Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW 
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW 
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW 
a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7118/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Ergänzende Beschlussfassungen zum Antrag auf Bestimmung zur "Mittleren kreisangehörigen Stadt" gem. § 4 Abs. 2 GO NW a) Bestätigung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.03.2009 hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt b) Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg bestätigt in Kenntnis des Schreibens der Bezirksregierung Köln vom 04.06.2009 seinen Beschluss vom 17.03.2009 hinsichtlich der Antragstellung gemäß § 4 Abs. 2 GO NW auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ und damit einhergehend auch die Bereitschaft, sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen zur Erfüllung der kraft Gesetzes auf die Kommune übergehenden Aufgaben zu übernehmen. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, einen Antrag auf Bestimmung zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 2 AG-KJHG zu stellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Bezirksregierung Köln hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben auf den Antrag der Stadt Bedburg hinsichtlich der Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen Stadt reagiert. Offenkundig hat die Bezirksregierung die Formulierungen in der Sitzungsvorlage vom 10.03.2009 dahingehend interpretiert, dass die Stadt Bedburg nicht bereit sein könnte, sämtliche mit der Bestimmung zur kreisangehörigen Stadt verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen. Obschon hinter den Ausführungen in der Sitzungsvorlage nichts anderes als der Gedanke stand, evtl. einzelne Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Kooperation – evtl. auch in Form einer delegierenden (Rück-)Verlagerung von Zuständigkeiten – zukünftig zu erledigen, wie dies auch von der Bezirksregierung selbst als Möglichkeit dargestellt wird, erscheint es empfehlenswert, gegenüber der Bezirksregierung mit einem bestätigenden Beschluss jegliche Zweifel an der Bereitschaft der Stadt Bedburg zur vollständigen Aufgabenübernahme zu zerstreuen. Vor dem Hintergrund der am 30.06.2009 ablaufenden Antragsfrist erscheint es wenig sinnvoll, sich darauf zu verlassen, dass ohne einen ergänzenden Ratsbeschluss die Bezirksregierung nur mittels schriftlicher Bekräftigung seitens des Verwaltung davon überzeugt werden kann, dass mit dem ursprünglich gefassten Ratsbeschluss alle Anforderungen für eine fristgerechte Antragstellung bereits erfüllt waren. Zur näheren Erläuterung der zu übernehmenden Aufgaben wird auf die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung verwiesen. Hinsichtlich des Hinweises der Bezirksregierung zur Übernahme der Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nachstehend § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) auszugsweise wiedergegeben: § 2 AG-KJHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenZulassung von Jugendämtern in kreisangehörigen Gemeinden Die oberste Landesjugendbehörde bestimmt auf Antrag Große und Mittlere kreisangehörige Städte durch Rechtsverordnung zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Gemeinden, die als Mittlere bzw. Große kreisangehörige Stadt im Sinne von § 4 Abs. 8 Satz 3 der Gemeindeordnung gelten, sind nicht antragsbefugt. Dem Gesetzestext lässt sich bereits entnehmen, dass eine Bestimmung zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Stadt Bedburg vorher eine Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen Stadt voraussetzt. In Erwartung der Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen Stadt kann allerdings der Rat bereits einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung gemäß § 2 AG-KJHG fassen. Die Verwaltung hat sich inzwischen an den Rhein-Erft-Kreis und die Gemeinde Elsdorf, die ebenfalls einen Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gestellt hat, gewandt, und vorgeschlagen, hinsichtlich der Aufgabenübernahme und der Personalübernahme in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in Abstimmungsgespräche einzutreten Beschlussvorlage WP7-118/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.06.2009 ----------------------------------Stolz ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-118/2009 Seite 3