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Beschlussvorlage (Zerlegungsvereinbarung - Anlage zu Rahmenvereinbarung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zerlegungsvereinbarung - Anlage zu Rahmenvereinbarung) Beschlussvorlage (Zerlegungsvereinbarung - Anlage zu Rahmenvereinbarung)

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Inhalt der Datei

Anhang zur Verbandssatzung Zerlegungsvereinbarung über die Betriebsstätte im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova) Gemäß § 33 Abs. 2 GewStG analog haben die an der mehrgemeindlichen Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova) beteiligten Kommunen Gemeinde Elsdorf, Kreisstadt Bergheim und Stadt Bedburg sowie „Mustermann GmbH“ wegen der Unterzerlegung des auf die Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ entfallenden Gewerbesteuer-Messbetragsanteils Folgendes vereinbart: §1 Der GewSt-Messbetragsanteil, der auf die Betriebsstätte „Mustermann GmbH“ im interkommunalen Kompetenzareal (:terra nova) entfällt, ist zu 1/3 auf die drei Beteiligten Kommunen aufzuteilen. §2 Diese Vereinbarung gilt unbefristet – unbeschadet einer Auflösung des Zweckverbandes „terra nova“ – für die im interkommunalen Kompetenzgebiet (terra nova) ansässigen Gewerbebetriebe. Scheidet einer der beteiligten Kommunen aus, so wird der Gewerbesteuermessbetragsanteil auf die verbleibenden Beteiligten mit ½ aufgeteilt. Bei Wegfall der rechtlichen Besteuerungsgrundlage (Gewerbesteuergesetz) ist eine wirtschaftlich gleichartige Anschlussvereinbarung nach dem dann geltenden Recht zu treffen. Anlage zur Rahmenvereinbarung - Zerlegungsvereinbarung 50189 Elsdorf, ......................... Für die Gemeinde Elsdorf Der Bürgermeister Kreisstadt Bergheim Die Bürgermeisterin Stadt Bedburg Der Bürgermeister Wilfried Effertz Maria Pfordt Gunnar Koerdt Anlage zur Rahmenvereinbarung - Zerlegungsvereinbarung