Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-96/2004 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Hauptausschuss
30.11.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2004
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des
Hauptausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen,
sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Kosten
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für
diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen seit dem 01.01.2004 wie folgt:
•
•
•
•
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
20,45 €/m³
40,90 €/m³
2,30 €/m³
20,45 €/m³
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten
erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
20,45 €/m³
38,31 €/m³
1,92 €/m³
40,23 €/m³
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
40,90 €/m³
58,76 €/m³
2,94 €/m³
61,70 €/m³
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
STADT BEDBURG
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
Seite: 3
Sitzungsvorlage
17,86 €/m³
2,30 €/m³
20,16 €/m³
1,01 €/m³
21,17 €/m³
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
20,45 €/m³
38,31 €/m³
1,92 €/m³
40,23 €/m³
Die vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2005 entsprechen damit den Sätzen
des laufenden Jahres.
50181 Bedburg, den 02.12.2004
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister