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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-91/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I setzen sich zusammen aus dem entsprechenden Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters sowie aus anteiligen Sachkosten. Die Aufteilung auf die beiden Endkostenstellen erfolgt nach qualifizierter Schätzung in einem Verhältnis von 60 % (Fahrbahnreinigung) zu 40 % (Winterdienst). Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt insgesamt 1.045 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,00 € entstehen hier Kosten von rund 30.305,00 €. Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 398 Arbeitsstunden angesetzt, was mit einem Stundensatz von 29,00 € zu Kosten in Höhe von rund 11.542,00 € führt. An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre (18.000,00 €) eingestellt. Die Kosten für Streumittel (nach Abzug eines Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 9.600,00 € in die Berechnung ein. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird - wie in den Vorjahren - vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag von insgesamt 500,00 € in die Kalkulation ein. Im Jahre 2003 wurde bei der Fahrbahnreinigung eine Überdeckung in Höhe von 2.029,71 € und beim Winterdienst in Höhe von 14.263,53 € erzielt. Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 65.903,00 € und für den Winterdienst auf 59.067,68 €. Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen 10 % 15 % 20 % 25 %. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird festgesetzt auf 1,24 € je Veranlagungsmeter. Im laufenden Jahr beträgt die Gebühr 1,20 € je Meter. Für den Winterdienst ergeben sich folgende festzusetzende Gebühren: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen Gebühr 2005 0,34 € 0,32 € 0,31 € 0,28 € Gebühr 2004 0,47 € 0,44 € 0,41 € 0,38 € 50181 Bedburg, den 01.12.2004 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister