Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP78/2009 2. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Beschlussvorschlag:
A) Der Rat der Stadt Bedburg fasst auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für
den Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches
werden durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser
Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des
Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Diese Planung
ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
B) Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.09.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt
geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss
zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
1. Gebietsfestlegung
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen
Rahmenplanes (Bebauungsplan Innenstadt Bedburg vom 10.02.2009) sowie auf der
Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von
Bedburg, wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b
BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten
Übersichtsplan bestimmt. Dieser sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet soll in Absprache mit den Betroffenen, insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen
Stadtgestalt und öffentlicher Raum, sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter
Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Beschlussvorlage WP7-8/2009 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Bedburg einen
Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel
dieses Wettbewerbes ist ein städtebaulicher Rahmenplan, der eine qualitätsvolle und nachhaltige
Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Bedburg gewährleistet. Er soll darüber hinaus
Grundlage für das künftige Bauleitverfahren sein.
Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Sitzung des Preisgerichtes am 28.11.2008
abgeschlossen.
Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und
am 08.01.2009 auf Schloss Bedburg der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ferner sind Auszüge
aus der Siegerarbeit des Rahmenplanes Bedburg auf der Homepage der Stadt Bedburg
einsehbar.
Der Träger des 1. Preises, das Büro HJPplaner (Heinz Jahnen Pflüger / Aachen), vertreten durch
Herrn Dr. Ing. Pflüger, hat den prämierten Rahmenplan in der Sitzung des Fachausschusses am
10.02.2009 vorgestellt.
In der Anlage sind zur Übersicht die Grenzen des Wettbewerbsgebietes dargestellt.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg daher
empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung einer Bauleitplanung zu fassen; dies
unabhängig von noch zu treffenden städtebaulichen Einzelentscheidungen (bspw.
Bahnhof Bedburg/Rathausstandort).
Analog zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Gebiet des Rahmenplanes
Kaster soll auch hier die Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung der Maßnahmen
gestellt werden.
Vor dem Hintergrund der nunmehr auch hier angezeigten Antragstellung bekräftigt die
verwaltungsseitig empfohlenen Aufstellung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b des
Baugesetzbuches nochmals die Absicht und den politischen Willen der Stadt Bedburg,
entfaltet jedoch keine unmittelbare Finanzwirksamkeit.
Die Stadtumbaugebietsfestlegung ist jedoch, aufgrund der neu aufgelegten
Förderrichtlinien des Ministeriums vom 22.10.2008, Grundvoraussetzung für die
Beantragung von Zuwendungen aus dem Bereich der Stadterneuerung. Über die
Höhe der möglichen Zuwendungen können auch hier noch keine konkreten Aussagen
getroffen werden.
Anmerkung:
Im Gebiet des Rahmenplanes Bedburg liegt auch das Schloss Bedburg, dessen Erhalt
und die Nutzung für die Stadt Bedburg von besonderer Bedeutung ist. Es bestehen hier
setzungsbedingte Schäden (Ritterakademie), die dringend einer Sanierung bedürfen. Am
22.06.2009
wird
vor
dem
Hintergrund
eine
möglichen
Förderung
von
Sanierungsmaßnahmen am Schloss Bedburg mit der Bezirksregierung Köln ein Termin
stattfinden. Sollten betreffend der Förderung noch weitere Beschlüsse neben dem
Beschlussvorschlag erforderlich werden, so wird die Verwaltung in der Sitzung des Rates
der Stadt Bedburg am 23.06.2009 hierzu berichten und eine Ergänzung vorschlagen,
sofern ein Beschluss nach § 171 b des Baugesetzbuches nicht ausreicht.
Beschlussvorlage WP7-8/2009 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt nach seiner Sitzung am
09.06.2009 einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt
zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 16.06.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-8/2009 2. Ergänzung
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