Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/641-06 K 28
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
79/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Umstufung der K 28 alt, OD Drove, zur Gemeindestraße;
hier: Zustimmung der Gemeinde gemäß §§ 8 und 10 des Straßen- und Wegegesetzes
NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Bei den Straßenzügen „Drovestraße“, Teilstück von der L 249 bis Abzweig „Wehrstraße“, und der
„Wehrstraße“ handelt es sich, wie Ihnen bekannt, nach wie vor um eine Kreisstraße (K 28 alt),
obwohl die Voraussetzungen zur Umstufung seit Fertigstellung der K 28 n - Drove-Soller - seit
vielen Jahren vorliegen.
Der Kreis Düren hat im September 2000 das Umstufungsverfahren eingeleitet. Der Rat der
Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.11.2000 folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
„Der Umstufung der K 28 alt, OD Drove, zur Gemeindestraße wird gemäß § 8 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW zugestimmt.
Vor der förmlichen Umstufung ist jedoch Einvernehmen gemäß § 10 Abs. 4 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW zu erzielen. Hierzu bedarf es eines ergänzenden Beschlusses.“
§ 10 Abs. 4 a.a.O. besagt, dass der bisherige Straßenbaulastträger dem neuen
Straßenbaulastträger dafür einzustehen hat, dass sich die Straße in einem der Verkehrssicherheit
und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.
In Absprache mit der Gemeinde Kreuzau hat der Kreis Düren das Ingenieurbüro Nork + Berger,
Düren, mit einer Kostenermittlung hinsichtlich erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen
beauftragt. Dieses Ergebnis liegt inzwischen vor. Hiernach belaufen sich die Kosten für die
Instandsetzung auf voraussichtlich 480.000,00 DM. Mit Verfügung vom 20.07.2001 hat das Amt für
Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung und Abwicklung der Maßnahme um gemeinsame
Abstimmung gebeten. Aufgrund inzwischen geführter Gespräche ergeben sich nunmehr 2
Möglichkeiten:
1. Der Kreis Düren führt in eigener Regie die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten durch.
2. Der Kreis Düren zahlt an die Gemeinde Kreuzau einen Betrag in Höhe von 480.000,00 DM, so
dass die Gemeinde alsdann in eigener Zuständigkeit erforderliche Instandsetzungen ausführen
lässt.
Im Hinblick auf die noch durchzuführenden Kanaluntersuchungen im Rahmen der SüwV Kan halte
ich es nicht für vertretbar, dass die Straße kurzfristig instandgesetzt wird und alsdann
Vorlage:
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voraussichtlich im Jahre 2003/2004 gegebenenfalls wegen vorhandener Kanalschäden wieder
aufgerisssen werden muss.
Ich schlage Ihnen vor, die Entschädigungszahlung anzunehmen und die Instandsetzungsarbeiten
in eigener Regie ausführen zu lassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Fall, dass Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ergeben sich im Haushaltsjahr 2001
außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 480.000,00 DM. In Absprache mit der
Kommunalaufsicht kann dieser Betrag im Vermögenshaushalt vereinnahmt werden. Der Betrag
sollte alsdann einer Rücklage zugeführt werden, um im Jahr der Instandsetzung die Finanzierung
der Maßnahme ohne Kreditaufnahme durchführen zu können.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Der Umstufung der K 28 alt, OD Drove, zur Gemeindestraße wird gemäß § 8 des Straßenund Wegegesetztes NRW nunmehr endgültig zugestimmt.
2.
In Anwendung des § 10 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zahlt der Kreis
Düren vor der förmlichen Umstufung einen Entschädigungsbetrag an die Gemeinde
Kreuzau in Höhe von 480.000,00 DM.
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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