Daten
Kommune
Jülich
Größe
292 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 26.10.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 342/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
17.11.2016
TOP
Ergebnisse
FFH Gebiet Barmen/Broich Riesen Bärenklau (Heracleum mantegazzianum, Syn.: Heracleum
giganteum)
Anlg.:
23
Mh
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Das Thema Riesen Bärenklau (Heracleum mantegazzianum, Syn.: Heracleum giganteum) wurde
bereits mit Vorlage 392/2012 im Ausschuß behandelt. Für weitergehende Informationen wird auf
diese Vorlage verwiesen
Mit nachfolgender Mail macht Herr Ortsvorsteher Heinen (Barmen) nochmals auf das Thema aufmerksam.
Sehr geehrter Herr Mühlheims, sehr geehrter Herr Fuchs,
in meiner Recherche bezüglich des Massenbefalls durch den Riesen Bärenklau, im Bereich der
Rurufer, bin ich auf folgende Informationen gestoßen:
skript 352.pdf
http://neobiota.bfn.de/unionsliste.html
Die Problematik im betroffenen FFH Gebiet, speziell in den betroffenen geschützten Uferrandstreifen der Rur, sollte demnach Maßnahmen auslösen.
Zitat:
Nach befürwortender Stellungnahme des zuständigen Verwaltungsausschusses hat die EUKommission am 14.7.2016 die erste Unionsliste zu der neuen EU-Verordnung (Nr. 1143/2014)
über invasive gebietsfremde Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am
3.8.2016 in Kraft getreten.
Hiermit hat die EU-Kommission jetzt für alle Mitgliedsstaaten erstmals eine rechtsverbindliche
Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschaffen.
Insgesamt 37 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit gelistet, mindestens 24 von ihnen kommen in
Deutschland schon jetzt wildlebend vor. Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden.
Die Unionsliste schafft eine Grundlage für konkretes Handeln. Besonders wichtig sind ein Besitzund Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Für
bereits weit verbreitete Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden.
Die Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014
Steckbriefe mit wesentlichen Angaben zum Vorkommen und zum Aussehen der gelisteten Arten
sind in den BfN-Skripten 438 verfügbar.
Da gerade die sensiblen Uferzonen aus jeglicher Nutzung genommen wurden, wird sich
ein nachhaltig negativer Effekt einstellen.
Eine Beweidung der Flächen würde kostengünstig zu einer Entspannung der Lage führen.
Ich bitte um rechtsverbindliche Klärung, inwieweit Maßnahmen nach der EU Verordnung erfolgen müssen, sowie die Zuständigkeitsfrage (Kreis oder Kommune).
Da das Thema Driesch auch den PUB beschäftigt, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung in diesem Gremium.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Heinen
Aufgrund der mail wurde das Thema erneut aufgegriffen. Tatsächlich befindet sich jedoch der Riesen Bärenklau (Heracleum mantegazzianum, Syn.: Heracleum giganteum) nicht auf der o.g. Unionsliste. Diese Liste enthält den Heracleum persicum Persischer Bärenklau und den Heracleum sosnowskyi Sosnowskyi Bärenklau. Beide Arten kommen derzeit jedoch „nur“ in Botanischen Gärten
vor. Zu Funden ausserhalb liegen keine Erkenntnisse vor.
Sitzungsvorlage 342/2016
Seite 2
Hinsichtlich des Riesen Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum, Syn.: Heracleum giganteum)
wurde die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet. Der mailverkehr ist nachfolgend abgebildet.
Sehr geehrter Herr Castor,
als Anlage habe ich ihnen die Mail von Herrn Heinen (Ortsvorsteher in Barmen) zum Thema „RiesenBärenklau“ beigefügt.
Nach meiner Auffassung werden hier verschiedene Sachverhalte/Pflanzenarten/Handlungsempfehlungen
durcheinander gebracht.
Auf der Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 ist der Riesenbärenklau nicht aufgelistet, damit ziehen auch die aus der Liste bzw EU Verordnung hergeleiteten Handlungsvorgaben nicht.
Unabhängig hiervon besteht jedoch im Bereich des Barmener und Broicher Drieschs das Problem mit Riesen-Bärenklau im Uferbereich der Rur.
Da Herr Heinen dieses Thema nochmals im Planungs-, Umwelt- Bauauschuss behandelt wissen möchten,
bitte ich um Mitteilung, ob meine Auffassung richtig ist, dass der „Riesenbärenklau“ (Heracleum mantegazzianum) nicht mit der o.g. Unionsliste aufgegriffen wurde.
Hinsichtlich der hiesigen Bestände an Riesen-Bärenklau bitte ich um Mitteilung, ob der Kreis Düren bzw sie
als Untere Landschaftsbehörde an einer kommunenübergreifenden Bekämpfung der Bestände entlang der
Rur arbeiten oder dies planen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mülheims
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Stadt Jülich
Leiter Immobilienmanagement
Kaufm. Abteilung
Neues Rathaus
Nebengebäude Kartäuserstraße 2
Zimmer 53
52428 Jülich
Tel.: 02461 - 63337
Fax: 02461 - 63362
Internet: www.juelich.de
Sehr geehrter Herr Mülheims,
Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Auch nach hiesiger Auffassung ist der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) in der Unionsliste der
EU-Verordnung Nr. 1143/2014 nicht aufgelistet.
Sitzungsvorlage 342/2016
Seite 3
Es gab in der Vergangenheit mehrere Ansätze/ Überlegungen, der Problematik zu begegnen, die jedoch nicht
umgesetzt wurden. An einer kommunenübergreifenden Bekämpfung der Bestände entlang der Rur wird derzeit nicht gearbeitet bzw. derzeitig wird dies auch nicht geplant.
Herr Heinen hat mich in der Sache auch direkt angeschrieben. Ich werde ihm zusagen, die Problematik grundsätzlich zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Castor
Kreis Düren
Umweltamt 66/3
Untere Landschaftsbehörde
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel 02421-22 2786
Fax 02421-22 2781
Mail m.castor@kreis-dueren.de
Mail Amt66@kreis-dueren.de
Selbstverständlich wird die Stadt Jülich – wie bereits in der Vergangenheit geschehen - unverzüglich handeln, wenn durch den Riesen Bärenklau eine Verkehrsgefährdung entsteht. Weitergehende
Maßnahmen sind derzeit aus personellen und finanziellen Gründen nicht geplant.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 342/2016
Seite 4
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 342/2016
Seite 5