Daten
Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP720/2008 5. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
26.02.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kasterhier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.09.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt
geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514), beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss
zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
1. Gebietsfestlegung
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossenen
Rahmenplanes (Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 12. Änderung vom 26.02.2008) sowie auf
der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtteilzentrum
Kaster, wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b
BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien `Stadterneuerung` des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtteilzentrum Kaster wird durch den beigefügten
Übersichtsplan sowie den Planentwurf zum Bebauungsplan bestimmt. Diese sind als
Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet soll in Absprache mit den Betroffenen, insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteilzentrums von Kaster, in den Bereichen
Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort
durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Beschlussvorlage WP7-20/2008 5. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
15/Kaster (Neuaufstellung) mit dem Planungsziel der Sicherung der Ergebnisse aus dem
städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Zentrum von Kaster gefasst. Die
Plangebietsgrenzen sind aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die wesentlichen
Planungsziele wurden durch die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen definiert.
Es galt, die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen im Rahmen der Schaffung des
erforderlichen Planungsrechtes städtebaulich zu sichern.
Der Sieger des Wettbewerbes wurde mit der Erstellung der Bauleitplanung beauftragt und ein
erster Entwurf wurde in der Sitzung durch das Büro Raumplan, Aachen, vertreten durch Herrn
Dipl.-Ing. Uwe Schnuis, vorgestellt.
Bei diesem Bebauungsplanentwurf handelt es sich um eine Flächendarstellung hinsichtlich der
Flächennutzung und der Gebietsausweisung. Detailpläne, insbesondere auch hinsichtlich der
Flächendarstellung im öffentlichen Raum, bedürfen noch der Erarbeitung.
Die Verwaltung hat im September 2008 bereits den ersten Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung im Rahmen des Projektes „Aktives Stadtteilzentrum Kaster“ zur Umsetzung der
Maßnahmen aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für den Rahmenplan in Kaster bei
der Bezirksregierung Köln gestellt.
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung wurde im Regionalrat der Bezirksregierung Köln am
12.12.2008 beraten. Da eine Überzeichnung der Mittel bereits erfolgt und ein weiterer Antrag der
Stadt Bedburg für das Zentrum von Bedburg bereits Inhalt weitere Gespräche war, wurde der
Antrag in die Kategorie B eingestuft und damit zunächst zurückgestellt.
Anlage TOP 11 des Regionalrates vom 12.12.2008 (TOP 11)
Mit Schreiben vom 22.04.2009 sendet die Bezirksregierung Köln den Antrag nunmehr zurück, mit
dem Verweis darauf, dass ein neuer aktualisierter Antrag – unter Berücksichtigung der durch das
Ministerium am 22.10.2008 neu aufgelegten Stadterneuerungsrichtlinien- bis zum 31.07.2009
vorzulegen ist.
Vor dem Hintergrund der erneuten Antragstellung bekräftigt die empfohlene Aufstellung eines
Stadtumbaugebiets nach § 171 b nochmals die Absicht und den politischen Willen der Stadt
Bedburg, entfaltet jedoch keine unmittelbare Finanzwirksamkeit.
Beschlussvorlage WP7-20/2008 5. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Stadtumbaugebietsfestlegung ist jedoch aufgrund der neu aufgelegten Förderrichtlinien
eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen aus dem Bereich der
Stadterneuerung. Über die Höhe der möglichen Zuwendungen können zurzeit keine Aussagen
getroffen werden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt nach seiner Sitzung am 09.06.2009
einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 16.06.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-20/2008 5. Ergänzung
Seite 4