Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/ I 9
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
92/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit gleichem Datum habe ich Ihnen die Aufstellung des Bebauungsplanes I 9, Ortsteil Winden,
vorgeschlagen.
Zur Sicherung der Planung sollte gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den
Planbereich mit dem Inhalt beschlossen werden, dass
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden dürfen und
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie
kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 (5) BauGB in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit der Bebauungsplan I 9, Ortsteil Winden, rechtsverbindlich wird.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung
der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung.
Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft.
Ich schlage Ihnen vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als
Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im neuen Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgen wird, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Vorlage:
Seite - 2 -
„Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I 9, Ortsteil Winden, wird gemäß § 14 BauGB in
Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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