis/Stadt
Bedburg/RWE Power- stattgefunden, der zum Ergebnis hatte, dass eine Reduzierung der
Ausbauvariante zum Tragen kommt, dies auch unter Hinzuziehung der Umweltverbände,
die gegen die ursprünglichen Planungen Bedenken geäußert haben. Die Straße hat daher
nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße.
Weitere Termine in diesem Jahr haben bereits stattgefunden. Hierbei handelte es sich um
Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Rheinland am 30.01.2004 sowie der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis am 15.03.2004.
In Abstimmung der Stadt Bedburg mit RWE Power sowie dem Rhein-Erft-Kreis soll die
Wiederherstellung der Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath durch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden und nach
Herstellung soll die Straße als Gemeindestraße klassifiziert werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Am 23.03.2004 hat diesbezüglich in der Feuerwehrübungsschule im Ortsteil BedburgRath eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Bürger über die
weitere Vorgehensweise informiert wurden.
Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist daher zunächst
Voraussetzung, um die Planungen fortzuführen und die aufgrund der Bedenken der
Umweltverbände reduzierte Trasse planungsrechtlich zu sichern.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 20.04.2004 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden und darüber hinaus bestimmt, dass die Verwaltung daraufhinwirken soll, dass
die durch das Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf.
auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine Ausgleichzahlung
bei Übernahme der Straße verhandelt werden.
50181 Bedburg, den 27.04.2004
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Verwaltungsvorstand
Erster Beigeordneter