Daten
Kommune
Jülich
Größe
204 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
04.04.16, 17:03
Aktualisiert
04.04.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.:
Jülich, 14.03.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 107/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 14.04.2016
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
LEADER-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020"
Anlg.:
Dez. V StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In derzeit 12 LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land mit Mitteln der EU
regionale Aktionsgruppen und deren methodischen Ansätze der Regionalentwicklung. Das Ziel des
LEADER-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ ist es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität ländlicher Regionen zu verbessern.
Die LEADER-Region `Rheinische Revier an Inde und Rur´, bestehend aus neun Kommunen, hatte
sich erstmals für dieses Programm beworben und wurde in das Förderprogramm 2014 - 2020 aufgenommen. Den neun Kommunen des Nordkreises stehen nun insgesamt 3,1 Millionen Euro für die
Organisation des Leader-Programms und als Fördergelder zur Verfügung.
Der Prozess der Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie wurde von einer Steuerungsgruppe
begleitet, die aus Vertretern der beteiligten Gemeinden und anderer Interessengruppen besteht. Die
Erarbeitung der Bewerbung als Leader Region erfolgte im Rahmen eines moderierten Prozesses
(Workshops), für die von den Kommunen und Partnern 81 Projekte erarbeitet und eingereicht wurden. Die Auswahl, welche Projekte tatsächlich gefördert werden, erfolgt nun im Rahmen eines
Wettbewerbsverfahrens durch die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kommunen und
des Kreises sowie Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner.
Die Verwaltung hat vier Projekte erarbeitet, die die verschiedenen Handlungsfelder abdecken und
auf die Förderzustimmung warten:
Geo-Caching zum Thema Energie(-wende und –geschichte) (I)
Land-Post: Heimat zwischen Inde und Rur. Ein Blog. (I)
Ausbau der zukunftsweisenden, multimodalen Verkehrsstruktur
Alt werden in vertrauter Umgebung (S)
Drei dieser Projekte aus dem Bereich `Regionale Zusammenarbeit´ sowie `Kultur, Naherholung und
Tourismus´ wurden bereits als Impulsprojekte (I) oder Starter-Projekte (S) klassifiziert. Dabei handelt es sich um qualifizierte Projekteideen, die die Mindestkriterien der Projektauswahlkriterien
bereits erfüllen und mit schnellen und sichtbaren Ergebnissen in der frühen Phase umgesetzt werden
können. Die überschlägigen Gesamtkosten dieser drei Projekte belaufen sich auf ca. 91.500,- €, wobei die Projekte jeweils mit mind. 40 oder bis zu 60 % gefördert werden könnten.
Zusätzlich wurden im Jülicher Stadtgebiet drei weitere Projekte von Firmen und Interessensgemeinschaften eingereicht. Bei diesen handelt es sich um:
Mobile Brikettpresse für regionale Biomasse (Heizkraut UG, Jülich Mersch)
Café Rurmäander (DORV-Trägerverein Barmen (Bürgerschaft in Jülich-Barmen)
Symbiotische Nutzung des Drieschs als Natur- , Kultur- und Erholungsgebiet durch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung (Interessengemeinschaft „Barmener Driesch“)
Der Stadtmarketing-Verein „Wir in Linnich e-V.“ reichte 2014 ein Projekt ein, bei dem die Beteiligungen der Kommunen Jülich, Aldenhoven und Inden notwendig ist. Der erste Projektantrag beinhaltete zwei Bereiche: der Bau eines Wasserkraftwerks zur Energiegewinnung für das GlasmalereiMuseum (Ziel Kostensenkung des Glasmalerei-Museums), sowie die Entwicklung eines „Rheinischen Energielehrpfades“ (Startpunkt Glasmalerei-Museum). Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf insgesamt 348.280,- Euro (Fördermittel: 226,382,- Euro).
Eine Beteiligung der Stadt Jülich könnte im Bereich „Rheinischer Energielehrpfad“ erfolgen, der
nun, so wurde vom Verein „Wir in Linnich“ mitgeteilt, als separater Projektantrag eingereicht werden soll. Der Verein plant einen kommunenübergreifenden, 60 Kilometer langen Radweg, der an
Stationen in Linnich, Jülich, Inden und Aldenhoven die verschiedenen Energieträger thematisieren
und Wissen dazu vermitteln soll. Auf einem Abschnitt von ca. 25 Kilometern verläuft diese Strecke
auf Jülicher Stadtgebiet. Zu den Stationen zählen hier: das Science College Overbach (Energieautarkes Arbeiten, Null-Energie-Haus), das JUFA Jülich (Energie-Erlebnis-Pavillon), der Solarturm
des DLR (Solarthermisches Kraftwerk) sowie das Forschungszentrum Jülich (Energie und Klimaforschung). Bei einer Beteiligung durch die Verwaltung obliegt die Planung, Umsetzung und Pflege
des Radweges der Kommune.
Erste Kostenschätzungen des Vereins für dieses Vorhaben wurden damals auf 9.817,50 Euro beziffert, was sich nach ersten Gesprächen jedoch nicht bestätigt. Für das Jülicher Stadtgebiet ergab die
erste Kostenschätzung bereits einen Wert von ca. 7.300,- Euro für die Schilderproduktion. Bei einer
Förderung von 40 bis 60 % bedeutet dies für Jülich nach einer ersten Schätzung ein Betrag von
2.920,- Euro bis 4.380,- Euro für die reinen Produktionskosten der Beschilderung. Nicht inkludiert
sind hier allerdings die Kosten durch den Bauhof (Aufbau) sowie die Produktion von Tischen und
Bänken entlang des Weges. Zudem wurde der Punkt Marketingmaßnahme durch den Verein noch
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nicht weiter beziffert. Es kann also noch einmal von einer deutlichen Kostensteigerung ausgegangen
werden.
Der Eigenanteil soll nach den Planungen des Vereins durch Sponsoren aus den jeweiligen Kommunen weitestgehend gedeckt werden.
Weitere Informationen zum Leader Projekt unter www.leader-rheinischesrevier-inde-rur.de.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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