Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7118/2009
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen
Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur
Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg bestätigt in Kenntnis des Schreibens der Bezirksregierung Köln vom
04.06.2009 seinen Beschluss vom 17.03.2009 hinsichtlich der Antragstellung gemäß § 4 Abs. 2
GO NW auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ und damit einhergehend auch die
Bereitschaft, sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen zur Erfüllung der kraft Gesetzes auf die
Kommune übergehenden Aufgaben zu übernehmen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, einen Antrag auf Bestimmung zum örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 2 AG-KJHG zu stellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Bezirksregierung Köln hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben auf den Antrag der
Stadt Bedburg hinsichtlich der Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen Stadt reagiert.
Offenkundig hat die Bezirksregierung die Formulierungen in der Sitzungsvorlage vom 10.03.2009
dahingehend interpretiert, dass die Stadt Bedburg nicht bereit sein könnte, sämtliche mit der
Bestimmung zur kreisangehörigen Stadt verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen.
Obschon hinter den Ausführungen in der Sitzungsvorlage nichts anderes als der Gedanke stand,
evtl. einzelne Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Kooperation – evtl. auch in Form einer
delegierenden (Rück-)Verlagerung von Zuständigkeiten – zukünftig zu erledigen, wie dies auch
von der Bezirksregierung selbst als Möglichkeit dargestellt wird, erscheint es empfehlenswert,
gegenüber der Bezirksregierung mit einem bestätigenden Beschluss jegliche Zweifel an der
Bereitschaft der Stadt Bedburg zur vollständigen Aufgabenübernahme zu zerstreuen. Vor dem
Hintergrund der am 30.06.2009 ablaufenden Antragsfrist erscheint es wenig sinnvoll, sich darauf
zu verlassen, dass ohne einen ergänzenden Ratsbeschluss die Bezirksregierung nur mittels
schriftlicher Bekräftigung seitens des Verwaltung davon überzeugt werden kann, dass mit dem
ursprünglich gefassten Ratsbeschluss alle Anforderungen für eine fristgerechte Antragstellung
bereits erfüllt waren.
Zur näheren Erläuterung der zu übernehmenden Aufgaben wird auf die als Anlage 2 beigefügte
Aufstellung verwiesen.
Hinsichtlich des Hinweises der Bezirksregierung zur Übernahme der Aufgaben als örtlicher Träger
der öffentlichen Jugendhilfe ist nachstehend § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) auszugsweise wiedergegeben:
§ 2 AG-KJHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenZulassung von Jugendämtern in
kreisangehörigen Gemeinden
Die oberste Landesjugendbehörde bestimmt auf Antrag Große und Mittlere kreisangehörige
Städte durch Rechtsverordnung zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Gemeinden,
die als Mittlere bzw. Große kreisangehörige Stadt im Sinne von § 4 Abs. 8 Satz 3 der
Gemeindeordnung gelten, sind nicht antragsbefugt.
Dem Gesetzestext lässt sich bereits entnehmen, dass eine Bestimmung zum örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe für die Stadt Bedburg vorher eine Bestimmung zur mittleren
kreisangehörigen Stadt voraussetzt. In Erwartung der Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen
Stadt kann allerdings der Rat bereits einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung gemäß §
2 AG-KJHG fassen.
Die Verwaltung hat sich inzwischen an den Rhein-Erft-Kreis und die Gemeinde Elsdorf, die
ebenfalls einen Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gestellt hat,
gewandt, und vorgeschlagen, hinsichtlich der Aufgabenübernahme und der Personalübernahme
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in Abstimmungsgespräche einzutreten
Beschlussvorlage WP7-118/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.06.2009
----------------------------------Stolz
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-118/2009
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