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Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I) Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-97/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 10 12 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg, Herrn Wolfgang Bernert, Beethovenstraße 16, 50181 Bedburg, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I für die am 04.12.2004 beginnende neue fünfjährige Amtszeit wiederzuwählen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) ist für jeden Schiedsamtsbezirk für die Dauer von fünf Jahren eine Schiedsperson zu bestellen. Das Stadtgebiet Bedburg ist in drei Schiedsamtsbezirke unterteilt; Schiedsamtsbezirk Bedburg I (Bedburg, Broich, Rath, Blerichen, Kirdorf, Millendorf, Oppendorf, Gaulshütte, Gut Gommershoven, Gut Schunkenhof und Gut Etgendorf), Schiedamtsbezirk Bedburg II (Kaster, Königshoven, Weiler Hohenholz) und Schiedsamtsbezirk Bedburg III (Kirchherten, Grottenherten, Kirchtroisdorf, Kleintroisdorf, Pütz, Hahnerhof und Kaiskorb). Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat mitgeteilt, dass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I, Herr Wolfgang Bernert, Beethovenstraße 16, 50181 Bedburg, mit Ablauf des 03.12.2004 endet. Auf eine entsprechend § 3 Abs. 2 SchAG NRW erfolgte Bekanntmachung - Aushang im September diesen Jahres - ging keine Bewerbung für das Schiedsmannsamt ein. Da Herr Bernert der Verwaltung mit Schreiben vom 18.11.2004 mitgeteilt hat, dass er bei Wiederwahl das Amt weiterhin ausüben möchte, schlägt die Verwaltung dem Hauptausschuss der Stadt Bedburg vor, dem Rat zu empfehlen, Herrn Wolfgang Bernert, Beethovenstraße 16, 50181 Bedburg, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg I für die am 04.12.2004 beginnende neue fünfjährige Amtszeit wiederzuwählen. Die rechtlichen Voraussetzungen des § 2 SchAG NRW - Eignung für das Schiedsamt liegen vor. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Amtszeit der Schiedsperson des Bezirks Bedburg II, Herr Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, im März 2006 und der Schiedsperson des Bezirks Bedburg III, Herr Hermann Sanders, Schulgasse 5, 50181 Bedburg, im März 2005 endet. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister