Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anhang zur Verbandssatzung
Zerlegungsvereinbarung
über
die Betriebsstätte im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova)
Gemäß § 33 Abs. 2 GewStG analog haben die an der mehrgemeindlichen Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova) beteiligten Kommunen
Gemeinde Elsdorf, Kreisstadt Bergheim und Stadt Bedburg
sowie „Mustermann GmbH“
wegen der Unterzerlegung des auf die Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ entfallenden Gewerbesteuer-Messbetragsanteils
Folgendes vereinbart:
§1
Der GewSt-Messbetragsanteil, der auf die Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova) entfällt, ist zu 1/3 auf die drei Beteiligten Kommunen aufzuteilen.
§2
Diese Vereinbarung gilt unbefristet – unbeschadet einer Auflösung des Zweckverbandes „terra
nova“ – für die im interkommunalen Kompetenzgebiet (terra nova) ansässigen Gewerbebetriebe.
Scheidet einer der beteiligten Kommunen aus, so wird der Gewerbesteuermessbetragsanteil
auf die verbleibenden Beteiligten mit ½ aufgeteilt.
Bei Wegfall der rechtlichen Besteuerungsgrundlage (Gewerbesteuergesetz) ist eine wirtschaftlich gleichartige Anschlussvereinbarung nach dem dann geltenden Recht zu treffen.
Anlage zur Rahmenvereinbarung - Zerlegungsvereinbarung
50189 Elsdorf, .........................
Für die
Gemeinde Elsdorf
Der Bürgermeister
Kreisstadt Bergheim
Die Bürgermeisterin
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Wilfried Effertz
Maria Pfordt
Gunnar Koerdt
Anlage zur Rahmenvereinbarung - Zerlegungsvereinbarung