Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00- O 7
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
95/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner
Straße“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Für den in der beiliegenden Ablichtung aus der Flurkarte gekennzeichneten Teilbereich im Ortsteil
Obermaubach („Seestraße/Bergsteiner Straße“) schlage ich vor, einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ist der gesamte Bereich als gemischte
Baufläche ausgewiesen. Planungsrechtlich handelt es sich um unbeplanten Innenbereich. Die
Bebauung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Standorte der
Wohngebäude halte ich eine vertretbare städtebauliche Ordnung für erforderlich. Dies gilt
insbesondere für den ehemaligen Grundstücksbereich „Seehotel Margarete“.
Wie Ihnen bekannt, steht das Objekt seit längerem leer. Zahlreiche Interessenten haben mit den
unterschiedlichen Nutzungsabsichten (Hotel, Altenheim, intensive Wohnbebauung) ihr
grundsätzliches Interesse am Erwerb der Flächen signalisiert. Im Hinblick auf die
Fremdenverkehrsentwicklung wäre es sicherlich wünschenswert, wenn an diesem Standort wieder
ein Hotel errichtet würde. Solange es sich jedoch um unbeplanten Innenbereich handelt, hat die
Gemeinde jedoch hier keine Einflussnahmemöglichkeit.
Zur Sicherung der Planung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage vorschlagen,
eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen.
Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden:
Im Norden durch die „Seestraße“, im Süden durch die Grabenparzelle Nr. 538, im Westen durch
die „Bergsteiner Straße“, im Osten durch den Stausee.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht ermittelt werden.
Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt bereitstehenden Planungskosten
ausreichen.
III. Beschlussvorschlag:
Vorlage:
Seite - 2 -
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner
Straße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die „Seestraße“, im Süden durch die Grabenparzelle Nr. 538, im Westen durch
die „Bergsteiner Straße“, im Osten durch den Stausee.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
-AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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