Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7217/2008 4.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung der geänderten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und
den Kommunen Bergheim, Bedburg und Elsdorf zuzustimmen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hatte in seiner Sitzung am 17.03.2009 beschlossen, dass die Baulast
und die Unterhaltungspflicht des Alleenradweges auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen
Bedburg und Elsdorf nach Fertigstellung der K 38 n oder einer anderen Verbindung/Erschließung
der LEP-6 Fläche auf den Rhein-Erft-Kreis übergeht, spätestens jedoch 5 Jahre nach
Inbetriebnahme des Alleenradweges.In diesem Fall sind die der Stadt Bedburg entstandenen
Kosten des Grunderwerbs durch den Rhein-Erft-Kreis zu erstatten.
In einer gemeinsamen Besprechung wurde mit allen Beteiligten eine ergänzte Vereinbarung
erarbeitet. Dieser Vereinbarung wurde bereits durch den Kreisverkehrsausschuss sowie den
Kreisausschuss zugestimmt. Die Änderungen sind in eine neue Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der Gemeinde Elsdorf, der Stadt Bergheim sowie der Stadt
Bedburg aufgenommen worden.
Die geänderte Verwaltungsvereinbarung ist in der Anlage beigefügt.
Gemäß § 9 Abs. 3 übernimmt der Kreis die Anwuchs- und Grünpflege für die Dauer von 3 Jahren
nach der endgültigen Herstellung. Nach Ablauf dieser Zeit übernehmen die Kommunen den
Unterhalt und die Pflege der Grünflächen für die Dauer von 5 Jahren. Sollte bis zu diesem
Zeitpunkt die K 38 n nicht fertiggestellt sein, wird die Unterhaltung der Gesamtanlage neu
verhandelt. Der Kreis verpflichtet sich mindestens 25 % der Kosten zu übernehmen. Nach
Fertigstellung der K 38 n als Erschließungsstraße der LEP-6-Fläche, geht der gesamte Radweg
entschädigungslos in die Baulast des Kreises über.
Der Grunderwerb für den Radweg geht zu Lasten der Kommunen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
geänderten Verwaltungsvereinbarung zuzustimmen..
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.06.2009
------------------------------Angelika Metzmacher
Sachbearbeiterin
gesehen:
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter