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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, "Seestraße/Bergsteiner Straße"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, "Seestraße/Bergsteiner Straße";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, "Seestraße/Bergsteiner Straße";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00- O 7 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 95/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner Straße“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Für den in der beiliegenden Ablichtung aus der Flurkarte gekennzeichneten Teilbereich im Ortsteil Obermaubach („Seestraße/Bergsteiner Straße“) schlage ich vor, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ist der gesamte Bereich als gemischte Baufläche ausgewiesen. Planungsrechtlich handelt es sich um unbeplanten Innenbereich. Die Bebauung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Standorte der Wohngebäude halte ich eine vertretbare städtebauliche Ordnung für erforderlich. Dies gilt insbesondere für den ehemaligen Grundstücksbereich „Seehotel Margarete“. Wie Ihnen bekannt, steht das Objekt seit längerem leer. Zahlreiche Interessenten haben mit den unterschiedlichen Nutzungsabsichten (Hotel, Altenheim, intensive Wohnbebauung) ihr grundsätzliches Interesse am Erwerb der Flächen signalisiert. Im Hinblick auf die Fremdenverkehrsentwicklung wäre es sicherlich wünschenswert, wenn an diesem Standort wieder ein Hotel errichtet würde. Solange es sich jedoch um unbeplanten Innenbereich handelt, hat die Gemeinde jedoch hier keine Einflussnahmemöglichkeit. Zur Sicherung der Planung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage vorschlagen, eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen. Das Plangebiet sollte wie folgt begrenzt werden: Im Norden durch die „Seestraße“, im Süden durch die Grabenparzelle Nr. 538, im Westen durch die „Bergsteiner Straße“, im Osten durch den Stausee. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren können derzeit noch nicht ermittelt werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die im Verwaltungshaushalt bereitstehenden Planungskosten ausreichen. III. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner Straße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die „Seestraße“, im Süden durch die Grabenparzelle Nr. 538, im Westen durch die „Bergsteiner Straße“, im Osten durch den Stausee.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________