Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,5 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde E l s d o r f
Der Bürgermeister
Dezernat II- Az.: Vö.
50189 Elsdorf, 08.07.2009
Rahmenvereinbarung
zur
Gewerbesteuerzerlegung über die Betriebsstätten im interkommunalen
Kompetenzareal: terra nova
zwischen
der Stadt Bedburg, vertreten durch den Bürgermeister,
der Kreisstadt Bergheim, vertreten durch die Bürgermeisterin, und
der Gemeinde Elsdorf, vertreten durch den Bürgermeister
wird folgende Vereinbarung über die künftige Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge bzw. Messbetragsanteile der Betriebsstätten auf dem interkommunalen Kompetenzareal: terra nova geschlossen:
1. Räumlicher Geltungsbereich
Die Zerlegungsvereinbarung (siehe Anlage) wird für alle auf dem Gebiet gelegenen
Betriebsstätten jeweils getroffen, das auf der zur Zweckverbandssatzung: terra nova
gehörenden Karte gemäß § 2 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung dargestellt ist.
2. Verpflichtungsinhalt
Für jede einzelne Betriebsstätte verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung,
eine Zerlegungsvereinbarung mit dem Inhaber der Betriebsstätte und gegenseitig
nach anliegendem Textmuster (siehe Anlage) zu vereinbaren und darauf hinzuwirken, dass diese Zerlegungsvereinbarung in die notarielle Grundstückskaufurkunde
als Verpflichtung des Erwerbers mit aufgenommen und, soweit möglich, grundbuchlich gesichert wird.
Der Gewerbesteuermessbetrag bzw. Messbetragsanteil der Betriebsstätte im Sinne
von Nr. 1 wird jeweils zu einem Drittel auf die Partner dieser Vereinbarung aufgeteilt
und von zuständigen Finanzamt im Einzelfall jeweils mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Partner dieser Vereinbarung berücksichtigt. Sollte ein Partner ausscheiden,
so wird der Messbetraganteil der Betriebsstätte jeweils zur Hälfte auf die verbleibenden Partner aufgeteilt.
T3097.doc
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3. Kündigung
Diese Rahmenvereinbarung ist kündbar, wenn der kündigende Partner dieser Vereinbarung aus dem Zweckverband: terra nova ausscheidet. Der Zeitpunkt für die
Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Ausscheidens aus
dem Zweckverband (§12 der Zweckverbandssatzung).
4. Teilunwirksamkeit, Ersetzungsverpflichtung
Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
Teile dieser Vereinbarung hiervon unberührt (§ 139 BGB).
Für diesen Fall verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.
5. Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Räte der Städte Bedburg und Bergheim
sowie der Gemeinde Elsdorf sie beschlossen, und die vertretungsberechtigten
Hauptverwaltungsbeamten sie rechtswirksam unterzeichnet haben, sowie sobald der
Zweckverband: terra nova von der Aufsichtsbehörde gemäß § 10 des Gesetzes über
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) genehmigt ist.
Für die Stadt Bedburg
Für die Kreisstadt Bergheim
Für die Gemeinde Elsdorf