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Beschlussvorlage (Zerlegungsvereinbarung - Rahmenvereinbarung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,5 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Gemeinde E l s d o r f Der Bürgermeister Dezernat II- Az.: Vö. 50189 Elsdorf, 08.07.2009 Rahmenvereinbarung zur Gewerbesteuerzerlegung über die Betriebsstätten im interkommunalen Kompetenzareal: terra nova zwischen der Stadt Bedburg, vertreten durch den Bürgermeister, der Kreisstadt Bergheim, vertreten durch die Bürgermeisterin, und der Gemeinde Elsdorf, vertreten durch den Bürgermeister wird folgende Vereinbarung über die künftige Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge bzw. Messbetragsanteile der Betriebsstätten auf dem interkommunalen Kompetenzareal: terra nova geschlossen: 1. Räumlicher Geltungsbereich Die Zerlegungsvereinbarung (siehe Anlage) wird für alle auf dem Gebiet gelegenen Betriebsstätten jeweils getroffen, das auf der zur Zweckverbandssatzung: terra nova gehörenden Karte gemäß § 2 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung dargestellt ist. 2. Verpflichtungsinhalt Für jede einzelne Betriebsstätte verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, eine Zerlegungsvereinbarung mit dem Inhaber der Betriebsstätte und gegenseitig nach anliegendem Textmuster (siehe Anlage) zu vereinbaren und darauf hinzuwirken, dass diese Zerlegungsvereinbarung in die notarielle Grundstückskaufurkunde als Verpflichtung des Erwerbers mit aufgenommen und, soweit möglich, grundbuchlich gesichert wird. Der Gewerbesteuermessbetrag bzw. Messbetragsanteil der Betriebsstätte im Sinne von Nr. 1 wird jeweils zu einem Drittel auf die Partner dieser Vereinbarung aufgeteilt und von zuständigen Finanzamt im Einzelfall jeweils mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Partner dieser Vereinbarung berücksichtigt. Sollte ein Partner ausscheiden, so wird der Messbetraganteil der Betriebsstätte jeweils zur Hälfte auf die verbleibenden Partner aufgeteilt. T3097.doc -2- 3. Kündigung Diese Rahmenvereinbarung ist kündbar, wenn der kündigende Partner dieser Vereinbarung aus dem Zweckverband: terra nova ausscheidet. Der Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Ausscheidens aus dem Zweckverband (§12 der Zweckverbandssatzung). 4. Teilunwirksamkeit, Ersetzungsverpflichtung Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Teile dieser Vereinbarung hiervon unberührt (§ 139 BGB). Für diesen Fall verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. 5. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Räte der Städte Bedburg und Bergheim sowie der Gemeinde Elsdorf sie beschlossen, und die vertretungsberechtigten Hauptverwaltungsbeamten sie rechtswirksam unterzeichnet haben, sowie sobald der Zweckverband: terra nova von der Aufsichtsbehörde gemäß § 10 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) genehmigt ist. Für die Stadt Bedburg Für die Kreisstadt Bergheim Für die Gemeinde Elsdorf