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Sitzungsvorlage (Deutsch als Fremdsprache Sprachliche Integration als Aufgabe der VHS)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
04.04.16, 17:03
Aktualisiert
04.04.16, 17:03
Sitzungsvorlage (Deutsch als Fremdsprache
Sprachliche Integration als Aufgabe der VHS) Sitzungsvorlage (Deutsch als Fremdsprache
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Sprachliche Integration als Aufgabe der VHS)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 43 Az.: Vo/Wo Jülich, 10.03.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 101/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 14.04.2016 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Deutsch als Fremdsprache Sprachliche Integration als Aufgabe der VHS Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis Begründung: Ein Schwerpunkt der VHS-Arbeit und ihres Angebotes liegt im Bereich der Sprachen. Wesentlicher Bestandteil ist der Teilbereich „Deutsch als Fremdsprache“: Das Integrationskurssystem ist seit 2005 etabliert. In den vergangenen Jahren, vor allem aber ab der zweiten Jahreshälfte 2015 hat der Bereich außerhalb des Integrationskurssystem erheblich zugenommen, sodass die VHS personell und strukturell an ihre Grenzen stößt. Das Integrationskurssystem: Das Integrationskurssystem ist durch explizite Vorgaben durch das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BaMF) strukturiert und erfordert hohe pädagogische Kompetenzen und einen großen Verwaltungsaufwand gleichermaßen. Im Gegenzug refinanziert das BaMF die Teilnehmenden mit einem Pauschalbetrag, der insgesamt für die VHS von finanzieller Bedeutung ist. Teilnahmeberechtigt am Integrationskurssystem sind EU-Bürger sowie Neuzuwanderer (Nicht-EU), unter bestimmten Voraussetzungen seit Oktober 2015 auch Asylsuchende/Flüchtlinge. Das Integrationskurssystem umfasst in der Regel insgesamt 600 Ustd. (6 Module á 100 Ustd.) und einen Orientierungskurs. Die Module werden mit Prüfungen abgeschlossen (Niveau A1/A2 und B1). An Lehrende werden seitens des BaMF hohe Qualitätsansprüche gestellt: Neben einer einschlägigen Ausbildung wird eine Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache“ gefordert. Prüfungen dürfen nur zertifizierte Prüfer/innen abnehmen. Beide Voraussetzungen werden durch die Mitarbeitenden der VHS erfüllt, die auch selbst großen Wert auf hochqualifiziertes Personal legt: Ausbildung und Erfahrungen in Methodik und Didaktik und Unterricht mit einer oft sensiblen Zielgruppe sind aus Sicht der VHS unabdingbar für den Lernerfolg, ebenso die intensive Beratung der Interessenten und ihre Zuordnung zur passenden Kursstufe durch die Fachbereichsleiterin der VHS. Ehrenamtliches Engagement auf vielen Gebieten der Betreuung von Migranten ist hochzuschätzen, aber ein auf nachhaltigen Lernerfolg ausgerichteter Deutschunterricht ist aus Sicht der VHS nur mit fachlich kompetentem Personal zu bewerkstelligen. Die Integrationskurse sind in den vergangenen Jahren in Kurs- und Stundenumfang recht stabil gewesen. Jährlich absolviert die VHS in einem bestimmten Rhythmus über 20 Module mit ca. 1.800 Ustd. Auch die TN-Zahl ist mit ca. 350 Personen jährlich relativ gleichbleibend. In 2016 werden sich die Anzahl von Kursen/Modulen sowie die Unterrichtsstundenzahl deutlich erhöhen. Zurzeit ist davon auszugehen, dass das Ustd-Volumen sich auf ca. 2.100 steigt. Sofern möglicherweise ein weiterer Integrationskurs eingerichtet werden sollte, wird sich das Volumen um mindestens weitere 300 Ustd. in diesem Jahr erhöhen. Der personelle und strukturelle Aufwand zur Realisierung des Integrationskonzepts (Beratung und Einstufung der Interessenten vor und während der Teilnahme, Auswahl und Einsatz der Dozenten/innen, Infrastruktur und Organisation sowie die gesamte Verwaltungsabwicklung) ist mit einem enormen Aufwand verbunden, der sich aufgrund der genauen Vorgaben durch das BaMF nicht minimieren, sondern allenfalls optimieren lässt. Tätigkeiten und Vorgehensweise im Integrationskursystem werden in der Sitzung näher erläutert. Deutsch als Fremdsprache außerhalb des Integrationskursystems Wie dargestellt, müssen bestimmte Voraussetzungen zur Teilnahme am Integrationskurssystem erfüllt sein. D.h, dass für eine Vielzahl von Interessenten andere Möglichkeiten gefunden werden müssen, um sie sprachlich besser integrieren zu können. Mit der Zunahme von Asylbewerben und Flüchtlingen - vor allem seit Mitte 2015 - hat sich dieser seinerzeit eher untergeordnete Bereich erheblich erhöht, aber auch gleichzeitig an gesellschafts- und sozialpolitischer Bedeutung bzw. auch Brisanz gewonnen. In Zahlen drückt sich die Entwicklung folgendermaßen aus: Während das Ustd.-Level in 2013 und 2014 noch bei ca. 500 lag, stieg es in 2015 auf 1.300 Ustd. Die Zunahme um fast das Dreifache ist die rein quantitative Betrachtung. Vor allem bedeutsam für die Arbeit der VHS ist aber die Struktur der Teilnehmenden: Waren es vor Jahren vor allem oft Lernerfahrene oder Lerngewohnte – z.B. Mitarbeitende im Forschungszentrum, Au-Pairs, EU-Bürger, Studenten etc - , sind es nun fast ausschließlich Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem teilweise sehr niedrigen Lernhintergrund, zusätzlich erschwert durch nahezu keine Kenntnisse im Deutschen, aber auch nur äußerst marginalen in einer Fremdsprache, z.B. Englisch. Ihre Herkunft aus einem fremden Kulturkreis, ihre Ankunft unter den bekannten schwierigen Bedingungen und ihr ebenso schwieriger Aufenthaltsstatus tragen zu den Problemen bei, denen sich die VHS stellen muss. Auch hier muss jeder Interessent angemessen beraten und seine Lernvoraussetzungen müssen geprüft werden. Es muss eine Kursstruktur etabliert werden mit geeigneten Dozentinnen/Dozenten, d.h. die gesamte personelle und organisatorische Infrastruktur hat einen Schub erhalten, der die VHS an ihre Leistungsgrenzen bringt. Außerdem dürfen die finanziellen Konsequenzen in diesem weitestgehend nicht refinanzierten Bereich nicht außer Betracht bleiben. In 2016 hat sich die Situation noch einmal insofern geändert als eine weitere Nachfrage zu verzeichnen ist. Es ist davon auszugehen, dass in 2016 mindestens 1.500 Ustd. in diesem Segment durchgeführt werden. Auch diesen Bereich wird die VHS in der Sitzung näher erläutern. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 101/2016 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 101/2016 X nein nein Seite 3