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Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7217/2008 4. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der geänderten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und den Kommunen Bergheim, Bedburg und Elsdorf zuzustimmen. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hatte in seiner Sitzung am 17.03.2009 beschlossen, dass die Baulast und die Unterhaltungspflicht des Alleenradweges auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf nach Fertigstellung der K 38 n oder einer anderen Verbindung/Erschließung der LEP-6 Fläche auf den Rhein-Erft-Kreis übergeht, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges.In diesem Fall sind die der Stadt Bedburg entstandenen Kosten des Grunderwerbs durch den Rhein-Erft-Kreis zu erstatten. In einer gemeinsamen Besprechung wurde mit allen Beteiligten eine ergänzte Vereinbarung erarbeitet. Dieser Vereinbarung wurde bereits durch den Kreisverkehrsausschuss sowie den Kreisausschuss zugestimmt. Die Änderungen sind in eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der Gemeinde Elsdorf, der Stadt Bergheim sowie der Stadt Bedburg aufgenommen worden. Die geänderte Verwaltungsvereinbarung ist in der Anlage beigefügt. Gemäß § 9 Abs. 3 übernimmt der Kreis die Anwuchs- und Grünpflege für die Dauer von 3 Jahren nach der endgültigen Herstellung. Nach Ablauf dieser Zeit übernehmen die Kommunen den Unterhalt und die Pflege der Grünflächen für die Dauer von 5 Jahren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die K 38 n nicht fertiggestellt sein, wird die Unterhaltung der Gesamtanlage neu verhandelt. Der Kreis verpflichtet sich mindestens 25 % der Kosten zu übernehmen. Nach Fertigstellung der K 38 n als Erschließungsstraße der LEP-6-Fläche, geht der gesamte Radweg entschädigungslos in die Baulast des Kreises über. Der Grunderwerb für den Radweg geht zu Lasten der Kommunen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der geänderten Verwaltungsvereinbarung zuzustimmen.. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.06.2009 ------------------------------Angelika Metzmacher Sachbearbeiterin gesehen: ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter