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Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“- A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlussvorlage (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP78/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet Beschlussvorschlag: A) Der Rat der Stadt Bedburg fasst auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches werden durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Diese Planung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. B) Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen. 1. Gebietsfestlegung Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen Rahmenplanes /Bebauungsplanes Innenstadt Bedburg vm 10.02.2009 sowie auf der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von Bedburg wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach den Richtlinien Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Gebietsabgrenzung Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Dieser sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. 3. Verfahrensziele (1) Im Stadtumbaugebiet soll in Absprache mit den Betroffenen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden. (2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar. Beschlussvorlage WP7-8/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Bedburg einen Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel dieses Wettbewerbes ist ein städtebaulicher Rahmenplan, der eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Bedburg gewährleistet. Er soll darüber hinaus Grundlage für das künftige Bauleitplanverfahren sein. Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Sitzung des Preisgerichtes am 28.11.2008 abgeschlossen. Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und am 08.01.2009 auf Schloß Bedburg der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ferner sind Auszüge aus der Siegerarbeit des Rahmenplanes Bedburg auf der Homepage der Stadt Bedburg einsehbar. Der Träger des 1. Preises, das Büro HJPplaner (Heinz Jahnen Pflüger / Aachen), vertreten durch Herrn Dr. Ing. Pflüger, hat den prämierten Rahmenplan in der Sitzung des Fachausschusses am 10.02.2009 vorgestellt In der Anlage sind zur Übersicht die Grenzen des Wettbewerbsgebietes dargestellt. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg daher empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung einer Bauleitplanung zu fassen; dies unabhängig von noch zu treffenden städtebaulichen Einzelentscheidungen (bspw. Bahnhof Bedburg/Rathausstandort). Analog zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Gebiet des Rahmenplanes Kaster soll auch hier die Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden. Vor dem Hintergrund der nunmehr auch hier angezeigten Antragstellung bekräftigt die verwaltungsseitig empfohlenen Aufstellung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b des Baugesetzbuches nochmals die Absicht und den politischen Willen der Stadt Bedburg, entfaltet jedoch keine unmittelbare Finanzwirksamkeit. Die Stadtumbaugebietsfestlegung ist jedoch aufgrund der neu aufgelegten Förderrichtlinien des Ministeriums vom 22.10.2008 Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen aus dem bereich der Stadterneuerung. Über die Höhe der möglichen Zuwendungen können auch hier noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Anmerkung: Im Gebiet des Rahmenplanes Bedburg liegt auch das Schloß Bedburg, dessen Erhalt und die Nutzung für die Stadt Bedburg von besonderer Bedeutung ist. Es bestehen hier setzungsbedingte Schäden (Ritterakademie), die dringend einer Sanierung bedürfen. Am 22.06.2009 wird vor dem Hintergrund eine möglichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen am Schloß Bedburg mit der Bezirksregierung Köln ein Termin stattfinden. Sollten betreffend der Förderung noch weitere Beschlüsse neben dem Beschlussvorlage WP7-8/2009 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Beschlussvorschlag erforderlich werden, so wird die Verwaltung in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 23.06.2009 hierzu berichten und eine Ergänzung vorschlagen, sofern ein Beschluss nach § 171 b des Baugesetzbuches nicht ausreicht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.05.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-8/2009 1. Ergänzung Seite 4