Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-91/2004 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Hauptausschuss
30.11.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2004
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der
Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I setzen sich zusammen aus dem
entsprechenden Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters sowie aus anteiligen Sachkosten. Die
Aufteilung auf die beiden Endkostenstellen erfolgt nach qualifizierter Schätzung in einem
Verhältnis von 60 % (Fahrbahnreinigung) zu 40 % (Winterdienst).
Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt insgesamt 1.045 Stunden.
Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,00 € entstehen hier Kosten von rund
30.305,00 €.
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 398 Arbeitsstunden
angesetzt, was mit einem Stundensatz von 29,00 € zu Kosten in Höhe von rund 11.542,00 € führt.
An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten
drei Jahre (18.000,00 €) eingestellt.
Die Kosten für Streumittel (nach Abzug eines Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 9.600,00 € in die
Berechnung ein.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird - wie in den Vorjahren - vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in
Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag von
insgesamt 500,00 € in die Kalkulation ein.
Im Jahre 2003 wurde bei der Fahrbahnreinigung eine Überdeckung in Höhe von 2.029,71 € und
beim Winterdienst in Höhe von 14.263,53 € erzielt.
Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen
Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 65.903,00 € und für den Winterdienst auf
59.067,68 €.
Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten
vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet:
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
10 %
15 %
20 %
25 %.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird festgesetzt auf 1,24 € je Veranlagungsmeter. Im
laufenden Jahr beträgt die Gebühr 1,20 € je Meter.
Für den Winterdienst ergeben sich folgende festzusetzende Gebühren:
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
Gebühr 2005
0,34 €
0,32 €
0,31 €
0,28 €
Gebühr 2004
0,47 €
0,44 €
0,41 €
0,38 €
50181 Bedburg, den 01.12.2004
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister